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Dr. med. Gerd Kautz

Neue Strahlenschutzverordnung Hautlaser und IPL-Therapie - Tattooentfernung und Haarentfernung durch approbierte Ärzte

Neue Strahlenschutzverordnung Hautlaser und IPL-Therapie - Tattooentfernung und Haarentfernung durch approbierte Ärzte
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Konz (ots)

In Deutschland dürfen zukünftig nur noch approbierte Ärzte per Laser und optischer Strahlung Tätowierungen, Permanent-Make-Up, Haare, Hautanhangsgebilde und Fettgewebe entfernen. Die entsprechende Verordnung wurde im Dezember 2018 von der Bundesregierung beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet.

Dies ist nur eine der, durch die neue Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts, geregelten Einzelverordnungen. Die Novellierung wird bestehende Schutzstandards vor schädlicher Wirkung ionisierender (Strahlenschutzverordnung) und nichtionisierender (NiSV) Strahlung umfassend weiter verbessern. Die Verordnung enthält insbesondere konkretisierende Vorgaben zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz sowie zum Schutz der Bevölkerung. Die neue Strahlenschutzverordnung, die Notfall-Dosiswerte-Verordnung und die Atomrechtliche Entsorgungsverordnung traten am 31. Dezember 2018 in Kraft. Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen tritt überwiegend am 31. Dezember 2020 in Kraft.

Energie für die Haut

Zu diesen Themen wird das im Herbst 2018 im Springer Verlag veröffentlichte Buch "Energie für die Haut" von Herausgeber Dr. med. Gerd Kautz am Freitag, 22. März 2019 im Tagungszentrum der Industrie- und Handelskammer Trier im Rahmen einer Fachveranstaltung vorgestellt. Dr. Kautz war Mitglied der Strahlenschutzkommission und hat an der Erarbeitung des neuen Gesetzes mitgearbeitet. Im Hinblick auf die Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts ist das Buch von großer Bedeutung. Über 30 Autoren, alle Spezialisten auf ihrem Gebiet, haben ein neues Standardwerk, erschienen im wissenschaftlich sehr renommierten Springer Verlag, erarbeitet:

- Wissenschaftliche Standards zu den positiven Wirkungen und auch den
Nebenwirkungen der Licht- und Lasertherapie aus der Literatur wurden 
erstmals im großen Stil in einem Lehrbuch zusammengestellt. 
- Vorschläge für die zukünftige Ausbildung der Ärzte wurden 
formuliert. 
- Ein Gutachten zur Rechtslage vor der Gesetzesänderung wurde mit 
Medizinrechtlern ausgearbeitet. 
- Standards für die Anwendung der Geräte wurden konzipiert. 
- Abläufe, Wartung und die Lösung technischer Probleme wurden mit 
Ingenieuren und Technikern erarbeitet. 

Das Buch "Energie für die Haut", bereits kurz vor Erlass der Verordnung erschienen, schafft als umfassendes Standardwert der Dermatologie und ästhetischen Kosmetik mit der Dokumentation aktueller Therapiemethoden eine passende Verbindung zur Gesetzeslage, u.a. zum Erwerb und der Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde gem. Anlage 3 Teil A, B und C der Verordnung. Die mit der Verordnung geregelten Anforderungen an den sicheren Betrieb sowie an erforderliche fachliche Kenntnisse der Personen, die nichtionisierende Strahlungsquellen einsetzen, werden beschrieben. Hierzu zählen Anwendungen von Lasern, intensivem Licht, Ultraschall und elektromagnetischen Feldern. Sie werden von den Ärzten zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung, Faltenglättung, Zerstörung von Fettgewebe oder zur Entfernung von Tätowierungen eingesetzt.

Auszug aus der Verordnung

Ablative Laseranwendungen oder Anwendungen bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird, die Behandlung von Gefäßveränderungen und von pigmentierten Hautveränderungen, die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up sowie Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, wie die Fettgewebereduktion, dürfen nur von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung durchgeführt werden. (Artikel 4 Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) § 5 Fachkunde zur Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen, Absatz 2).

Gemäß § 5 NiSV Absatz 1 wird die erforderliche Fachkunde zur Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen durch erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung oder von approbierten Ärztinnen oder Ärzten durch entsprechende ärztliche Weiterbildung oder Fortbildung erworben.

Dermatologische Fachverbände

Die dermatologischen Fachverbände, wie der Bundesverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) und die Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft (DDL), setzen sich seit Jahren dafür ein, Laseranwendungen nur entsprechend ausgebildeten Fachärzten zu erlauben. Auch die Bundesärztekammer hat sich vehement dafür eingesetzt, im Sinne der Patientensicherheit, bestehende Regelungslücken zu schließen. Dr. Kautz war 12 Jahre im Präsidium der DDL, ist Laserbeauftragter des Berufsverbandes und war 6 Jahre Mitglied der Generalversammlung der KV Rheinland-Pfalz in Mainz.

Tattooentfernung

Lasern (nichtionisierende Strahlung) ist eine der gängigsten Therapiemethoden zur Tattooentfernung. Bei fachgerechter Anwendung entstehen kaum Schmerzen und Narben, die Tattoos können ohne Betäubung entfernt werden. Je nach Beschaffenheit sind zur vollständigen Entfernung mehrere Behandlungen erforderlich.

