EU-Führerschein: So lässt sich die MPU-Abzocke umgehen
Berlin (ots)
Sie ist berüchtigt und gefürchtet: die medizinisch-psychologische Untersuchung, mit der die Fahreignung überprüft werden soll. Was in der Theorie wie eine harmlose Sicherheitsmaßnahme klingt, um chronisch kranke Trinker und uneinsichtige Verkehrsgefährder von der Straße fernzuhalten, entwickelt sich für viele Normalbürger zur nervenaufreibenden Odyssee. Die Vorbereitungen für einen "Idiotentest" sind aufwendig und kostenintensiv. Überstanden ist die Prozedur meist erst nach Monaten oder gar Jahren, viele scheitern ganz. Die Durchfallquote ist hoch: Mehr als zwei Drittel der jährlich erstellten Gutachten fällt negativ aus, wird überhaupt ein positiver Bescheid erteilt, handelt es sich dabei in der Regel um einen Wiederholungsversuch. Für die zuständigen Behörden bleibt der MPU ein lukratives Geschäft, aus der großen Zahl an erneuten Versuchen lässt sich leicht Profit schlagen. Den Löwenanteil der MPU-Betroffenen machen Verkehrsteilnehmer aus, die durch Trunkenheit aufgefallen sind - dabei ist es egal, ob sie dabei hinter dem Steuer eines Autos oder auf dem Fahrrad saßen.
Prüfer und Berater profitieren von hoher Durchfallquote
Die Frage, warum die MPU so unverhältnismäßig streng konzipiert ist, hat sich vermutlich schon jeder Betroffene gestellt. Die Vorbereitung geht ins Geld: Anwälte und Verkehrspsychologen verlangen zum Teil dreistellige Beträge pro Stunde. So entstehen schnell Unkosten von mehreren tausend Euro pro Versuch. Der Fehler liegt dabei im System: Die MPU Branche ist in privater Hand und damit auf Profit ausgerichtet. Private Kurse bereiten trotz hoher Kosten nicht genügend auf den Test vor, viele fallen auch noch nach mehreren Kursen und Versuchen durch. Experten raten ganz von Vorbereitungskursen ab: Der Markt ist ungeregelt, Abzocke an der Tagesordnung. Wegen häufigen Missbrauchs wurde MPU-Stellen untersagt, selbst Vorbereitungskurse zu geben - dieses Loch in den Kassen wird mit besonders harten Prüfungen kompensiert. Unter diesen Umständen ist ein Bestehen nahezu unmöglich. Solange die Begutachtungsstellen einen finanziellen Anreiz haben, möglichst wenige positive Gutachten zu erstellen, sind Fahrer weiterhin gezwungen, auf Ausweichmöglichkeiten zu setzen.
Alternative: Führerschein aus dem EU-Ausland
Kein Wunder also, dass viele Betroffene verzweifelt nach einem Weg suchen, die MPU zu umgehen. Hier geht der Trend zum EU Führerschein aus dem Ausland. Dabei helfen spezialisierte Dienstleister wie die EU Vermittlungsagentur "nie-wieder-mpu.de". Sie ermöglicht es ihren Kunden, ihre Fahrprüfung in Ungarn zu absolvieren. Dafür organisiert die Agentur den Auslandsaufenthalt und arbeitet mit Behörden zusammen, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Der so erworbene EU-Führerschein ist uneingeschränkt in Deutschland gültig. Das ist nicht nur mit weniger Stress verbunden als der zeitintensive MPU-Prozess, sondern auch bedeutend günstiger, als die Untersuchung und die Vorbereitungskurse immer wieder zu wiederholen.
Bundesverwaltungsgericht erkennt EU-Führerschein an
Marc N. Wandt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und einer der führenden Experten zum Thema EU-Fahrerlaubnisrecht, bestätigte den EU-Führerschein als sinnvolle Alternative zum Wiedererwerb mittels MPU:
"Wenn die Voraussetzungen, insbesondere der ordentliche Wohnsitz im Ausstellerstaat für einen Zeitraum von mehr als 185 Tagen und die Ableistung einer theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung, vorliegen, dann ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH der Führerschein aus einem EU-Mitgliedsstaat wie ein solcher aus Deutschland anzuerkennen. Die Umstände, die vor der Erteilung beispielsweise den Entzug der deutschen Fahrerlaubnis begründet haben, sind nach ordnungsgemäßer Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eines anderen EU-Staates nicht mehr relevant. Selbst bei einer späteren Umschreibung des ausländischen Führerscheins in einen deutschen dürfte insoweit keine MPU mehr gefordert werden."
Schon 2012 entschied der Europäische Gerichtshof, dass ein EU-Führerschein in jedem EU-Staat Bestand habe (Az. C-419/10). Demnach müsse Deutschland die Fahrerlaubnis auch dann anerkennen, wenn die Voraussetzung für die Neu- oder Wiedererteilung des deutschen Führerscheins eine MPU war. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2018 (Az.: 3 C 31.16) bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise. Geklagt hatte ein Berufskraftfahrer, der seine Fahrerlaubnis in Deutschland verloren und einen lettischen Führerschein erworben hatte. Damit hatte der Fahrer seine Fahrtauglichkeit nachgewiesen, die Zweifel der deutschen Behörden an der Fahreignung waren also überholt. Durch diese beiden Urteile ist die Legitimität des EU-Führerscheins als MPU-Alternative in höchster Instanz bestätigt - der EU-Führerschein bleibt für Autofahrer in jedem Fall die günstigere, nicht selten auch die einzige Alternative, den Führerschein wiederzuerlangen.
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