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Persönliche Pflegesituation mit Entlastungsleistungen verbessern
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Fristerinnerung: Am 30.06.2023 verfällt der Restanspruch auf Entlastungsleistungen aus 2022
Persönliche Pflegesituation mit Entlastungsleistungen verbessern
Pflegebedürftige haben ab dem Pflegegrad 1 einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Beträge, die im laufenden Monat nicht verbraucht werden, werden in die Folgemonate des laufenden Kalenderjahres übertragen. Wird der jeweilige Leistungsbetrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann er in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen und bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres genutzt werden.
Nach Angaben des statistischen Bundesamtes haben ca. 5 Millionen Menschen in Deutschland einen Pflegegrad, gelten also als pflegebedürftig. Über 3,1 Millionen von diesen wohnen in den eigenen vier Wänden und werden von Angehörigen oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt. Der größere Anteil der Pflege erfolgt damit laut den Zahlen des statischen Bundesamtes ausschließlich durch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie ehrenamtliche Personen. Die Pflegebedürftigen haben hierbei Anspruch auf eine Vielzahl an finanziellen Leistungen, die jedoch verfallen, wenn sie nicht in einem bestimmten Zeitraum abgerufen werden.
Als Entlastungsleistungen stehen monatlich 125 Euro für die Unterstützung im Haushalt zur Verfügung. Hierbei müssen jedoch Angebote genutzt werden, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben anerkannt sein müssen. Zu beachten ist, dass jedes Bundesland diese Anerkennung an unterschiedliche Vorgaben knüpft. Für die Kostenerstattung sollte dementsprechend immer vor der Inanspruchnahme das Vorliegen dieser Anerkennung erfragt werden. Die Entlastungsleistungsansprüche können zudem auch zur Erstattung von Eigenanteilen in der teilstationären Pflege oder der Kurzzeitpflege verwandt werden.
Nicht in Anspruch genommene Entlastungsleistungen verfallen hierbei nicht unmittelbar nach Ablauf des jeweiligen Anspruchsmonats, sondern werden angespart und können bis maximal zum 30.06. des jeweiligen Folgejahres genutzt werden. Fragen Sie hier gegebenenfalls bei der Pflegeversicherung nach, ob und wenn ja, welcher Betrag aktuell und aus dem Vorjahr noch zur Verfügung steht, um dieses Guthaben noch vor dem Stichtag entsprechend zur Kostenerstattung einsetzen zu können.
Der Entlastungsbetrag kann zum Beispiel eine häufigere Inanspruchnahme der teilstationären Pflege ermöglichen. Aufwendungen, die von der Pflegeversicherung wegen des Erreichens der Höchstbeträge nicht erstattet werden, oder weitere Eigenanteile können durch die Entlastungsleistung der Pflegeversicherung abgedeckt werden.
Außerdem kann das Guthaben aus dem Entlastungsbetrag, wenn der maximale Leistungsbetrag für diese Leistung erschöpft ist, auch für allgemeine Pflegeleistungen, für soziale Betreuung sowie für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege der jeweiligen Kurzzeitpflegeeinrichtung sowie für die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – den sogenannten Eigenanteil – eingesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
Die compass pflegeberatung berät Betroffene und Ratsuchende in allen Fragen rund um die Pflege. Wenn auch Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zur Organisation der Pflegesituation haben, können Sie sich an compass wenden. compass unterstützt Sie kostenfrei und unabhängig und zeigt Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten auf.
Hintergrund:
Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Video und auf Wunsch auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung sowie die Beratung per Videogespräch ist privat Versicherten vorbehalten.
compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 650 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberaterinnen und -berater beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.
compass private pflegeberatung GmbH Abteilung Politik und Kommunikation Frank Herold Telefon: 0221 933 32-111 kommunikation@compass-pflegeberatung.de