Telefonische Krankschreibung: Entlastung für Arztpraxen und Versicherte
Telefonische Krankschreibung: Entlastung für Arztpraxen und Versicherte
AOK Rheinland/Hamburg spricht sich für einen verantwortungsvollen Umgang aus, um Missbrauch zu vermeiden
Die Krankschreibung per Telefon soll zurückkommen. Über die Regelung berät der Gemeinsame Bundesausschuss am 7. Dezember 2023. Dazu eine Einordnung von Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg:
„Ein gewissenhafter Einsatz der telefonischen Krankschreibung trägt dazu bei, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu entlasten und die Situation in vielen Arztpraxen zu entschärfen. Das ist von Vorteil insbesondere für solche Regionen, in denen die Versorgungslage ohnehin angespannt ist.
Die telefonische Krankschreibung hilft, vermeidbare Kontakte zu reduzieren und die medizinische Versorgung auch in Zeiten hoher Infektionszahlen, wie wir sie gerade verzeichnen, sicherzustellen. Sie ist eine Errungenschaft, die wir aus der Corona-Pandemie mitgenommen haben: Damals hat sich gezeigt, dass unser Gesundheitssystem in der Lage ist, mit kurzfristigen und pragmatischen Lösungen auf besondere Belastungen zu reagieren.
Wichtig ist, mit dieser neuen Möglichkeit verantwortungsvoll umzugehen. Die Entscheidung, ob und für welchen Zeitraum eine Krankschreibung erforderlich ist, sollte genauso sorgfältig abgewogen werden wie im persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt. Das vereinfachte Verfahren darf nicht missbraucht werden. “
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