OLG Hamm - DAIMLER Sensationsentscheidung
Köln (ots)
Die Erfolgsgeschichte der Verbraucher gegen die Daimler AG nimmt immer weiter Fahrt an. Nachdem sich das OLG STUTTGART bereits mehrfach auf Seiten der Käufer eines Abgasskandalfahrzeuges positioniert hat (http://ots.de/FPeBXR, http://ots.de/Dnax1s) und das OLG Karlsruhe VW erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt hat, konnte sich heute das OLG Hamm (22.07.2019, Az.: 17 U 191/18) zu den Daimler Abgasskandalfällen äußern.
Der 17. SENAT des OLG Hamm hat sich klar positioniert und hält eine Verurteilung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung für möglich, sollte das streitgegenständliche Fahrzeug eine Abschalteinrichtung besitzen.
Der Senat sah die Berufung der Kläger als zulässig an. Ein Verbraucher könne nicht genau wissen, welche technischen Einrichtungen die Automobilhersteller verbaut haben und vor allem, wie diese Einbauten funktionieren. Unter der Bezugnahme auf die BGH Rechtsprechung sei vorliegend an die sekundäre Darlegungslast der Daimler AG zu denken. Der Verbraucher müsse kein Privatgutachten für das Vorgehen im Klagewege erstellen lassen. Der Senat neigt dazu, einen Sachverständigen zu benennen um das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Mercedes Benz E 250, auf sämtliche Abgasskandaltechniken hin prüfen zu lassen. Es bleibt abzuwarten, ob die Daimler AG doch noch einen Rückzieher macht und die Angelegenheit versucht über einen Vergleich abzuwehren.
Aufgrund der zuvor genannten Ausführungen ist der Weg jedoch frei für Klagen gegen VW, SKODA, AUDI, PORSCHE, SEAT, DAIMLER und BMW im gesamten OLG Bezirk Hamm, welches die Landgerichte Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn, und Siegen umfasst.
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