All Stories
Follow
Subscribe to dpa-Faktencheck

dpa-Faktencheck

Antifa hat keine festen Strukturen - keine Einstufung als Terrororganisation

Berlin (ots)

"Die Antifa" sei zur Terrororganisation erklärt worden, darum würden ihre Mitglieder nun gesucht, verfolgt und verhaftet. Das behaupten mehrere User im Internet. Angeblich gebe es auch eine "Mitgliederliste für Deutschland" (http://archive.vn/RfBTS).

BEWERTUNG: "Die Antifa" wurde nicht zur Terrororganisation erklärt. US-Präsident Donald Trump hat dies zwar für die Vereinigten Staaten angekündigt. Da es sich bei der Antifa aber weder in den USA noch in Deutschland um eine Organisationen mit festen Strukturen handelt, ist fraglich, wie das umgesetzt werden soll.

FAKTEN: Der Begriff "Antifa" ist laut Duden ein Kurzwort für "Antifaschismus" oder "Antifaschistische Aktion" (http://archive.vn/cURG0), bezeichnet also "Bewegungen und Ideologien, die sich gegen Faschismus und Nationalsozialismus richten" (http://archive.vn/H1kHE).

In einem Bericht der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags aus dem Jahr 2018 heißt es: Es gebe "nicht "die Antifa" im Sinne einer einheitlichen, bundesweiten Organisation, sondern eine entsprechende, nicht scharf umrissene Szene mit allenfalls einzelnen, dann mutmaßlich vornehmlich lokal begrenzten Gruppierungen". (http://dpaq.de/YzkSj)

Die US-Regierung will die Antifa-Bewegung in Amerika als Terrororganisation einstufen. Das kündigte Präsident Trump Ende Mai 2020 auf Twitter an (http://archive.vn/3uJN2). Weitere Einzelheiten nannte er nicht. Wie das mangels Organisationsstrukturen des losen Bündnisses funktionieren soll, blieb offen.

In Deutschland hat der Staat mehrere Möglichkeiten, gegen antifaschistische Gruppen vorzugehen, die zu Straftaten bereit sind:

1. Handelt es sich um einen Verein, ist ein Vereinsverbot möglich (http://dpaq.de/ZtEyv). Als Konsequenz dieser Maßnahme ist es zum Beispiel verboten, eine Nachfolgeorganisation zu gründen und weiterhin Kennzeichen des Vereins zu verbreiten; zudem ist die Beschlagnahme und Einziehung des Vereinsvermögens vorgesehen (http://archive.vn/Fo9Q8). Gegen ehemalige Mitglieder eines verbotenen Vereins wird nur strafrechtlich vorgegangen, wenn sie einer Straftat verdächtigt werden, etwa des Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot (http://archive.vn/7RKed).

2017 kam es zum ersten und bislang einzigen Verbot einer linksextremistischen Vereinigung, es ging dabei um eine Internetplattform (http://dpaq.de/Q5Jxh).

Das Innenministerium teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: "Bei der "Antifa" handelt es sich nicht um eine oder mehrere Organisationen mit festen Strukturen und klaren Mitgliedschaften. Es gibt folglich nicht "die Antifa", weshalb sie auch nicht nach dem Vereinsgesetz verboten werden kann."

2. Handelt es sich um eine Gruppe mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen, kann der Verfassungsschutz diese unter Beobachtung stellen (http://dpaq.de/KnfuU). Laut dem jüngsten verfügbaren Bericht hat der Verfassungsschutz 2018 keine Gruppierung beobachtet, die "Antifa" im Titel trägt (http://dpaq.de/FULPz). Im Falle eines linksextremistischen Beobachtungsobjektes des Verfassungsschutzes ("...ums Ganze! - kommunistisches Bündnis") handelt es sich jedoch um einen Zusammenschluss lokaler Gruppen, von denen mehrere den Begriff "Antifa" im Titel tragen.

Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur heißt es vom Bundesamt für Verfassungsschutz: ""Antifaschismus" als Begriff wird unter anderem auch von Demokratinnen und Demokraten verwendet, um ihre Ablehnung des Rechtsextremismus zum Ausdruck zu bringen. Von daher sind nicht alle Personen und Gruppen, die sich als antifaschistisch bezeichnen, automatisch ein Fall für den Verfassungsschutz."

