Lindemann schlägt Hotelgast - ein Akt der Selbstjustiz
Hamburg (ots)
Ich zeige die Vertretung von Herrn RA Bernd Roloff an. Mein Mandant gibt zu obigem Thema das folgende Statement ab:
In den Medien wurde berichtet, dass der Sänger der Rockgruppe "Rammstein" mich in der Hotelbar des Bayerischen Hofs in München am 07.06.2019 in den frühen Morgenstunden mit dem Ellbogen geschlagen hat. Ich kann bestätigen, dass Herr Lindemann mir den Ellenbogen in das Gesicht gestoßen hat. Dies hatte zur Folge, dass ich zu Boden ging und kurz ohnmächtig wurde. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Hamburg hat meine Verletzungen: Aufgeschlagene Lippe, Hämatom am Hinterkopf, Hämatome an Arm und Bein, leichte Gehirnerschütterung dokumentiert. Das Gutachten wird über meinem Rechtsanwalt Thomas Ehling aus Hamburg zur polizeilichen Ermittlungsakte gegeben werden, die beim Polizeipräsidium München unter dem Az. 8551-002092-19/7 wegen Verdachts der Körperverletzung geführt wird.
Die Gewalttat des Herrn Lindemann war rechtlich und moralisch keinesfalls gerechtfertigt. Ich habe weder ihn noch Personen in seiner Begleitung beleidigt, bepöbelt oder provoziert. Außerdem habe ich kein Selfie von Herrn Lindemann mit mir verlangt. Herr Lindemann ist nach mir in die Bar gekommen und ich habe seine Gesellschaft nicht gesucht.
Ich bin entsetzt darüber, dass in den Medien und sozialen Netzwerken die Tat des Herrn Lindemann positiv kommentiert wird. Im Ergebnis stellt sie eine Form der "Selbstjustiz" dar, die auch unverhältnismäßig wäre, wenn die gegen mich erhobenen Vorwürfe stimmen würden.
Herr Lindemann und seine Entourage leisteten mir keine Hilfe und haben unmittelbar nach der Tat die Hotelbar verlassen. Ich bin von einem Barkeeper und einem Freund aus Argentinien aufgerichtet worden. Nach meinen Informationen ist die Polizei vom Hotel herbeigerufen worden. Eine Polizistin hat meine Aussage schriftlich aufgenommen und mich gefragt, ob ich Strafanzeige stellen will. Dies habe ich getan. Das in den Medien von mir und Herrn Lindemann verbreitete Foto ist im Juni 2013 in der Lobby des Hotels Beau Rivage in Interlaken (Schweiz) aufgenommen worden und hat mit dem aktuellen Vorfall nichts zu tun. Der Urheber des Fotos wird über einen Rechtsanwalt die Unterlassung der Verbreitung dieses Fotos verlangen.
Ich habe keine Karten für das Konzert vom Rammstein in München erworben, wollte es nicht besuchen und habe es nicht besucht. Meine Übernachtung in München erfolgte auf einer Rückreise nach einem Aufenthalt in der Schweiz. Im Hotel Bayerischer Hof wollte ich immer schon mal wohnen und ich danke dem Hotel dafür, dass ich mein Zimmer am Tattag bis 17:00 Uhr behalten durfte, um mich etwas zu erholen.
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RA Thomas Ehling
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