Eine gerechte Finanzierung der Gesundheitsversorgung braucht strukturelle Reformen
Eine gerechte Finanzierung der Gesundheitsversorgung braucht strukturelle Reformen
Verwaltungsrat der AOK Rheinland/Hamburg verabschiedet Haushalt für 2025
Düsseldorf/Hamburg, 20.12.2024
Der Verwaltungsrat der AOK Rheinland/Hamburg hat den Haushaltsplan für das Jahr 2025 beschlossen. Die Gesundheitskasse plant die Gesundheitsversorgung ihrer mehr als 3 Millionen Versicherten für 2025 mit einem Haushalt von mehr als 14,5 Milliarden Euro. Der paritätisch getragene Zusatzbeitrag für das kommende Jahr beträgt 2,99 Prozent.
Mit Blick auf die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent und die sich zuspitzende Finanzsituation in der gesetzlichen Krankenversicherung fordert der Verwaltungsrat der AOK Rheinland/Hamburg grundlegende politische Reformen und die Rückkehr zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik.
„Die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für alle gesetzlichen Krankenkassen ist von historischer Dimension und lässt keine andere Deutung zu: Die aktuelle finanzielle Situation ist alarmierend und bedarf dringend grundlegender Weichenstellungen durch die neue Bundesregierung“, sagt Wolfgang Ropertz, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender für die Arbeitgeberseite der AOK Rheinland/Hamburg. „Die Begrenzung der Lohnnebenkosten ist mit Blick auf den Wirtschaftsstandort Deutschland essenziell. Dafür muss der Staat versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren und beispielsweise die Beiträge für Bürgergeldbeziehende kostendeckend übernehmen. Entscheidend ist, dass zeitnah wegweisende Strukturreformen verabschiedet und umgesetzt werden, die mittel- und langfristig für eine Stabilisierung der Beitragssätze sorgen.“
„Die Ausgaben für die medizinische Versorgung steigen bei den gesetzlichen Krankenkassen deutlich stärker als die Einnahmen. Dieses Defizit müssen die meisten Krankenkassen über einen höheren Zusatzbeitrag ausgleichen“, ergänzt Günter Roggenkamp, Versichertenvertreter und alternierender Verwaltungsratsvorsitzender. „Auf diese Weise werden allein die Beitragszahlenden in die Verantwortung genommen. Das gefährdet das Solidaritätsprinzip massiv. Deshalb ist die Politik gefordert: Ohne grundlegende strukturelle Reformen ist eine sozial ausgewogene und gerechte Finanzierung der Gesundheitsversorgung langfristig nicht möglich.“ Ein Umbau der Versorgungslandschaft sei auch deshalb zwingend erforderlich, um das Leistungsversprechen für die Versicherten einhalten und bestehende Defizite ausgleichen zu können. Es gelte, die Zukunftsfähigkeit der medizinischen Versorgung zu sichern, so Roggenkamp weiter.
Engagierte Krankenkassen sind finanziell benachteiligt
„Als größte Krankenkasse Nordrhein-Westfalens sind wir maßgeblich an der Finanzierung der Versorgung im bevölkerungsreichsten Bundesland beteiligt. Doch Versorgung kostet Geld und die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds decken bei weitem nicht die Ausgaben. Es sind vor allem die großen Versorgerkassen, die von den strukturellen Ungerechtigkeiten im Risikostrukturausgleich betroffen sind. Mit der Folge, dass Krankenkassen, die sich besonders engagieren und den Solidaritätsgedanken ernst nehmen, nicht den erforderlichen Ausgleich erhalten“, sagt Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg. Es brauche Zielgenauigkeit innerhalb des Risikostrukturausgleichs der gesetzlichen Krankenkassen und einen fairen Wettbewerbsrahmen.
„Wir setzen Impulse für die Versorgungsentwicklung und halten unsere Initiativen gerade auch für diejenigen aufrecht, denen der Zugang zum Gesundheitssystem schwerfällt. Gesundheitliche Gerechtigkeit ist ein hohes Gut und sollte unser Maßstab sein“, so Wältermann. Aus diesem Grund sei es wichtig, vor Ort präsent zu sein und Gesundheit und Prävention in den Geschäftsstellen für alle erlebbar zu machen. Dazu gehöre aber auch, sich in besonderen Situationen, die einen hohen Beratungsbedarf erfordern – etwa bei schweren Erkrankungen – persönlich und zugewandt um die Anliegen der Versicherten zu kümmern.
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