Dr. Kautz: "Bei der Entfernung von Tattoos kommt Laserstrahlung höchster Risikoklassen zum Einsatz. An der Haut besteht bei der Behandlung mit Laserstrahlung grundsätzlich die Gefahr der Verbrennung oder Narbenbildung. Bei unsachgemäßer Anwendung können bleibende Schäden entstehen. Bei kosmetischen Anwendungen mit Lasern besteht die Gefahr, dass Hautauffälligkeiten verändert oder entfernt werden, was eine Diagnose bösartiger Tumore erschweren kann. Daher ist die neue Verordnung, die auch zur Folge hat, dass Tattoostudios, Kosmetiker und weitere Anbieter nicht mehr zum Einsatz dieser Laser berechtigt sind, ein Schritt in die richtige Richtung. Die Durchführung von Laserbehandlungen durch approbierte Ärzte mit entsprechender Weiterbildung gemäß Verordnung gewährleistet Schutz und Verantwortung im Bereich der Laseranwendungen."

Bei der Entfernung von Tätowierungen stehen Laser wegen ihrer sehr guten Ergebnisse, ihrer guten Verträglichkeit und ihres hohen Entwicklungsstandes im Vordergrund. Dies ist zum einen der gütegeschaltete Nd:YAG-Laser, der frequenzverdoppelte Nd:YAG, der gütegeschaltete Rubinlaser und vor allem der neue Pikosekundenlaser. Entscheidend für den Behandlungserfolg ist die Wellenlänge des Lasers, die auf die Farbe der Farbpigmente abgestimmt sein muss. Die Energie der optischen Strahlung wird von den Farbpigmenten des Tattoos aufgenommen. Die Wellenlänge der Laserstrahlung wird entsprechend gewählt. Die Farbstoffpartikel werden in kleine Teile zerschossen und in Folge vom Körper abtransportiert oder abgebaut. Bei der Zerstörung mancher Pigmente können, - so das Bundesamt für Strahlenschutz - giftige und krebserregende Verbindungen wie Blausäure oder Benzol entstehen. Vor allem bei komplexen, mehrfarbigen Tätowierungen müssen sich die Klienten auf eine Reihe von Behandlungen einstellen.

Aus dem Inhalt - Energie für die Haut

Dieses medizinische Buch stellt die aktuellen Energiesysteme von Lasern bis zu Kryolipolyse zur Behandlung der Haut vor. Es wird auf die Wirkungen und erstmals in einem Lehrbuch, auch ausführlich auf die Nebenwirkungen der Therapien eingegangen. Energie auf der Haut hat in den letzten 50 Jahren die Medizin revolutioniert. Vor allem in den letzten 25 Jahren haben Laser- und IPL-Geräte ganz neue medizinische Behandlungskonzepte mit sehr großen therapeutischen Erfolgen ermöglicht. Dies hat zu der extrem hohen Anerkennung dieser Systeme beigetragen. Die schnelle technische Weiter- und Neuentwicklung der Energiesysteme fordert vom behandelnden Arzt auch nach dem Studium eine ständige Weiterbildung. Nur so kann er dem Patienten die bestmögliche Therapie zukommen lassen. Dazu gehört auch, dass er eine klare Diagnostik mit der Erarbeitung aller Differentialdiagnosen beherrscht. So kann er dann die Auswahl der bestmöglichen und kostenadäquaten Therapie anbieten. Die gesetzlichen Grundlagen von der Qualifikation des Behandlers bis zur Patientenaufklärung und zur Wartung der Geräte werden ausführlich besprochen. Zudem werden Spezielle Energieanwendungen in der Dermatologie und Ästhetischen Medizin an einigen Erkrankungsbeispielen wie z.B. Hämangiomen, Hautkrebsvorstufen und Rosacea vorgestellt, die sehr erfolgreich behandelt werden können. Bei diesen Erkrankungen stellen die Laser- und IPL-Systeme aber nur einen Bestandteil im kompletten Behandlungsprozess dar. Das Buch zeigt wie man ausgehend von der Anamnese über die Fotodokumentation mit einer kompetent ausgeführten Therapie für den Patienten optimale Behandlungsergebnisse erzielt. Denn hochqualifizierte Ärztinnen und Ärzte sind eine wesentliche Voraussetzung für gute Behandlungsergebnisse in der Medizin. Die ausführliche Literaturrecherche im Buch zu den Nebenwirkungen bei Laser- und IPL-Anwendungen an der Haut bestätigt dies wissenschaftlich fundiert. Die Mitarbeit der vielen, international renommierten Autoren garantiert zu den einzelnen Themenschwerpunkten eine weitumfassende und fundierte Darstellung der Thematik. Das Buch ermöglicht dem ärztlichen Einsteiger einen Zugang zur Energietherapie an der Haut, aber auch die auf diesem Gebiet erfahrenen Ärzte erhalten ein wichtiges Update.

- Ausführliche Beschreibung der Therapien 
- Viele farbige Abbildungen 
- Fallbeispiele 
Dr. Kautz, Gerd | Aufl. 2018, XXVI, 502 S., 288 Abb. in Farbe | 
Springer Verlag | gedrucktes Buch Hardcover 89,99 Euro ISBN 
978-3-662-56435-6 | eBook 69,99 Euro (Formate: PDF, EPUB) ISBN 
978-3-662-56436-3 | erhältlich bei Ihrer Bibliothek oder 
http://springer.com/shop.

Pressekontakt:

Dr. med. Gerd Kautz
Haut- und Laserklinik Dr. Kautz
Am Markt 3, 54329 Konz
Presse: Sonja Stumm

Telefon: 06501 60 717 0
Fax: 06501 60 717 50
E-Mail: info@dr-kautz.com

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