Pressemitteilung: Händler könnten 2022 bis zu 3,8 Mrd. EUR zu viel USt. zahlen
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E-Commerce-Händler könnten 2022 bis zu 3,8 Mrd. EUR zu viel Umsatzsteuer zahlen
- Händler unterschätzen Verluste, die auf Umsatzsteuer-Ausnahmen zurückgehen
- VAT Optimiser warnt vor möglicher Umsatzsteuer-Überzahlung
Berlin, 22. Februar 2022 – Die Umsatzsteuersätze in der EU variieren. Neben den länderspezifischen Standardsätzen (von 17% in Luxemburg bis 27% in Ungarn) kommen in den Mitgliedstaaten auch reduzierte (zwischen 5 und 15%) oder stark reduzierte Sätze (unter 5%) zum Einsatz. Einige EU-Länder wenden auf bestimmte Umsätze außerdem einen Nullsatz an. Welcher Satz einem Produkt zugeordnet wird, obliegt dem jeweiligen Mitgliedstaat. Anfang Dezember hat sich der Rat für Wirtschaft und Finanzen der EU, ECOFIN, außerdem für neue Freiheiten der Mitgliedstaaten bei der Anwendung reduzierter Umsatzsteuersätze ausgesprochen.
Händler unterschätzen Verluste, die auf Umsatzsteuer-Ausnahmen zurückgehen
Viele E-Commerce-Händler setzen dennoch auf für Verbraucher länderübergreifend einheitliche Produktpreise. Sie unterschätzen allerdings die Verluste, die entstehen, wenn bei der Steuermeldung geltende lokale Reduzierungen und Ausnahmen nicht berücksichtigt werden und stattdessen immer der Standardsatz an die Finanzbehörden weitergegeben wird. Eine Differenz, die das Unternehmen eigentlich seiner Marge hinzurechnen könnte.
Blieben Umsatzsteuer-Ausnahmen in 2022 unberücksichtigt, träfe den EU E-Commerce eine Überzahlung von 3,8 Mrd. EUR, so eine Schätzung des Berliner Tax Technology Spezialisten eClear. Zugrunde liegt der Berechnung der am 14. Februar für die EU-27 in 2022 prognostizierte E-Commerce-Umsatz von 388,371 Mrd. Euro laut Statista Global Consumer Survey. Sämtliche für Onlinehändler relevanten Steuersätze und -regeln führt eClear in seiner Datenbank VATRules zusammen und aktualisiert diese fortwährend.
VAT Optimiser warnt vor möglicher Umsatzsteuerüberzahlung
Unternehmen, die den Aufwand einer EU-weiten Steuersatzermittlung mit fortwährender Aktualisierung bislang höher einschätzen als ihre Vorteile, können nun kostenfrei prüfen, ob die von ihnen angebotenen Produktgruppen in anderen EU-Ländern von Reduzierungen und Ausnahmen betroffen sind.
Zur schnellen Berechnung sind in den von eClear entwickelten VAT Optimiser lediglich die Umsätze nach Ländern einzutragen und die Produktgruppen anteilig zu gewichten. In wenigen Sekunden wird das Umsatzsteuer-Optimierungspotenzial in Euro benannt. Wer an einer Aufschlüsselung nach Ländern und Produktgruppen Interesse findet, kann sich diese per Mail zukommen lassen.
Laut VAT Optimiser könnte ein Onlinestore, der in den Niederlanden 980.000 EUR und in Belgien 750.000 EUR in der Produktgruppe Haus & Garten umsetzt, sein Ergebnis um gut 36.000 EUR verbessern. Das Ergebnis (Umsatzsteuer-Optimierungspotenzial) beschreibt die Differenz zwischen der pauschalen Anwendung von Standard-Umsatzsteuersätzen und der Anwendung der je nach Produktklasse tatsächlich geforderten Umsatzsteuersätze; letztere berücksichtigen dann alle aktuellen Ausnahmeregeln und Reduzierungen.
Den VAT Optimiser stellt eClear online unter https://eclear.com/de/vat-optimiser zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung.
Pressekontakt eClear AG
Ansprechpartnerin: Nadine Städtner E-Mail: comms@eClear.com
eClear Aktiengesellschaft Französische Straße 56, 10117 Berlin
Die eClear AG ist der europaweit einzige Payment-Dienstleister für Tax Clearing im grenzüberschreitenden Handel. Das führende Tax Technology-Unternehmen übernimmt mit seiner Full Service-Lösung „ClearVAT“ die komplette Abwicklung der umsatzsteuerrechtlichen Pflichten aus grenzüberschreitenden B2C-Handelsgeschäften. Durch die cloud-basierten eClear Lösungen werden alle Steuer-, Zoll- und Payment-Prozesse im E-Commerce-Handel automatisiert und maßgeblich vereinfacht. Das Unternehmen wurde 2016 von Roman Maria Koidl gegründet. Dem Aufsichtsrat der eClear AG gehören u.a. Peer Steinbrück, Thomas Ebeling und Dr. Gerhard Cromme an. eClear hat im Mai 2021 die BaFin-Erlaubnis als Acquirer erhalten, mit der das Unternehmen EU-weit für den grenzüberschreitenden E-Commerce-Handel als Zahlungsdienst tätig sein darf. Zudem sind die Prozesse der eClear AG nach dem Prüfungsstandard 880 des Institutes der Deutschen Wirtschaftsprüfer zertifiziert. Weitere Informationen finden Sie unter: eclear.com.