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DAtF: Endlagerkommission riskiert Entwertung ihrer Arbeit

Berlin (ots)

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe plant am Montag die Beratungen nach über zweijähriger Arbeit abzuschließen und die noch strittigen inhaltlichen Fragen zu entscheiden. Die Kommission konnte mittlerweile viele wichtige Beschlüsse fassen, auch zu Themen über die lange zäh gerungen wurde. Die Kommission hat dabei ihren Auftrag in bemerkenswerter Breite und Tiefe durchmessen. Ihre Aufgabe ist es, das kommende Standortauswahlverfahren so vorzubereiten, dass es die Entsorgung der hoch radioaktiven Abfälle ohne unzumutbare Belastung kommender Generationen ermöglicht und dies in einem möglichst breiten Konsens zu tun, der dem politischen Kompromiss gerecht wird, welcher dem Standortauswahlgesetz (StandAG) zu Grunde liegt.

Der Präsident des DAtF, Dr. Ralf Güldner, erklärt dazu: "Auf den letzten Metern riskiert die Kommission unnötig ein schlechtes Licht auf ihre Arbeit und ihre Empfehlungen an Bundestag und Bundesrat zu werfen, indem sie der Konsensorientierung des StandAG zuwiderhandelt, oder ihr Mandat auf Kosten der Umsetzbarkeit des Verfahrens überdehnt." Güldner äußert weiter: "Beispiel für mangelnden Konsenswillen sind einige lang verschleppte Konflikte in der Kommission, die sich ganz auf die Vergangenheit und den Streit um den Standort Gorleben richten, aber nicht auf die Lösung der Entsorgungsfrage für die Zukunft. So ist die Grundlage für eine Stellungnahme der Kommission zu Gorleben ein über 30 Seiten langes Dokument, das die Kontroverse im Gorleben-Untersuchungsausschuss des Bundestages getreulich widerspiegelt, nicht aber die politische Geschäftsgrundlage des StandAG."

Auch offene Fragen bei den Kriterien für die Standortauswahl sind davon bestimmt, wie ein Ausscheiden des Standortes Gorleben bewirkt werden kann. Das gilt besonders für das Thema Schutzfunktion eines Deckgebirges: Die Einführung eines solchen Kriteriums zielt vorrangig darauf ab, den Standort Gorleben möglichst rasch aus dem Verfahren zu eliminieren und birgt die Gefahr, dass besonders gut geeignete Standorte frühzeitig ausgeschlossen werden. Die Entsorgungskommission des Bundesumweltministeriums sieht ein solches Kriterium nicht als erforderlich an, es wird auch seitens der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe abgelehnt. Güldner erklärt dazu: "Insbesondere die Auffassung, dass ein Deckgebirge als redundante, gleichwertige Barriere neben dem einschlusswirksamen Gebirgsbereich dienen und die Langzeitsicherheit gewährleisten soll, ist mit der Sicherheitsanforderung des sicheren Einschlusses der Radionuklide über eine Million Jahre nicht vereinbar."

Beispiele für eine Überdehnung des Auftrages in Details sind Festlegungen zu Anforderungen an künftige Endlagerbehälter oder zu Prüfverfahren für die Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente. Güldner erklärt dazu: "Anforderungen an Endlagerbehälter können nur im Zusammenhang mit einem künftigen Endlagerkonzept entwickelt werden, das immer wirtsgesteins- und standortspezifisch ist. Genaue Vorgaben zu Behältern heute können in einigen Jahrzehnten dem Vorhabenträger und dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) ihre Arbeit massiv erschweren." Auch bei der Zwischenlagerung ist eine Festlegung von künftigen Prüfumfängen bei Behältern und Inventar deplatziert. "Dies sind klassische Aufgaben einer Aufsichtsbehörde, demnächst also des BfE", so Güldner weiter.

Güldner erklärt abschließend: "Ich hoffe immer noch, dass sich auf der Zielgeraden noch gute, einvernehmliche Lösungen finden lassen, die die spätere Umsetzung der Empfehlungen erleichtern."

Pressekontakt:

Nicolas Wendler, Tel.: 030 498555-20, presse@kernenergie.de

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