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Bundestagsabgeordnete bekommen erst später eine Altersentschädigung

Berlin (ots)

Bundestagsabgeordnete sollen schon mit 56 Jahren volle Pensionen bekommen, wird in einem Beitrag behauptet, der in sozialen Medien kursiert.

BEWERTUNG: Ehemalige Bundestagsabgeordnete erhalten ihre Altersentschädigung in der Regel nicht schon mit 56 Jahren.

FAKTEN: Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird bis 2029 stufenweise auf 67 Jahre angehoben. (http://dpaq.de/sZElG) Dies gilt ebenfalls beim Eintrittsalter für die Altersentschädigung im Bundestag. (http://dpaq.de/EeDXo)

Die in den sozialen Medien kursierende Behauptung bezieht sich möglicherweise auf einen Artikel von Bild.de aus dem Jahr 2016. Es war ehemaligen Abgeordneten des Bundestages zum damaligen Zeitpunkt möglich, bereits mit 56 Jahren ihre Pension zu erhalten. (http://dpaq.de/vLjEK)

Allerdings gab es in der Folge eine Änderung des Abgeordnetengesetzes. Seit dem 24. Oktober 2017 können ehemalige Bundestagsabgeordnete erst ab dem vollendeten 63. Lebensjahr die sogenannte Altersentschädigung in Anspruch nehmen - allerdings mit Abschlägen.

Die volle Pension erhalten sie erst später: Abgeordnete, die vor 1947 geboren sind, ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Für alle danach Geborenen wird die Altersgrenze wie bei der Rente stufenweise auf 67 Jahre angehoben. (http://dpaq.de/JV9cG)

Eine Ausnahme gilt nach Angaben des Bundestages für Abgeordnete, die dem Bundestag zu Beginn der 19. Wahlperiode (Oktober 2017) bereits mehr als acht Jahre angehört haben. Diese haben früher Anspruch auf Altersentschädigung.

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Links:

Beitrag: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10217683452072558&set=p.10217683452072558&type=3&theater

Deutsche Rentenversicherung zum Renten-Eintrittsalter: http://dpaq.de/sZElG

Renteneintrittsalter für Abgeordnete: http://dpaq.de/EeDXo

Artikel Bild.de: http://dpaq.de/vLjEK

Abgeordnetengesetz: http://dpaq.de/JV9cG

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Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com

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