Prävention: AOK Rheinland/Hamburg und KV Nordrhein erweitern Vertrag für ergänzende Früherkennungsuntersuchungen
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Gesundheitsprävention bei Kindern und Jugendlichen
AOK Rheinland/Hamburg
und Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) erweitern Vertrag für ergänzende
Früherkennungsuntersuchungen
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die AOK Rheinland/Hamburg haben den Vertrag über ergänzende Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche angepasst bzw. erweitert. Zum 1. Juli 2023 können nun auch in Nordrhein niedergelassene Kinderärztinnen und Kinderärzte am Vertrag teilnehmen.
Der Vertrag umfasst die Untersuchungen zur U10, U11, J2 sowie das Amblyopiescreening (zum frühzeitigen Erkennen von Sehstörungen) für Kinder und Jugendliche zusätzlich zu den Untersuchungen gemäß der Kinderrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Ursprünglich war der Vertrag zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten, galt jedoch bisher ausschließlich für den hausärztlichen Bereich. Die jetzige Erweiterung auf Pädiaterinnen und Pädiater sichert ein noch breiteres und flächendeckendes Versorgungsangebot für Kinder und Jugendliche im Rheinland. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär zusätzlich zum Regelleistungsvolumen der Niedergelassenen.
„Vorsorge und Prävention sind zentrale Voraussetzungen für das gesunde Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen. Je eher eine Krankheit oder Entwicklungsstörung erkannt wird, desto besser kann man medizinisch darauf reagieren. Es freut uns sehr, dass wir nun den vertraglichen Rahmen für die U10, U11 und J2 anpassen und über die hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen im Landesteil hinaus nun auch auf den pädiatrischen Bereich ausweiten konnten. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, der dazu beitragen wird, die Versorge bei Kindern und jungen Heranwachsenden zu verbessern“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KVNO.
„Für die AOK Rheinland/Hamburg ist die engmaschige ärztliche Untersuchung von Kindern und Jugendlichen ein wesentliches Element unserer Gesundheitsversorgung. Unser jüngster Gesundheitsreport hat einmal mehr gezeigt, wie bedeutsam es ist, sich Kindern und Jugendlichen frühzeitig und kontinuierlich zuzuwenden, damit es erst gar nicht zu Fehlentwicklungen und Erkrankungen kommt, die sehr häufig soziale Ursachen haben. Wir freuen uns daher, mit der KV Nordrhein als Vertragspartner kurzfristig einen auf die Pädiater ausgedehnten Vertrag auf den Weg zu bringen, der einen positiven Beitrag zu einer guten Versorgung unserer jungen Versicherten leisten kann“, sagt Matthias Mohrmann, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert sind und folgendes Alter aufweisen:
- für das Amblyopiescreening zwischen dem 5. und 38. Lebensmonat
- für die U10 zwischen 7 und 8 Jahren (7. Geburtstag bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres)
- für die U 11 zwischen 9 und 10 Jahren (9. Geburtstag bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres)
- für die J2 zwischen 16 und 17 Jahren (16. Geburtstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
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