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Keine speziellen EU-Standards für Kirschen und Gurken

Berlin (ots)

Das Foto eines mit Kirschen gefüllten Müllcontainers wird über soziale Medien verbreitet. Der «Irrsinn» einer «Vernichtung von Obst und Gemüse» würde im Zuge nicht eingehaltener EU-Standards wieder beginnen, wird kommentierend behauptet. Den Anfang hätten die Kirschen gemacht, auch die Spreewaldgurken erwarte dieses Schicksal, heißt es weiter. (http://dpaq.de/eXZr1)

BEWERTUNG: Das Foto ist mindestens aus dem Jahr 2017. Informationen über Enstehungsort und Zeit lassen sich nicht ermitteln - genauso wenig wie der genaue Grund, warum die Kirschen in dem Container liegen. Spezielle Standards etwa hinsichtlich Größe und Form gelten für Kirschen und Gurken in der EU keine.

FAKTEN: Das geteilte Foto zeigt einen großen Müllcontainer, der mit Kirschen und Verpackungen gefüllt ist. Ort und Aufnahmedatum lassen sich zwar nicht handfest ermitteln. Eine Bildersuche im Internet zeigt aber: Das Foto taucht schon am 23. August 2017 auf einer portugiesischen Internetseite auf. (http://dpaq.de/ahcSq)

Weiterhin wird in dem geteilten Beitrag behauptet, die Kirschen seien im Müll gelandet, weil sie EU-Standards nicht eingehalten hätten. Gleiches Schicksal werde auch Spreewaldgurken ereilen, so der Post.

Allerdings gelten für Kirschen wie auch Gurken keine speziellen Vermarktungsnormen der Europäischen Kommission (http://dpaq.de/65LdK) etwa hinsichtlich Größe, Form oder anderen Eigenschaften.

Spezielle Vermarktungsnormen legen fest, welche qualitativen Eigenschaften Obst und Gemüse für die Auszeichnung mit bestimmten Klassen haben muss. Die EU hatte die Zahl der speziellen Vermarktungsnormen schon im Jahr 2009 von 36 auf zehn reduziert. Darunter fallen noch Äpfel, Birnen, Erdbeeren, Pfirsiche und Nektarinen, Tafeltrauben, Kiwis, Zitrusfrüchte, Salate, krause Endivie und Eskariol, Gemüsepaprika und Tomaten.

Kirschen wie Gurken fallen hingegen unter die sogenannte Allgemeine Vermarktungsnorm (AVN). Diese regelt in der Europäischen Union, wie Obst und Gemüse aussehen soll, das in den Verkauf gehen darf. Auch die bekannte Behauptung, dass Brüssel in seiner Regelungswut einen maximalen Krümmungsgrad für Salatgurken vorschreibt, gilt seit 2009 nicht mehr. (http://dpaq.de/jdEUA)

Nach den Vorgaben müssen die Erzeugnisse unter anderem ganz sein, keinen Fäulnisbefall oder anderen Mängeln aufweisen, die sie zum Verzehr ungeeignet machen. Sie müssen praktisch frei sein von sichtbaren Fremdstoffen und Schädlingen oder von fremdem Geruch und/oder Geschmack. Der Zustand der Erzeugnisse muss so sein, dass sie nach dem Transport in zufrieden stellendem Zustand am Bestimmungsort ankommen. Dazu gehören auch Mindestreifeanforderungen.

Trotz vieler Appelle zum Stopp der Lebensmittelverschwendung, landen in Deutschland jährlich fast 13 Millionen Tonnen Essen im Müll. Allein in den Haushalten wirft jeder Mensch im Schnitt 85,2 Kilogramm Nahrungsmittel im Jahr weg. Das zeigen neue Berechnungen der Universität Stuttgart bezogen auf das Jahr 2015, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. (http://dpaq.de/DotRE)

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Links:

Portugiesische Internet-Seite mit Bild: http://dpaq.de/ahcSq

EU-Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse: http://dpaq.de/65LdK

Allgemeine Vermarktungsnorm der EU für Obst und Gemüse : http://dpaq.de/jdEUA

SZ zur Lebensmittelverschwendung: http://dpaq.de/DotRE

Facebook-Post: http://dpaq.de/eXZr1

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Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com

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