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In Deutschland können 12-Jährige nicht heiraten

Berlin (ots)

[HINWEIS: KORREKTUR IM LETZTEN ABSATZ]

Ein Sharepic beschäftigt sich mit Kinderrechten. Es wird behauptet, dass Kinder heiraten könnten, für sie jedoch nicht das Erwachsenenstrafrecht gelte: «Wenn ein 12 Jähriger Junge nicht strafmündig ist, warum ist dann ein 12 jähriges Mädchen heiratsfähig?» (http://dpaq.de/ymbg5)

BEWERTUNG: 12-Jährige sind in Deutschland weder strafmündig, noch dürfen sie heiraten.

FAKTEN: In § 19 des Strafgesetzbuches ist die Strafmündigkeit geregelt: «Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.» (http://dpaq.de/PZZtq) Das gilt gleichermaßen für Mädchen und Jungen.

Kinderehen sind in Deutschland seit Juli 2017 verboten, unabhängig vom Geschlecht. Eheschließungen Minderjähriger können nur noch in besonderen Härtefällen wirksam bleiben. Dabei müssen beide Ehepartner mindestens 16 Jahre alt sein. (http://dpaq.de/woKuI)

Auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion in Bundestag antwortete die Bundesregierung im April 2019: «Ehen, in denen mindestens ein Ehegatte bei der Eheschließung im Ausland jünger als 16 Jahre war, werden nicht für unwirksam erklärt, sie sind von Gesetzes wegen unwirksam. Es handelt sich um Nichtehen.» (http://dpaq.de/cQEiD)

Die Zahl der Kinderehen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stark gesunken. Am 31. März 2019 waren noch 179 in Deutschland lebende minderjährige ausländische Personen verheiratet, ein Jahr zuvor waren es noch 306 gewesen. (http://dpaq.de/7U1ol)

Bereits Ende April 2018 war keine verheiratete Person jünger als 14 und nur eine jünger als 16 Jahre. (http://dpaq.de/XbdjP) Für Altfälle gibt es laut Bundesregierung Übergangsvorschriften.

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KORREKTUR: Gegenüber der ersten Fassung des Textes vom 16.7. wurde im letzten Absatz berichtigt, dass sich die Zahl der verheirateten Personen auf den Stand von Ende April 2018 bezieht. Zudem wurde ein erklärender letzter Satz eingefügt.

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Links:

Facebook-Post: http://dpaq.de/slThk

Facebook-Post (archiviert): https://web.archive.org/save/https://www.facebook.com/photo.php?fbid=645656615939470&set=a.130068224164981&type=3&theater

§ 19 Strafgesetzbuch: http://dpaq.de/PZZtq

Gesetz gegen Kinderehe: http://dpaq.de/woKuI

Bundesregierung zu Kinderehen: http://dpaq.de/zbaHu

Bundesregierung zu Kinderehen: http://dpaq.de/IKzmh

Bundesregierung zu Kinderehen: http://dpaq.de/dqy5D

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Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com

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