Trump genehmigt Finanz- und Reisesanktionen, keine Verhaftungen
Berlin (ots)
Die US-Regierung wehrt sich gegen Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in Den Haag, der CIA-Mitarbeitern Kriegsverbrechen vorwirft. Präsident Donald Trump billigte Sanktionen gegen beteiligte Richter und Ermittler des IStGH. In einem Beitrag bei Facebook heißt es, Trumps Erlass ermögliche "internationale Verhaftungen". (http://dpaq.de/5ZFse)
BEWERTUNG: Die Überschrift im Facebook-Beitrag ist falsch. Der Erlass von US-Präsident Trump ermöglicht es, den Besitz von Verfahrensbeteiligten in den USA einzufrieren sowie diesen und ihren Angehörigen die Einreiseerlaubnis zu entziehen - aber nicht sie zu verhaften.
FAKTEN: Seit 2016 untersucht die Chefanklägerin des IStGH mögliche Kriegsverbrechen von US-Soldaten und Mitarbeitern des US-Geheimdienstes CIA. Sie sollen Anfang der 2000er Jahre in geheimen Gefangenenlagern in Afghanistan Häftlinge misshandelt haben.
Die CIA hatte nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ein Verhörprogramm entwickelt, um Terrorverdächtige zur Herausgabe von Informationen zu bewegen. Dazu gehörten Schlafentzug und das international geächtete "Waterboarding", also simuliertes Ertränken.
Bereits 2019 versuchten die USA, die Eröffnung eines Verfahrens gegen ihre Landsleute zu verhindern - und entzogen unter anderem der Chefanklägerin die Einreiseerlaubnis. (http://dpaq.de/KO55S)
Im März 2020 hat das Gericht seine Zustimmung zu einem Ermittlungsverfahren gegen die US-Bürger erteilt. Darauf folgte ein neuerlicher Versuch Trumps, dieses abzuwehren. Am 11. Juni genehmigte er weitreichende Sanktionen gegen beteiligte Mitarbeiter des Gerichts. Danach kann deren Besitz in den USA eingefroren werden. (http://archive.vn/jx4ln)
Trump kündigte zudem weitreichende Einreisebeschränkungen für Verfahrensbeteiligte und deren Angehörige an - alles für den Fall, sie ermittelten ohne seine Zustimmung weiter. Wesentliches Merkmal des IStGH ist allerdings, dass es von sich aus etwa gegen Kriegsverbrecher vorgehen kann - gerade dann, wenn deren Heimatländer nicht willens oder fähig dazu sind. (http://dpaq.de/KaD48)
"Internationale Verhaftungen", von denen im Facebook-Beitrag die Rede ist, kann der US-Präsident nicht veranlassen. Richter und Ermittler des IStGH sind immun und damit keiner Gerichtsbarkeit unterworfen. (http://dpaq.de/0CJ5a) Auch darum lehnen die USA das Weltstrafgericht von Anbeginn ab.
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Links:
Beitrag bei Facebook: https://www.facebook.com/Allure.ydbc/posts/2899417100184593?__tn__=-R (archiviert: http://dpaq.de/5ZFse)
"New York Times" über Sanktionen der Chefanklängerin 2019: https://www.nytimes.com/2019/04/05/world/europe/us-icc-prosecutor-afghanistan.html (archiviert: http://dpaq.de/KO55S)
Trump-Erlass zu Sanktionen: https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/executive-order-blocking-property-certain-persons-associated-international-criminal-court/ (archiviert: http://archive.vn/jx4ln)
Informationen über den IStGH: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/internationales-recht/voelkerstrafrecht?openAccordionId=item-203438-1-panel (archiviert: http://dpaq.de/KaD48)
Informationen über Immunität des IStGH: https://www.auswaertiges-amt.de/blob/203462/3d23cf849f482195e59635ff381043e5/privilegienundimmunitaeten-data.pdf (archiviert: http://dpaq.de/0CJ5a)
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