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Keine Epidemie-Lage bis 2022 - FDP-Gesetzentwurf schlägt vielmehr Aufhebung vor

Berlin (ots)

Weil der Bundestag wegen des Coronavirus eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, verfügt die Bundesregierung derzeit über Sonderrechte zur Pandemiebekämpfung. Sie kann zum Beispiel nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) Verordnungen erlassen. Nun wird im Netz behauptet, der Bundestag habe jüngst mit einem einstimmigen Beschluss diesen "Ausnahmezustand der Pandemie bis zum 31. März 2022" verlängert (http://dpaq.de/TwStm).

BEWERTUNG: Die Behauptung ist falsch. Das Dokument, das häufig mit ihr verlinkt wird, ist eine Initiative der FDP-Bundestagsfraktion. Darin geht es nicht um einen verlängerten "Ausnahmezustand", sondern um die Unterstützung medizinischer Einrichtungen. Das Parlament hat über diesen Gesetzentwurf aus der Opposition bisher noch keine endgültige Entscheidung getroffen, eine Mehrheit dafür ist derzeit nicht in Sicht.

FAKTEN: Wichtig in diesem Zusammenhang sind zwei Vorlagen der FDP-Bundestagsfraktion, die erstmals am 18. Juni 2020 im Plenum des Bundestages beraten wurden:

1. Die FDP-Abgeordneten wollen die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag aufheben, weil aus ihrer Sicht die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind (Antrag - Bundestagsdrucksache 19/20046: http://dpaq.de/28Che).

2. Dabei sollen die wegen der epidemischen Lage erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen besonders für den Gesundheits- und Pflegebereich nicht außer Kraft treten (Gesetzentwurf - Bundestagsdrucksache 19/20042: http://dpaq.de/fXfFF).

Die epidemische Lage von nationaler Tragweite hatte der Bundestag am 25. März 2020 festgestellt (http://dpaq.de/P8HyX). Das daraufhin beschlossene Gesetz gibt dem Bund für rund ein Jahr zusätzliche Sonderrechte, um im Krisenmanagement schneller auf die Corona-Pandemie reagieren zu können. Der Bundestag kann diese epidemische Lage aber auch vor Ende März 2021 wieder aufheben.

Das soll auf Antrag der FDP-Abgeordneten nun geschehen. Dafür sprachen sich bei der Debatte am 18. Juni auch die Parlamentarier der AfD aus, wie aus dem Bundestagsprotokoll hervorgeht (ab S. 20658: http://dpaq.de/kxW1R) Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD sowie die Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken waren dagegen (http://dpaq.de/Fo0LG).

Gleichzeitig will die FDP-Fraktion, dass bestimmte, während der epidemischen Lage von der Regierung erlassene Verordnungen beispielsweise zu Krankenhauskapazitäten oder Medizinprodukten bis Ende September 2020 weiter gelten. In diesem Zeitraum sollen die bisherigen Verordnungen in ordentliche Gesetze, die der Bundestag später absegnen soll, gegossen werden. Dazu hat die FDP den Entwurf zum "Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz" (http://dpaq.de/fXfFF) eingebracht.

In diesem Entwurf taucht tatsächlich auch der 31. März 2022 aus dem Facebook-Post auf. Allerdings geht es dabei um einen minimalen Änderungsvorschlag innerhalb eines Unterabschnittes von Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG): nämlich um Absatz 2, Nummer 10 (http://dpaq.de/coTov).

Dort sind "abweichende Regelungen von den Berufsgesetzen der Gesundheitsfachberufe" festgehalten, etwa bei der Dauer der Ausbildung oder digitalen Unterrichtsformaten. Diese speziellen, im IfSG festgehaltenen Regeln sollen nach Vorstellung der FDP-Parlamentarier nicht wie bisher im IfSG auf 31. März 2021, sondern um ein weiteres Jahr befristet sein. So steht es im Gesetzentwurf auf Seite 4 (http://dpaq.de/fXfFF).

Beide FDP-Vorlagen wurden nach der ersten Lesung im Bundestagsplenum zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen (Protokoll, S. 20675: http://dpaq.de/kxW1R). Gesetze verabschieden die Parlamentarier endgültig erst nach einer dritten Lesung. Unklar ist, ob die Vorlagen der FDP in der jetzigen Form dann überhaupt eine Mehrheit bekämen.

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Links:

Facebook-Post I: https://www.facebook.com/109730567330545/photos/a.109816563988612/155615869408681 (archiviert: http://dpaq.de/TwStm)

Facebook-Post II: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=4036281613110709&set=p.4036281613110709 (archiviert: http://dpaq.de/5Zefp)

FDP-Antrag vom 16.6.2020 (Drucksache 19/20046): https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920046.pdf (archiviert: http://dpaq.de/28Che)

FDP-Gesetzentwurf vom 16.6.2020 (Drucksache 19/20042): https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920042.pdf (archiviert: http://dpaq.de/fXfFF)

Bundestag stellt epidemische Lage von nationaler Tragweite fest (25.3.2020): https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw13-de-corona-infektionsschutz-688952 (archiviert: http://dpaq.de/P8HyX)

Plenarprotokoll Bundestagssitzung vom 18.6.2020 (Drucksachen 19/20042 und 19/20046 ab S. 20656): https://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19166.pdf (archiviert: http://dpaq.de/kxW1R)

Bundestag über Debatte vom 18.6.2020: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw25-de-corona-rehtsverordnungen-701082 (archiviert: http://dpaq.de/Fo0LG)

§ 5 Infektionsschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__5.html (archiviert: http://dpaq.de/coTov)

Bundestag über Werdegang der Drucksache 19/20042: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2636/263601.html (archiviert: http://dpaq.de/9s3cB)

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Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com

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