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Pflegerische Versorgungsdefizite in vielen Regionen Bayerns

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"Pflegerische Versorgungsdefizite in vielen Regionen Bayerns"

Pflegestärkungsgesetz III kommt bislang nur unzureichend an / Eklatante Defizite in der Kurzzeitpflege / VdPB drängt in Stellungnahme auf rasche Stärkung der kommunalen Handlungsebene

München, 16.08.2019 - In ihrer Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung zur landesrechtlichen Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes III (PSG III)begrüßt die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) die Initiative der Bayerischen Staatsregierung, die Gestaltungsoptionen der Bundesgesetzgebung zur Stärkung der kommunalen Handlungsebene aufzugreifen. Gleichzeitig bedauert die VdPB die viel zu zögerliche Umsetzung der im bereits zum 01.01.2017 in Kraft getretenen PSG III vorgesehenen Maßnahmen. Der Ausbau von Pflegestützpunkten und die Schaffung der regionalen Versorgungsstrukturen sei weit hinter den einst formulierten Zielen zurückgeblieben.

"Seit einem Jahr diskutieren wir die Notwendigkeit einer Studie zum Monitoring des regionalen Pflegepersonalbedarfs in Bayern. Schon in der Vorbereitung dieser Studie wurde deutlich, dass es in einer ganzen Reihe von Regionen beträchtliche Personalengpässe gibt, die zu erheblichen Versorgungsdefiziten führen. Von einer gleichwertigen Versorgungslage für Menschen mit Pflegebedarf kann man in Bayern nicht ausgehen. Das gilt für ambulante, aber auch für teilstationäre Dienste. Im Bereich der Kurzzeitpflege sind die Defizite besonders eklatant", erläutert Agnes Kolbeck, Vizepräsidentin der VdPB. Da die Staatsregierung so viel Zeit habe verstreichen lassen, um die Spielräume des PSG III zu nutzen, sei jetzt eine fachliche Begleitung und flankierende Unterstützung der Kommunen bei der Errichtung von Pflegestützpunkten erforderlich. Bislang könne der Rechtsanspruch auf Pflegeberatung vielerorts nicht eingelöst werden. Leider, so stellt die VdPB mit großer Sorge fest, ließe auch die Begründung des Gesetzes und des Verordnungsentwurfs nicht erkennen, dass die Staatsregierung entsprechende Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Versorgungsstrukturen strategisch unterstützt oder die notwendige infrastrukturelle Veränderung fördert.

Die VdPB fordert zudem den Freistaat Bayern auf, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden den Aufbau von regionalen Pflegekonferenzen zu unterstützen - gerne auch mithilfe der Expertise der VdPB.

Die VdPB

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln - sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit für die Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Präsident der VdPB ist Georg Sigl-Lehner.

Vereinigung der Pflegenden in Bayern KöR
Prinzregentenstraße 24
80538 München 
info@vdpb-bayern.de

Präsident: Georg Sigl-Lehner
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