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Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR)

VdPB unterstreicht in gemeinsamer Erklärung mit dem BRK Forderung nach allgemeiner Impfpflicht

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BRK und VdPB: „Einrichtungsbezogene Impfpflicht schadet mehr, als dass sie hilft.“

Hohe Impfquote in der bayerischen Pflege begründet keine Impfpflicht / Dünne Personaldecke in der Pflege lässt keine Abstriche zu / Statt Infektionsschutz birgt einrichtungsbezogene Impfpflicht Gefahren für die Versorgungssicherheit von Einrichtungen

München, 03.02.2022 – Bundestag und Bundesrat haben im Dezember 2021 beschlossen, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, aber auch in Arztpraxen und im Rettungsdienst bis zum 15. März 2022 Nachweise zum Geimpft- oder Genesenen-Status vorlegen müssen. Wer keinen Nachweis vorlegen kann, also ungeimpft oder nicht-genesen ist, dessen Beschäftigung kann vom Gesundheitsamt infolgedessen verboten werden. Nach Ansicht des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) und der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) kann dadurch kein Beitrag zur Bewältigung der Pandemie geleistet werden, dafür ist eine allgemeine Impfpflicht vonnöten. Von einem fehlenden Nachweis ist ohnehin nur ein eher kleiner Teil des pflegenden Personals betroffen, die negativen Folgen der Maßnahme werden hingegen schwerwiegend sein.

Die Präsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes, Angelika Schorer, hält dies für einen Fehler: „In den Einrichtungen des Bayerischen Roten Kreuzes haben wir durchschnittlich eine Impfquote von über 80 Prozent beim beschäftigten Personal. Es gibt also keine Veranlassung, dass gerade diese Berufsgruppen jetzt noch einmal besonders verpflichtet werden müssten. Vielmehr ist die Maßnahme eine Stigmatisierung für Berufsgruppen, die ohnehin seit Beginn der Pandemie Übermenschliches leisten.“

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht betrifft lediglich das beschäftigte Personal. Die betreuten Bewohnerinnen und Bewohner hingegen sind von der Impfpflicht nicht betroffen, leben jedoch in derselben Einrichtung, in der die verpflichteten Beschäftigten tätig sind. „Unter den behandelten Patientinnen und Patienten in Kliniken, aber auch unter den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörigen gibt es zum Teil viele Ungeimpfte. Dementsprechend ließe sich selbst mit einer Impfquote von 100 Prozent beim Personal keine verbesserte Schutzwirkung erzielen“, erläutert Georg Sigl-Lehner, Präsident der VdPB, und ergänzt: „Vielmehr erzeugt die einrichtungsbezogene Impfpflicht neben einem ungeheuren bürokratischen Aufwand auch Verunsicherung beim eingesetzten Personal. Schon heute ist die Personaldecke in der Pflege extrem dünn, weshalb selbst wenn infolge der Impfpflicht nur 5 Prozent des Personals ausscheiden würden, der gesetzliche Versorgungs- und Qualitätsauftrag vieler Einrichtungen nicht mehr erfüllt werden kann.“

Bei aktuell wieder steigenden Infektionszahlen und der unmittelbaren Überlastung der Gesundheitsämter in der Kontaktnachverfolgung ist zudem nicht nachvollziehbar, wie die Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in den Gesundheitsämtern vonstattengehen soll. „Sinnvoller dagegen wäre, keine zusätzliche Mehrbelastung für die Gesundheitsämter zu schaffen und ihre Kapazitäten für wichtigere Aufgaben zu schonen“, so Schorer. Präsidentin Schorer und Präsident Sigl-Lehner sind sich sicher: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird mehr Schaden in der Pflege anrichten, als dass sie hilft. Sie schafft nicht mehr Infektionsschutz in den Einrichtungen, sondern gefährdet die Versorgungssicherheit Tausender Menschen. Im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie hilft nur eine insgesamt höhere Impfquote und daher eine allgemeine Impfpflicht, die dann auch Bereiche mit deutlich niedrigeren Impfquoten betrifft. Wir wehren uns gegen diese Stigmatisierung der im Gesundheitswesen Beschäftigten trotz hoher Impfquote.“

Daher fordern die Präsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes und der Präsident der Vereinigung der Pflegenden in Bayern eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Freistaat Bayern per Moratorium und eine generelle Impfpflicht für alle Bürgerinnen und Bürger. „Nur gemeinsam können wir das Coronavirus besiegen“, so die beiden Präsidenten abschließend.

Die VdPB

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit für die Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege und die Erfassung der Fortbildungsnachweise für Praxisanleitungen zuständige Behörde. Seit dem 01. Januar 2021 ist die VdPB auch zuständig für die Regelung der pflegerischen Weiterbildung nach AVPfleWoqG. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Präsident der VdPB ist Georg Sigl-Lehner.

Vereinigung der Pflegenden in Bayern KöR
Prinzregentenstraße 24
80538 München 
info@vdpb-bayern.de

Präsident: Georg Sigl-Lehner
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