Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR)
Amt der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung darf nicht zur Disposition stehen
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Amt der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung darf nicht zur Disposition stehen
VdPB positioniert sich klar zum Erhalt des Amtes / Besetzung mit pflegefachlicher Expertise ebenso entscheidend für Berufsgruppe wie für Personen mit Pflegebedarf / VdPB fordert politische Aufwertung der Rolle
München, 28.04.2025 – Der derzeit in parteiinternen Abstimmungsverfahren befindliche Koalitionsvertrag von Union und SPD bleibt zu gesundheitspolitischen Fragen größtenteils vage, verspricht jedoch, die von der Profession Pflege angemahnten Gesetze zur Pflegekompetenz, Pflegeassistenz und zur Einführung der „Advanced Practice Nurse“ kurzfristig auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig beabsichtigen die künftigen Regierungsparteien das Beauftragtenwesen des Bundes drastisch zu reduzieren. In diesem Zusammenhang stehe auch das Amt der Pflegebevollmächtigten auf dem Prüfstand, heißt es aus Berliner Politikerkreisen. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) betrachtet entsprechende Überlegungen mit großer Sorge und fordert ein klares Bekenntnis der zukünftigen Bundesregierung zum Erhalt des Amtes.
„Pflege ist und bleibt eine der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit – sie betrifft uns alle, in allen Lebensphasen. Und der Begriff Pflege ist zudem vielfältig – er umfasst die professionelle Pflege ebenso wie die informelle Pflege durch An- und Zugehörige. Beide Bereiche brauchen politische Aufmerksamkeit, Unterstützung und klare Perspektiven. Pflegende brauchen eine starke Stimme. Pflege braucht politische Repräsentanz. Pflege braucht Einfluss. Dafür steht unter anderem das Amt der Pflegebevollmächtigten“, erläutert VdPB-Präsidentin Kathrin Weidenfelder.
„Natürlich freuen wir uns, dass die künftige Bundesregierung die Verantwortung und Selbstverwaltung der Profession Pflege stärken und ihr sogar einen festen Sitz mit Stimmrecht im G-BA verschaffen will“, erklärt Weidenfelder weiter. „Doch der Preis dafür darf keinesfalls sein, dass die Möglichkeiten der Mitgestaltung dafür auf anderer Ebene beschnitten werden. Das Amt der Pflegebevollmächtigten aufzugeben, hieße nicht nur genau das – es würde auch bedeuten, dass Millionen Menschen mit Pflegebedarf einer wichtigen Interessenvertretung und damit der Aufmerksamkeit innerhalb der Regierung beraubt würden. Deshalb ist es unerlässlich, dass das Amt schnellstmöglich wieder mit einer engagierten und pflegefachlich kompetenten Persönlichkeit besetzt wird, die sich mit Nachdruck für die Belange der beruflich Pflegenden und der zu Pflegenden starkmacht.“
Vor allem angesichts der von der künftigen Koalition beabsichtigten raschen Verabschiedung des Pflegekompetenzgesetzes wundert man sich bei der VdPB ganz grundsätzlich darüber, dass ausgerechnet das Amt der Pflegebevollmächtigten offenbar im Rahmen der Reduzierung des Beauftragtenwesens zur Disposition steht. Denn immerhin beinhaltet der Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes auch die feste Verankerung der Position „Pflegebevollmächtigte/r“ im SGB XI sowie die Ausstattung des Amtes mit wichtigen Beteiligungsrechten – gut begründet mit der Erfordernis, die Rechte und Interessen der Berufsgruppe sowie der auf Pflege angewiesenen Menschen besser in die Politik zu bringen.
„Die Bedeutung, die dem oder der Pflegebevollmächtigten im Gesetzentwurf zugesprochen wird, ist viel mehr als nur ein symbolischer Akt. Für die VdPB und die gesamte Profession Pflege ist diese politische Aufwertung des Amtes zwingend, denn zur Bewältigung der bevorstehenden Herausforderungen braucht die Profession schlicht und ergreifend politische Wirkungskraft. Deswegen könnten wir uns auch als einzige Alternative zum Fortbestand des Amtes die noch deutlich weiter gehende Aufwertung in den Rang eines Staatsministers im Kanzleramt vorstellen“, fordert die VdPB-Präsidentin. „Die künftige Bundesregierung steht in nahezu allen Politikfeldern vor schwierigen Aufgaben, das ist uns bewusst. Umso wichtiger ist in der Gesundheitspolitik die Beteiligung aller Berufsgruppen und die Bereitschaft zum offenen Dialog über den Beitrag, den die Professionen leisten können. Dafür steht die VdPB als Selbstverwaltung der beruflich Pflegenden in Bayern jederzeit zur Verfügung!“
Die VdPB
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit der Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und verantwortet den Bereich der Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Führung des Berufsregisters und die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege zuständige Behörde. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Seit Juni 2024 ist Kathrin Weidenfelder Präsidentin der Vereinigung der Pflegenden in Bayern.
Vereinigung der Pflegenden in Bayern KöR Prinzregentenstraße 24 80538 München info@vdpb-bayern.de Präsidentin: Kathrin Weidenfelder