Umfrage Wintertauglichkeit: Deutschlands Autofahrer nur bedingt bereit für die kalte Jahreszeit
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Winter-Wissenscheck: Deutschlands Autofahrer nur bedingt bereit für die kalte Jahreszeit
Kühlerfrostschutz im Scheibenwischwasser, überhöhte Geschwindigkeit bei montierten Schneeketten, falsche Bereifung bei glatten Pisten – viele Autofahrer fallen durch den AutoScout24-Wintertest
Grünwald, 19. November 2024. Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür – und damit vereiste Straßen, verschneite Autos und eingeschränkte Sichtverhältnisse. Erste Schneefälle haben Teile Deutschlands bereits in den letzten Tagen erreicht. Wie sieht es vor diesem Hintergrund mit der Winter-Expertise der deutschen Autofahrer aus? Das zeigt eine repräsentative Umfrage von AutoScout24 – und offenbart dabei teilweise gravierende Wissenslücken. So glauben 80 Prozent, dass Kühlerfrostschutz ins Scheibenwischwasser gehört. Ebenso viele schätzen das Tempolimit bei Fahrten mit Schneeketten deutlich zu hoch ein. Auch die geänderte Gesetzeslage für Ganzjahresreifen ist noch nicht bei jedem angekommen: Jeder Dritte hält M+S-Pneus weiterhin für wintertauglich. Für die repräsentative Umfrage haben AutoScout24 und Innofact zwischen dem 9. und 13. Oktober dieses Jahres 1.008 Autohalter befragt.
Um das Winter-Know-how der deutschen Autofahrer zu ermitteln, hat AutoScout24 seine Umfrage in der Form eines Wissenstests an die Teilnehmer ausgespielt. Diese mussten hierbei zwölf Aussagen als „richtig“ oder „falsch“ einschätzen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die deutschen Autofahrer in einigen Bereichen recht gut auskennen, dass es aber auch erhebliche Wissenslücken gibt.
Am häufigsten lagen die Befragten bei dieser Aussage daneben: „Bei kalten Temperaturen muss Kühlerfrostschutz ins Scheibenwischwasser gefüllt werden, damit Wasser, Pumpe und Spritzdüsen nicht einfrieren.“ Die These ist falsch, denn bekanntlich gehört der Kühlerfrostschutz in den Kühlmittelbehälter und schützt die Kühlanlage. Dennoch stufen 80 Prozent die Aussage als „richtig“ ein, nur eine Minderheit von 20 Prozent bewertet sie als „falsch“ – und liegt damit richtig.
Während der unsachgemäße Umgang mit dem Kühlerfrostschutz im schlimmsten Fall das eigene Fahrzeug beschädigt, kann der falsche der Umgang mit Schneeketten andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Und diese Gefahr scheint durchaus real zu sein. So vertreten 79 Prozent der Befragten die Meinung, man dürfe mit Schneeketten nicht schneller als 100 Km/h fahren. Korrekt ist: Mit montierten Schneeketten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h.
Von O-bis-O zu M+S: Verwirrung beim Thema Winterreifen
Generell gibt es in Deutschland keine saisonale Winterreifenpflicht. Stattdessen sind entsprechende Pneus nur dann vorgeschrieben, wenn es die Witterungsverhältnisse erfordern. Gleichwohl glaubt fast jeder Zweite (45 Prozent) nach wie vor an die alte O-bis-O-Regel, wonach Winterreifen von Oktober bis Ostern montiert sein müssen. Am wenigsten Gedanken über den richtigen Zeitpunkt der Reifenmontage mussten sich bisher wohl diejenigen machen, die mit Ganzjahresreifen unterwegs waren. Wer allerdings noch alte Reifen montiert hat, die ausschließlich das M+S-Symbol (Matsch und Schnee) tragen, muss jetzt doch in die Werkstatt.
Der Grund: Seit Oktober dieses Jahres sind entsprechende Pneus bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr zulässig. Stattdessen gelten nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem „Alpine-Symbol“ (Berg mit drei Spitzen und Schneeflocke) als wintertauglich. Doch ist diese Neuregelung auch bei den Autofahrern angekommen? Laut AutoScout24-Umfrage stufen 87 Prozent der Fahrer Reifen mit Alpine-Symbol korrekt als zugelassene Winterreifen ein. Jeder Dritte (36 Prozent) hält aber auch diese Aussage für richtig: „Wenn Ganzjahresreifen das Symbol „M+S“ tragen, kann man sicher sein, dass die Reifen wintertauglich sind.“ Zwar schätzen 64 Prozent der Befragten die These als falsch ein. Einen gewissen Aufklärungsbedarf schein es bei der Reifensymbolik aber weiterhin zu geben.
Für jeden Vierten eine gute Idee: Motor warmlaufen lassen
Immer wieder hört man, es sei gut für den Motor, diesen bei Minusgraden einige Zeit im Stand warmlaufen zu lassen, bevor man losfährt. Doch stimmt das überhaupt? Jeder vierte Autofahrer (23 Prozent) stuft die These jedenfalls als „richtig“ ein. Doch 77 Prozent wissen es besser und bewerten die Aussage als „falsch“. Tatsächlich kann das Warmlaufenlassen des Motors sogar als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeld von 80 Euro belegt werden.
Deutlich kostspieliger dürfte die Winterzeit für Betreiber von Waschanlagen werden. So ist jeder zweite Autofahrer (56 Prozent) hierzulande davon überzeugt, dass man ab einer Temperatur von 0 Grad nicht mehr in die Waschanlage fahren sollte. Richtig ist: Erst ab Minusgraden von unter 10 Grad raten Experten dazu, Waschstraßen zu meiden.
Das sind die Winter-Hacks der deutschen Autofahrer
Bei zahlreichen Themen beweisen Deutschlands Autofahrer eine durchaus beachtliche Winterkompetenz. So stimmen 96 Prozent der Befragten dieser (richtigen) These zu: „Vor dem Losfahren sind Autofahrer verpflichtet, das eigene Auto komplett von Schnee zu befreien – auch das Autodach.“ Auch bei einigen Winter-Hacks liegen viele Befragte richtig: 85 Prozent wissen, dass es im Winter manchmal hilfreich ist, bei beschlagenen Scheiben die Klimaanlage einzuschalten und 64 Prozent stimmen der These zu, dass es sinnvoll sein kann, auf glatten Straßen im zweiten Gang anzufahren.
Beachtliche Expertise bei Auswirkung von Kälte auf E-Autos
Wer im Winter mit einem E-Auto unterwegs ist, muss mit einem Reichweitenverlust von 30 Prozent und mehr rechnen. Der Grund: Die Elektrochemie im Akku funktioniert am besten bei höheren Temperaturen. Die Energie, die das Erwärmen des Akkus bei Minusgraden benötigt, fehlt so später während der Fahrt. Obwohl Stromer in Deutschland noch nicht allzu stark verbreitet sind, haben viele Autofahrer bei diesem Thema bereits ein Problembewusstsein entwickelt: 78 Prozent stimmen der These zu, dass E-Autos bei Kälte an Reichweite verlieren.
Hinweis:Die vollständige Datentabelle finden Sie im Dokument im Anhang.
Quelle: www.autoscout24.de / Innofact; Basis: Repräsentative Stichprobe mit insgesamt 1.008 Autohaltern zwischen 18 und 65 Jahren; Befragungszeitraum: 9. bis 13. Oktober 2024
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