Halloween: Gut abgesichert, damit Vandalismus und Co. einen nicht ins Schaudern bringen
Frankfurt am Main (ots)
Gruselige Deko, Verkleidungen und Süßes oder Saures - Es geht natürlich um Halloween. Der digitale Versicherungsmanager CLARK gibt anlässlich des schaurigen Festtags Tipps, wie der Abend nicht nur für die Kleinen ein Spaß wird und wie man gegen mögliche Schäden durch Streiche gut abgesichert ist.
Halloween ist wahrscheinlich der schaurigste Feiertag des Jahres. Die Kinder verkleiden sich und klingeln in der Nachbarschaft, um nach Süßigkeiten zu fragen. Auch Erwachsene können den Abend zu einem Highlight machen: Halloween eignet sich hervorragend für eine gruselige Themenparty, ein Krimidinner oder auch für einen Horrorfilm-Marathon zu zweit.
Gut abgesichert, falls Kinder Schäden anrichten
Der bekannte Ausspruch "Süßes oder Saures" bezieht sich nicht nur darauf in der Nachbarschaft Süßigkeiten einzusammeln, sondern darauf einen Streich zu spielen, falls es nichts Süßes gibt. Diese Streiche reichen von Zahnpasta unter der Türklinke über kaputte Eier vor der Haustür bis hin zum Vandalismus von Hausfassaden oder umstehenden Fahrzeugen mit Rasierschaum und Co. Es sollte in jedem Fall darauf geachtet werden, was Kinder an diesem Abend mit sich führen. Gegebenenfalls kann es auch Sinn machen mit den Sprösslingen zu besprechen, welche Streiche in Ordnung sind und welche nicht.
Falls doch mal ein Schaden entsteht, ist es sinnvoll zu wissen, ob man im Ernstfall haftbar gemacht werden kann oder ob der bestehende Versicherungsschutz ausreicht. Es lohnt sich im Vorfeld zu überprüfen, ob die bestehende Haftpflichtversicherung auch die Kinder abdeckt oder der Schutz erweitert werden sollte. Grundsätzlich gilt, dass Kinder unter sieben Jahren nicht deliktfähig sind. Das heißt: Für durch sie verursachte Schäden können sie nicht zur Verantwortung gezogen werden. Dennoch kann es für den Frieden in der Nachbarschaft zuträglich sein, beim Tarif der privaten Haftpflichtversicherung darauf zu achten, dass auch deliktunfähige Kinder eingeschlossen sind, um potenzielle Schäden zu regulieren.
So sind Schäden am eigenen Eigentum auch an Halloween abgesichert
Doch nicht nur die eigenen Kinder können Schäden verursachen, man kann besonders an Halloween auch selbst zum Opfer von Vandalismus werden. Am Morgen nach Halloween kommt man zum Auto und entdeckt Beschädigungen? Für Glasschäden, auch an den Scheinwerfern oder dem Schiebedach, kommt die Teilkaskoversicherung auf. Beschädigungen an anderen Bereichen des Autos, durch Vandalismus, werden von der Vollkaskoversicherung übernommen.
Wenn nicht das Auto, sondern die Immobilie Schaden genommen hat, so kann es sein, dass die Gebäudeversicherung einspringt. Ein Beispiel für einen solchen Schaden wäre eine dauerhafte Verfärbung der Hauswand durch Ketchup. An dieser Stelle kann es sein, dass ein bestehender Tarif auch Vandalismusschäden abdeckt und der neue Anstrich der Fassade von der Versicherung bezahlt wird.
Gut abgesichert mit Privat-Haftpflicht-, Vollkasko- und Wohngebäudeversicherung, kann Halloween kommen und der schaurige Spaß ohne Sorge genossen werden.
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