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Immobilienfinanzierung und Erbschaft - KVB Finanz erklärt, was es zu beachten gibt

Limburg (ots)

Die Entscheidung für eine eigene Immobilie kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Viele Menschen möchten für das Alter vorsorgen und im Ruhestand von der Sicherheit einer eigenen Immobilie profitieren. Andere möchten ihr Geld nicht für eine regelmäßige Miete ausgeben, sondern lieber in Eigentum investieren, kontinuierlich Vermögen aufbauen und dieses einmal vererben.

Aus Erfahrung weiß die KVB Finanz, dass sich nur wenige Hausbesitzer bereits bei der Immobilienfinanzierung Gedanken darüber machen, was mit der Immobilie nach dem eigenen Ableben geschehen soll. Natürlich wünschen sich die meisten, dass die Wohnung oder das Einfamilienhaus den Liebsten zugutekommt. Doch kaum einer kennt die Unterschiede zwischen einer Schenkung und einer Erbschaft, weiß über Vor- und Nachteile beider Varianten Bescheid oder ist über Alternativen informiert. Viele Unsicherheiten gibt es auch darüber, was passiert, wenn der Hausbesitzer verstirbt und der Immobilienkredit noch nicht abbezahlt wurde. Als Experte für alle Fragen rund um die Immobilienfinanzierung kennt die KVB Finanz die Sorgen vieler Eigentümer und unterstützt bei allen finanziellen Entscheidungen rund um die Erbschaft einer Immobilie.

Pauschale Lösungen bei Erbschaftsfragen gibt es nicht

Mit rund sieben Billionen Euro steckt hierzulande ein Großteil des Vermögens privater Haushalte in Immobilien oder Grundstücken. Kein Wunder, dass sich Immobilienbesitzer die Frage stellen müssen, ob sie ihr Eigenheim am Lebensende verschenken, vererben oder verkaufen. Einige verzichten bewusst auf eine Entscheidung und vertrauen darauf, dass sich die Erben damit auseinandersetzen - nicht selten endet dies in einem Erbschaftsstreit.

Die Entscheidung darüber, was am Ende eines Lebens mit dem Haus oder der Wohnung geschehen soll, ist sehr individuell und kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Wert der Immobilie spielt ebenso eine Rolle wie der Verwandtschaftsgrad zu möglichen Erben oder die persönlichen Wünsche des Erblassers. Nur wenn Immobilienbesitzer sich rechtzeitig um die Regelung der Erbschaft kümmern, können sie bestimmen, wer von der Immobilie profitieren soll. Denn nicht immer entspricht die gesetzliche Erbfolge den Vorstellungen des Hausbesitzers.

Warum sich die Immobilienfinanzierung als zukünftige Anlage für Erben lohnt

Auch wenn die Regelung einer Erbschaft ein komplexes Unterfangen sein kann, ist es trotzdem sinnvoll, eine Immobilienfinanzierung als zukünftige Anlage für Erben aufzunehmen. Der Kauf einer Immobilie gilt weiterhin als risikoarme und lohnenswerte Investition, von der auch die Erben in Zukunft profitieren können. Sei es, indem sie selbst einmal in der Immobilie wohnen und so die Miete sparen oder, indem sie regelmäßige Einnahmen durch die Vermietung der geerbten Immobilie generieren.

Immobilien, die günstig erworben wurden, können über die Jahre weiter im Wert steigen. Wichtig hierbei ist die sorgsame Auswahl eines passenden Objekts und eine Finanzierung, die zu den eigenen Voraussetzungen passt. Die KVB Finanz hilft gerne dabei, die Immobilienfinanzierung mit einem zugeschnittenen Kredit auf ein solides Fundament zu stellen.

Über eine Schenkung Steuern sparen

Um eine Immobilie bereits zu Lebzeiten konfliktfrei zu übertragen, bietet sich eine Schenkung an. Das Schenkungs- und Erbschaftssteuergesetz regelt hohe Freibeträge, die den Erben zugutekommen können. Bei Ehepartnern beläuft sich der Freibetrag auf 500.000 Euro, Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro.

Grundsätzlich steuerfrei bleibt eine Schenkung, wenn der noch lebende Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner die Immobilie mindestens 10 Jahre nutzt. Ist aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ein Umzug nötig (zum Beispiel in ein Altenheim), greift eine Sonderregelung und es fallen trotzdem keine Steuern an. Hat die Wohnung eine Wohnfläche von unter 200 qm und wohnen die Kinder selbst in der Immobilie, ist auch hier die Schenkung steuerfrei.

Damit der Erblasser die Immobilie weiter für sich nutzen kann, empfiehlt es sich, parallel ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch einzutragen. Bei vermieteten Immobilien sichert das sogenannte Nießbrauchsrecht, dass Erblasser und Ehepartner weiterhin die Miete erhalten und die Immobilie nicht vorzeitig verkauft wird.

Eine Immobilie vererben

Liegt der Verkaufswert unter den Freibeträgen, ist es meist besser, die Immobilie zu vererben. So bleibt das Eigenheim bis zum Tod im eigenen Besitz. In einem Testament oder Erbvertrag regelt der Erblasser noch zu Lebzeiten, wer die Immobilie erhalten soll. Auch Erbengemeinschaften, die aus zwei oder mehr Erben bestehen, sind möglich.

