Verbot von Genitalverstümmelungen im Sudan: Mogelpackung und Papiertiger?!
Hamburg (ots)
Vor einigen Tagen überschlugen sich die Medien mit der Meldung, die Genitalverstümmelung von Mädchen sei im Sudan ab sofort verboten. Ein entsprechendes Gesetz war letzte Woche von der sudanesischen Übergangsregierung ratifiziert worden. Wer die Verstümmelung verübt, kann ab sofort mit drei Jahren Gefängnis bestraft werden, Kliniken, die Genitalverstümmelungen durchführen, können geschlossen werden.
Nun gehört der Sudan mit einer Verstümmelungsrate von rund 90% nicht nur zu jenen Ländern, in denen die Verstümmelungen flächendeckend verübt werden - und zwar in extremsten Formen, die die vollständige Entfernung der äußeren Genitalien und anschließendes Vernähen (=Infibulation) beinhalten, er war auch eines der ersten Länder, in denen diese Gewalt verboten wurde: Schon 1946 erließ die britische Kolonialverwaltung ein Verbot der Infibulation, setzte es in der Praxis jedoch nicht um.
Mit der Einführung der Scharia im Jahr 1983 wurden im Sudan alle Formen der Genitalverstümmelung legalisiert und die Gewalt vorrangig mit dem Verweis auf den Islam gerechtfertigt. So erstaunt es kaum, dass die massivsten Widerstände gegen die Kriminalisierung der Verstümmelungsgewalt vor allem von einflussreichen Islamisten/Salafisten ausgingen.
Die Haupt-Täter sollen weiterhin ohne Strafe bleiben!
Das Gesetz, das nun unter internationalen Freudesbekundungen ratifiziert wurde, entpuppt sich bei genauerem Hinschauen als Mogelpackung, denn es sieht keine Strafen für die Haupttäter = die anstiftenden Familienmitglieder/Eltern vor, sondern fokussiert sich allein auf die ausführenden Täter/innen, deren Wahrscheinlichkeit, zur Verantwortung gezogen zu werden, per se gegen Null tendiert, da sie sich des Schweigens der Opfer und der Täterfamilien sicher sein können:
"Es besteht keineAbsicht, die Eltern zu kriminalisierten" ("The intention is not to criminalize parents") bestätigt ohne jede Kritik der Repräsentant von UNICEF im Sudan, Abdullah Fadil.
Ein Gesetz, das die wichtigste Tätergruppe von der Strafverfolgung ausschließt, qualifiziert sich lediglich als Farce und ist keineswegs Grund zur Hoffnung oder Freude, denn die Mädchen werden weiterhin schutzlos der Verstümmelung ausgeliefert.
Konsequente Strafverfolgung als Schlüssel zur Beendigung der Genitalverstümmelungen
Vor dem Hintergrund dieser erneut vertanen Chance, die Genitalverstümmelung im Sudan wirksam zu ächten, ist es umso wichtiger, auf die Unabdingbarkeit konsequenter Strafverfolgung als Voraussetzung für die sofortige und nachhaltige Beendigung dieser kollektiven Gewaltverbrechen zu verweisen:
Es muss darum gehen, die Täter auch gegen ihre innere Überzeugung an der Verübung der Verstümmelungen zu hindern - mit Hilfe des Strafrechts:
- Durchsetzung harter Strafen gegen die Täter, insbesondere gegen die Eltern als treibenden Kräfte und Anstifter.
- Um die Täter bestrafen zu können, müssen sie als solche identifiziert werden. Genau daran scheitert bislang die Strafverfolgung - sowohl in den jeweiligen Gewaltkulturen, in denen oft bereits Gesetze gegen die Verstümmelungen erlassen wurden - als auch in Europa. Da die Verstümmelung einen Körperteil betrifft, der i.d.R. verborgen ist, sind medizinische Unversehrtheitskontrollen unerlässlich - verbunden mit einer gesetzlichen Meldepflicht an die Strafverfolgungsbehörden.
Die enorme präventive Kraft und Wirksamkeit dieser beiden Maßnahmen besteht in dem verbindlichen Signal an die Täter, dass sie
a.) die Verstümmelungen nicht mehr wie bisher unerkannt verüben könnten und
b.) harte Strafen zu erwarten hätten.
Es käme der gleiche Mechanismus zum Tragen, der in China zur Auslöschung eines vergleichbaren Kollektivverbrechens gegen Mädchen führte - der bestialischen Verstümmelung weiblicher Füße. Diese Gewalttaten waren 1949 quasi über Nacht beendet worden, nachdem sie erstmals nicht nur offiziell verboten sondern auch wirklich geächtet und mit strafrechtlichen Sanktionen bedacht wurden.
Pressekontakt:
TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung
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