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Detaillierte Projektverträge im IT-Bereich notwendig

Köln (ots)

In vielen Unternehmen wird eine Software benötigt, die speziell auf die eigenen Belange zugeschnitten wird. Bei der Entwicklung sollten Rechte und Pflichten in Projektverträgen klar definiert sein.

Um den speziellen Anforderungen in verschiedenen Unternehmensbereichen gerecht zu werden, wird häufig eine eigens dafür konzipierte Software benötigt. Die Software muss speziell auf die individuellen Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten werden. Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer sollten bei der Entwicklung der Software in Projektverträgen genau definiert sein, um möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/.

Im Laufe eines Projekts kommt es häufig zu Schwierigkeiten. Zeitliche Verzögerungen, technische oder inhaltliche Probleme sorgen für Ärger. Folge kann dann beispielsweise sein, dass der Auftraggeber Abschlagzahlungen einstellt oder der Entwickler die weitere Programmierung der Software auf Eis legt. So gerät das ganze Projekt ins Stocken und beide Seiten verlieren unterm Strich Geld. Um dem einen Riegel vorzuschieben, sollte von Anfang an ein detaillierter Projektvertrag ausgehandelt werden.

Wichtig ist, die vom Entwickler zu erbringende Leistung genau festzulegen. Die Anforderungen an den Auftragnehmer sollten nicht nur grob umrissen, sondern klar und detailliert formuliert werden, damit die Vorstellungen auch erwartungsgemäß umgesetzt werden können. Es muss klar sein, welche Leistungsanforderungen die Software erfüllen muss. Vergleichbar ist dies in etwa mit einem detaillierten Pflichten- und Lastenheft, das auch Bestandteil des Vertrags ist.

Die zeitliche Planung ist für beide Parteien ein weiterer wesentlicher Punkt. Daher sollte festgelegt werden, in welchem Rahmen Verzögerungen zulässig sind und wann die Arbeiten abgeschlossen sind und die Software vom Auftraggeber abgenommen werden muss.

Ein weiteres Kriterium sind natürlich die Kosten. Wird nach Aufwand oder zum vorher vereinbarten Festpreis abgerechnet? Sind Nachbesserungen im Preis enthalten oder werden sie zusätzlich berechnet? Auch diese Punkte sollten vertraglich festgehalten werden.

Ein weiterer Streitpunkt ist häufig die Frage der Nutzungsrechte. Die Entwicklung von Computerprogrammen oder Software ist urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erwirbt daher in der Regel nur ein Nutzungsrecht. Wie weit dieses Nutzungsrecht reicht, sollte klar definiert sein.

Mit Musterverträgen lassen sich diese komplexen Fragestellungen in der Regel nicht zufriedenstellend beantworten. Im IT-Recht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/it-recht.html

MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Pressekontakt:

Michael Rainer
Rechtsanwalt
MTR Rechtsanwälte
Gürzenich-Quartier
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221 2927310
info@mtrlegal.com
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