Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA e.V.)
Einheitliches Datenformat für Kassendaten freigegeben
DFKA-Mitglieder einigen sich auf neuen branchenübergreifenden Datenstandard
Berlin (ots)
Die im Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungstechnik e.V. (DFKA) zusammengeschlossenen Unternehmen haben sich auf einen Datenstandard geeinigt, der unter anderem eine möglichst automatisierte (Weiter-)Verarbeitung der Daten aus den Kassensystemen beispielsweise in Handel, Gastronomie und Handwerk ermöglicht. "Mit dem Abschluss der Pilotphase und der Freigabe dieser DFKA-Taxonomie-Kassendaten machen wir einen entscheidenden Schritt hin zu durchgängig digitalen Prozessen rund um den baren oder bargeldlosen Zahlungsverkehr", sagte Udo Stanislaus, Stellvertretener Vorsitzender des DFKA und verantwortlich für die Arbeitsgruppe Taxonomie. Mitglieder des DFKA sind Kassenhersteller und Anbieter von Kassen und Software bis hin zu Finanzbuchführungslösungen. Beteiligt waren an der Erarbeitung der Taxonomie auch der steuerberatende und wirtschaftsprüfende Berufsstand sowie Vertreter aus den Finanzbehörden der Bundesländer.
Notwendig geworden ist ein solcher Daten strukturierender Standard, weil laut dem "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" ab dem 01.01.2020 alle elektronischen oder computergestützten Kassensysteme oder Registrierkassen über eine einheitliche digitale Schnittstelle verfügen müssen. Im Rahmen der Taxonomie wird für alle Datensätze der Einzelaufzeichnungen und Tagesabschlüsse aus Kassen sowie für die entsprechende Datenstruktur ein fachlich und technisch einheitlicher Standard definiert, für die eine Schnittstelle notwendig ist.
Die DFKA-Taxonomie-Kassendaten steht allen Softwareentwicklern über die Webseite des DFKA entgeltfrei zur Verfügung. Für die Darstellung aller Informationen innerhalb der Taxonomie wurde das JSON-Format ("JavaScript Object Notation") gewählt. Zudem können die Daten im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung oder Nachschau auf Basis des Beschreibungsstandards der Finanzverwaltung in das gewünschte csv-Format überführt werden.
Durch die Taxonomie lassen sich Kassendaten künftig über Geräte- und Herstellergrenzen hinweg einheitlich verarbeiten und interpretieren. Setzen Betriebe ein entsprechend programmiertes System ein, können Sie im Rahmen einer Außenprüfung, einer Umsatzsteuer- oder Kassennachschau Kasseneinzelbewegungssätze und Tagesabschlüsse GoBD*-konform nachweisen. Der Standard unterstützt sowohl die progressive wie auch die retrograde Prüfung zwischen Kasseneinzelbewegungen und Buchungssätzen. Außerdem ermöglicht er, alle im jeweiligen System generierten Kassendaten automatisiert in ein Archivsystem auszulagern.
Für weitere Informationen sowie zum Download der Taxonomie-Unterlagen wird auf die Homepage https://dfka.net/taxonomie/ verwiesen. Bitte beachten Sie, dass Sie zuerst die dort eingestellten Nutzungsrechte akzeptieren.
Wir senden Ihnen das Systempaket DFKA-Taxonomie-Kassendaten anschließend per Email zu. Ihre Fragen und Anregungen richten Sie bitte an taxonomie@dfka.net.
*Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
Über den DFKA e. V.
Der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im Bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr ist der Vertreter für die Fachbranche für Registrier-Kassen und Abrechnungs- wie auch Zahlungssysteme in allen bargeldführenden Bereichen der Wirtschaft. Aufgrund der anwachsenden Probleme vornehmlich im Bargeldverkehr in Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel wurden Kassen- und Abrechnungssysteme immer mehr Mittel zum Zweck der Steuerverkürzung und Quelle von Schwarzgeld. Auf der anderen Seite entwickelte sich eine Wettbewerbsverzerrung und der Verlust von Rechtssicherheit für Steuer-Abrechnungen und Finanzabrechnungen. Deshalb gründete sich im Jahre 2012 der DFKA e.V. mit dem Ziel die Ordnungsmäßigkeit und Steuerehrlichkeit zu verbessern und das Unrechtsbewusstsein in Sachen Steuerhinterziehung wieder zu fördern. Ende des Jahres 2016 wurde das Gesetz zum "Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen" erlassen, dem bis zum heutigen Tage noch erhebliche Anwendungsbestimmungen fehlen und damit in der Wirkung stark einschränkt. Ein Bestandteil der notwendigen Festlegungen stellt das einheitliche Datenformat dar.
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