Innovatis - Erwin Lasshofer: Vermögensverwaltung im Wandel der Zeit
Cham/Zug (ots)
Die unabhängige Vermögensverwaltung, wie sie Erwin Lasshofer mit der INNOVATIS (Suisse) AG anbietet, birgt unbestrittene Vorteile gegenüber einer Veranlagung durch die Banken des Kunden. Sowohl bei der Anlageberatung als auch bei der unmittelbaren Anlageverwaltung kann ein unabhängiger Vermögensverwalter viel individueller die persönlichen Bedürfnissen seines Kunden ermitteln und aus einer deutlich größeren Palette von Instrumenten die bestmögliche Lösung für den Kunden eruieren. Dabei werden Interessenkonflikte vermieden, wie sie bei Banken üblicherweise auftreten, z.B. die Bevorzugung interner Produkte mit hohen Profiten für das eigene Institut, eine kostspielige Verwahrung der Anlagen oder eine Tendenz zu vielen Transaktionen, von deren Kommissionen und Spreads das Institut erneut zu Lasten des Kunden profitiert.
Insbesondere bei Erwin Lasshofer ist die Beratung des Kunden deutlich von den Interessen der Bank getrennt und stark auf die Performance ausgerichtet, was sich auch in der Vertragsgestaltung widerspiegelt. Die INNOVATIS (Suisse) AG verdient erst dann ein gutes Honorar, wenn der Ertrag für den Kunden gut ist. Dabei wird der Ertrag nach Berücksichtigung sämtlicher Kosten ermittelt. Somit sind die Interessen von Kunden und Vermögensverwalter automatisch eng verbunden. Die Auswahl der Anlage mit besten Ertragsaussichten zu den besten Konditionen liegt im eigenen Interesse des Beraters.
Dennoch bleiben Kunde, Bank und Vermögensverwalter miteinander verbunden. Die Bank bietet den Zugang zum Markt und spielt bei standardisierten Dienstleistungen wie Kontoführung oder Wertpapierabwicklung eine wichtige Rolle. Mittlerweile ist allerdings schon die Kontoeröffnung ein komplexer Prozess geworden, an dem viele Kunden verzweifeln. Die INNOVATIS (Suisse) AG unterstützt und begleitet auch hier ihre Kunden.
Formal betrachtet ist die INNOVATIS (Suisse) AG als externer Vermögensverwalter tätig. Dies bedeutet, dass sie Kundenvermögen auf Konti verwaltet, welche im Namen der Kunden auf Basis von Drittverwaltungsvollmachten geführt werden. Mit den Depotbanken hat die INNOVATIS (Suisse) AG Kooperationsverträge, auf deren Grundlage sie ihren Kunden den Service anbieten kann, für sie die Kontoeröffnungen durchzuführen. Diese Kontoeröffnungen haben sich in den letzten Jahren regelrecht zu einer Herausforderung entwickelt. Umfasste im Jahr 2012 eine Kontoeröffnung noch hauptsächlich die Formulare: Kontoeröffnungsantrag, Unterschriftenverzeichnis, Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten und Kundenprofil, also in etwa 10 Seiten, so sind heute Umfang und Aufwand um ein Vielfaches höher.
Die Ursache für den explodierten Aufwand liegt vor allem in den permanent steigenden gesetzlichen Anforderungen, z.B. MIFID II, und den regulatorischen Anpassungen im GWG - Bereich (GWG: Geldwäschegesetz). Dort haben sich nicht nur die einzelnen Formulare inhaltlich stark erweitert, sondern es sind auch neue Formulare hinzugekommen. Hier ist die Abklärung des FATCA Status zu erwähnen (FATCA: Foreign Account Tax Compliance Act), sowie die AIA Klassifizierung (AIA: Automatischer Informationsaustausch zur Klärung des Steuerdomizils) und bei juristischen Personen die Erlangung einer LEI Nummer. (LEI: Legal Entity Identifier). Ein Mitarbeiter der INNOVATIS (Suisse) AG ist inzwischen darauf spezialisiert, die Kunden durch diesen "Formulardschungel" hindurch zu führen.
Die Kunden hinterfragen häufig die Sinnhaftigkeit des enormen Aufwands. Erwin Lasshofer meint, dass der Anlegerschutz sicherlich ein zentrales und nachvollziehbares Motiv ist. Das in der Kontoeröffnung auszufüllende Kundenprofil wurde wesentlich erweitert und es sind detaillierte Angaben zu machen in Bezug auf: Erfahrungen bei den jeweiligen Finanzprodukten, Risikobereitschaft und Risikofähigkeit der einzelnen Kunden. Dies sind allerdings alles Abklärungen, welche die INNOVATIS als Vermögensverwaltungsgesellschaft, die ihre Produkte exakt auf die Wünsche Ihrer Kunden abstimmt, schon immer getroffen hat. Bei den umfangreichen Dokumentationen, die von den Banken gefordert werden, entsteht beim Kunden eher der Eindruck, dass es mehr um die Absicherung der Bank als um das Kundenwohl geht.
Jedenfalls erfordert die umfangreiche Prüfung einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf. Die Kontoeröffnung für einen Kunden nimmt inzwischen viel Zeit und Mühe in Anspruch. Es dauert aber auch noch zusätzlich Zeit, bis eine Kontoeröffnung nach Einreichung der Unterlagen bei der Bank tatsächlich zu einer Kontoeröffnung führt. Die Überprüfung der Unterlagen bei der Compliance Abteilung in der Bank kann erfahrungsgemäß bis zu 4 Monate dauern. Ein unglaublicher Zeitfaktor mit hohen Opportunitätskosten, weil in dieser Zeit das Kundenvermögen brach liegt.
Bei juristischen Personen dauert die Kontoeröffnung grundsätzlich länger als für eine natürliche Person, da je nach Gesellschaftsform wesentlich mehr Unterlagen zu überprüfen sind. Ein weiteres Kriterium ist das Herkunftsland des Antragstellers. Es ist quasi nicht mehr möglich eine Kontoeröffnung für eine US Person oder US Unternehmen erfolgreich durchzuführen. Für Inländer bzw. inländische Unternehmen nimmt eine Kontoeröffnung weniger Zeit in Anspruch als für ausländische Personen und Gesellschaften. Je nach Herkunftsland werden verschiedene Abklärungen durchgeführt, die Zeit in Anspruch nehmen.
Trotz des hohen Aufwands bietet die INNOVATIS (Suisse) AG diesen Service für Kunden mit einem Vermögensverwaltungsvertrag nach wie vor kostenfrei an. Der Fokus der INNOVATIS (Suisse) AG ist das aktive Management des Kundenportfolios. Erwin Lasshofer freut sich also trotz des Aufwands über jede erfolgreiche Kontoeröffnung.
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