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Online-Casinos: Wieder Rückzahlungsanspruch eines Verbrauchers bestätigt

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Mönchengladbach (ots)

Immer mehr Gerichte bestätigen, dass Online-Casinos Spielern ihre Verluste rückerstatten müssen. Online-Glücksspiel ohne deutsche Lizenz war und ist illegal, sodass Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages entstehen.

Ist es das nächste große Ding im Verbraucherschutz neben dem Dieselabgasskandal? Immer mehr Gerichte in Deutschland verurteilen Online-Casinos zur Rückzahlung von Verlusten, die Spieler beim Online-Glücksspiel erlitten haben. Der Hintergrund: Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Dasselbe gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat.

Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat bereits mit Urteil vom 21. September 2021 (Az.: 2 O 296/20) den Rückzahlungsanspruch eines Verbrauchers bestätigt und die Beklagte mit Sitz in Malta als Betreiberin von Online-Casinos beziehungsweise Online-Glücksspielen verurteilt, an den Kläger 40.004,70 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkt über dem Basiszinssatz seit 16. März 2021 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Dadurch, dass die Beklagte dem Kläger und weiteren Spielern über das Internet die Teilnahme an Online-Casinospielen in Deutschland ermöglichte, verstieß sie gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Der Verstoß gegen diese Norm führt zur Unwirksamkeit des gesamten Spielvertrags, betont das Gericht.

"Das Gericht hat die Anwendbarkeit des deutschen Rechts deutlich akzentuiert. Der Kläger in seiner Eigenschaft als Verbraucher an den Online-Glücksspielen der Beklagten teilgenommen und die Beklagte hat ihre Tätigkeit als Betreiberin von Online-Glücksspielen auch auf Deutschland ausgerichtet. Eine auch bei Verbraucherverträgen grundsätzlich mögliche Rechtswahl zugunsten maltesischen Rechts haben die Parteien nicht wirksam vereinbart. Der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der von ihm getätigten Einsätze im Rahmen des Online-Glücksspiels ergibt sich daher § 812 BGB", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) formuliert unter § 812 "Herausgabeanspruch": "Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt. Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses."

"Damit haben wir es beim illegalen Online-Glücksspiel zu tun. Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt. Danach ist nämlich das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten."

Für Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat das großes Potenzial. Seiner Einschätzung nach gibt es 30 bis 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland. Und diese können die Rückzahlung nicht einfach verweigern. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat kürzlich deutlich gemacht, der Rückzahlungsanspruch sei nur dann zu verwehren, wenn Spieler von der Illegalität des Online-Glücksspiels gewusst hätten. Das beklagte Online-Casino müsse diesen Zusammenhang dem Spieler nachweisen. Und das ist natürlich schwierig für die Anbieter illegaler Online-Casinos. Da die Online-Glücksspielanbieter das Geld aber nicht auszahlen, sollten geschädigte Verbraucher den Weg vor Gericht gehen.

Pressekontakt:

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Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

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