3. Handelt es sich um eine terroristische Vereinigung im Sinne des §129a im Strafgesetzbuch, kann der Generalbundesanwalt ermitteln. Derzeit sind keine Verfahren des Generalbundesanwalts gegen Gruppen bekannt, die "Antifa" im Titel haben.

   ---

Links:

Beitrag: https://liebeisstleben.de/2020/06/01/antifa-zur-terrororganisation-erklaert-hier-die-brisante-liste-der-antifa-mitglieder-in-deutschland/ (archiviert: http://archive.vn/RfBTS)

Duden-Eintrag "Antifa": https://www.duden.de/rechtschreibung/Antifa (archiviert: http://archive.vn/cURG0)

Duden-Eintrag "Antifaschismus": https://www.duden.de/rechtschreibung/Antifaschismus (archiviert: http://archive.vn/H1kHE)

Wissenschaftliche Dienste des Bundestages über Begriff "Antifa": https://www.bundestag.de/resource/blob/557014/7e164d071a4a535dfb6bb4efdd5bca2c/wd-7-069-18-pdf-data.pdf#page=7&zoom=150,100,800 (archiviert: http://dpaq.de/YzkSj)

Tweet von @realDonaldTrump: https://twitter.com/realDonaldTrump/status/1267129644228247552 (archiviert: http://archive.vn/3uJN2)

Vereinsverbot im Grundgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_9.html (archiviert: http://dpaq.de/ZtEyv)

Vereinsverbot im Vereinsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/__3.html (archiviert: http://archive.vn/Fo9Q8)

Verstöße gegen das Vereinigungsverbot im Strafgesetzbuch: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__85.html (archiviert: http://archive.vn/7RKed)

Verbotene Vereine: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/extremismus/vereinsverbote/vereinsverbote-artikel.html (archiviert: http://dpaq.de/Q5Jxh)

FAQ zum Verfassungsschutz: https://www.verfassungsschutz.de/de/service/faq (archiviert: http://dpaq.de/KnfuU)

Verfassungsschutzbericht 2018: https://www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2018.pdf#page=8 (archiviert: http://dpaq.de/FULPz)

Strafgesetzbuch: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html (archiviert: http://archive.vn/iqn2r)

   ---

Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com

© dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH. Die vorstehenden Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung von Texten, Grafiken und Bildern ohne vertragliche Vereinbarung oder sonstige ausdrückliche Zustimmung der dpa ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für die Verbreitung, Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe sowie Speicherung, Bearbeitung oder Veränderung. Alle Rechte bleiben vorbehalten.

More stories: dpa-Faktencheck
More stories: dpa-Faktencheck
  • 19.06.2020 – 11:26

    George Floyd hat in den Sarg gepasst und war für die Öffentlichkeit zu sehen

    Berlin (ots) - Auf Facebook gibt es Spekulationen um die Trauerfeier des von der US-Polizei getöteten Afroamerikaners George Floyd. In einem Post wird behauptet, Floyds Sarg sei viel zu klein für eine Person seiner Statur gewesen. Als vermeintlicher Beweis wird unter anderem ein Foto von der Trauerfeier präsentiert, auf dem anhand einer Abmessung der Pixel ...

  • 19.06.2020 – 08:52

    Das Baby ist nicht an Krebs erkrankt - Bild kursiert seit Jahren

    Berlin (ots) - Auf Facebook kursiert das Bild eines vermeintlich krebskranken Babys. Nutzer werden aufgefordert, das Foto zu teilen - Facebook zahle angeblich pro geteiltem Beitrag drei Cent für die Behandlung des Kindes. BEWERTUNG: Das Foto wird seit mehreren Jahren verbreitet, das abgebildete Baby war nicht an Krebs erkrankt. Dementsprechend spendet Facebook auch ...

  • 18.06.2020 – 13:17

    Kein Beleg, dass Trump die Grippeimpfung als Betrug bezeichnete

    Berlin (ots) - "Wie recht er hat!": Mit diesem zustimmenden Ausruf wird in einem Post ein vermeintliches Zitat des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump verbreitet. Dieser habe 2017 gesagt, die Grippeimpfung sei der größte Betrug in der medizinischen Geschichte, "erstellt von Big Pharma" (http://dpaq.de/kYqpc). Als Quelle für das angebliche Zitat wird der ...