DAtF: Die Diskussion über Einsatz von ERU-Brennelementen aus russischer Fertigung ist fragwürdig und verzerrend
Berlin (ots)
Zur aktuellen Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung in Sachen ERU-Brennelemente nimmt das DAtF wie folgt Stellung:
In der aktuellen Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung über den Einsatz von Enriched-Reprocessed-Uranium (ERU)-Brennelementen in deutschen Kernkraftwerken werden teilweise haltlose Unterstellungen erhoben und es wird damit ein teilweise falscher Eindruck über den Sachverhalt erweckt.
Über den Einsatz von ERU-Brennelementen in deutschen Kernkraftwerken wurde im Jahr 2000 breit in der Öffentlichkeit diskutiert. Das DAtF hat seinerzeit Stellung genommen, Fakten geliefert und Zusammenhänge erläutert. Unter anderem fand in diesem Zusammenhang am 16./17. Mai 2000 eine Journalistenreise nach Elektrostal bei Moskau statt. Teilgenommen haben 20 Journalisten bzw. TV-Teams unter anderem auch eine Vertreterin der Süddeutschen Zeitung. Insoweit kann der gesamte Sachverhalt der Süddeutschen Zeitung nicht neu sein. Für die deutschen Energieversorger wie Hersteller von Brennelementen ging es stets um einen juristisch korrekten und wirtschaftlich sinnvollen Weg der Verwendung des Urans aus der Wiederaufarbeitung. Dr. Ralf Güldner, DAtF-Präsident, betont: "Der gesamte Einsatz erfolgte damals und auch später in voller Transparenz gegenüber den nationalen und EU-Aufsichtsbehörden sowie den Medien, zum Beispiel mit einer Journalistenreise im Mai 2000 an den Fertigungsort in Russland."
Der Einsatz der ERU-Brennelemente in deutschen Kernkraftwerken erfolgte im gesetzlichen Rahmen, auf höchstem Stand der Sicherheitstechnik und auf Basis entsprechender vertraglicher Regelungen. Bundesregierung und Landesregierungen haben zu diesem Sachverhalt in Anfragen Stellung genommen. Darüber hinaus wurden die entsprechenden Verträge, wie vorgeschrieben, der European Supply Agency (ESA) zur Genehmigung vorgelegt.
Der Einsatz von ERU-Brennelementen in deutschen Kernkraftwerken hat weder faktisch noch juristisch das Atomgesetz unterlaufen, ein Zusammenhang mit den unterschiedlichen politischen Entscheidungen zu Kernkraftwerkslaufzeiten besteht nicht. Vorwürfe, die beteiligten deutschen Unternehmen hätten beabsichtigt, das Atomgesetz zu unterlaufen, sind allein schon deswegen weder begründet noch nachvollziehbar, weil die in Rede stehende Änderung des Atomgesetzes erst im Jahr 2002 in Kraft getreten ist, der hier diskutierte Sachverhalt aber zeitlich bereits deutlich früher liegt.
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