Besteht der Nachlass nur aus einer Immobilie ohne Barmittel, kann eine Erbschaft mitunter teuer werden. Neben dem Unterhalt für die Immobilie können weitere Kosten entstehen, zum Beispiel, wenn es zu Streitigkeiten unter den Erben kommt und diese schlimmstenfalls gerichtlich geregelt werden müssen. Enterbte Angehörige könnten auf eine Auszahlung in Barmitteln bestehen. In einem solchen Fall kann ein Erbschaftskredit der KVB Finanz helfen. Dieser ist speziell darauf ausgerichtet, vorübergehende finanzielle Lücken zu schließen, die oftmals entstehen, um den Nachlass ordnungsgemäß und fair untereinander aufzuteilen.

Immobilienverkauf als Alternative

Grundsätzlich kann ein Hausbesitzer seine Immobilie auch verkaufen. Hierbei sollte immer berücksichtigt werden, dass ein Eigenheim ein bleibender Wert ist, von dem auch die nächsten Generationen profitieren. Ein endgültiger Verkauf sollte also immer sorgfältig abgewogen werden.

Entscheiden sich Immobilienbesitzer trotzdem für einen Verkauf, muss es nicht unbedingt ein Direktverkauf sein. Auch ein Verkauf auf Rentenbasis oder eine Umkehrhypothek sind möglich. In beiden Fällen wird die Immobilie meist in Raten vom Käufer abbezahlt, sodass der Verkäufer regelmäßig Zahlungen erhält. Mithilfe eines Wohnrechts kann vereinbart werden, dass der Verkäufer weiterhin in seiner ehemaligen Immobilie wohnen bleiben darf.

Die Erbschaft einer Immobilienfinanzierung

Immer mehr Menschen entscheiden sich auch im fortgeschrittenen Alter für die Finanzierung einer Immobilie. Verstirbt der Immobilienbesitzer vor Abzahlung des Kredits, ist es erforderlich, dass die Erben regeln, wie mit den offenen Forderungen umgegangen wird. Bevor eine Entscheidung fällt, sollte der bestehende Kredit genau geprüft werden. Denn in vielen Fällen sind Kredite veraltet und eine Umschuldung zu besseren Konditionen ist sinnvoll.

Bei Umschuldungen von Kreditverträgen ist eine professionelle Unterstützung ratsam. Jeder Erbe ist finanziell anders aufgestellt und so ist es gerade bei Erbengemeinschaften wichtig, ein Modell zu finden, das allen Beteiligten entgegenkommt. Die Experten der KVB Finanz schätzen neutral den laufenden Kredit ein, suchen passende Finanzierungsmodelle heraus und übernehmen den bürokratischen Aufwand.

Im Gegensatz zur Schenkung hat das Erbe in diesem Fall den Vorteil, dass es noch ausgeschlagen werden kann. Dies ist vor allem angebracht, wenn die Schulden und Verbindlichkeiten durch das Immobilienerbe die finanziellen Möglichkeiten der Erben übersteigen. Um hier eine richtige Entscheidung zu treffen, sollten der Immobilienwert und die Nutzbarkeit von Experten geprüft werden.

Mit der richtigen Vorbereitung Konflikte vermeiden

Schätzungen zufolge haben nur drei Prozent aller Erblasser ein korrektes Testament hinterlegt. Unklarheiten darüber, was mit einer Immobilie geschehen soll, können nicht nur zu Streitigkeiten in einer Familie führen. Es bleibt auch die Frage offen, was der verstorbene Immobilienbesitzer sich gewünscht hätte. Um diesen Belastungen vorzubeugen, sollten frühzeitig Vorbereitungen getroffen werden.

Die Vorbereitung einer Erbschaft beginnt bereits bei der Aufnahme einer passenden Immobilienfinanzierung. Hier werden die Grundlagen geschaffen, um eine Immobilie als zukünftige Anlage an Erben übergeben zu können. Mit einem erfahrenen Partner an der Seite, wie der KVB Finanz, wird die Finanzierung kalkulierbar und planbar. Auch bei der Erbschaft einer noch nicht komplett abbezahlten Immobilie, leistet die KVB Finanz Unterstützung in Form eines Erbschaftsdarlehens oder einer Umschuldung. Aufgrund der jahrelangen Erfahrung weiß die KVB Finanz, worauf es im Einzelfall ankommt, damit eine Erbschaft nicht zur finanziellen Belastung wird.

Über die KVB Finanz GmbH

Seit der Gründung vor über 45 Jahren steht die Familie Kloetzel mit der KVB Finanz vor allem dafür, beste Finanzierungskonzepte, individuell zugeschnitten auf die Bedürfnisse ihrer Kunden, zu ermitteln. Für das traditionelle Familienunternehmen stehen ihre Kunden und die persönliche Nähe zu ihnen im absoluten Mittelpunkt. Dabei sind faire Konditionen, Professionalität und Verantwortungsbewusstsein die obersten Maximen. Von Familie für Familien denkt und handelt die KVB Finanz immer in Generationen.

Pressekontakt:

KVB Finanzdienstleistungsgesellschaft mbH
Marc Kloetzel
Johannes-Mechtel-Str. 2
65549 Limburg/Lahn

Telefon: 0 64 31 / 29 4 70
Telefax: 0 64 31 / 23 77 6
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