Hochschulprofessor Dr. jur. Tobias Eckardt wirkt als Vertreter Deutschlands in UN-Arbeitsgruppe mit
Pressemitteilung der Hochschule Bremerhaven vom 13. Dezember 2023
Hochschulprofessor Dr. jur. Tobias Eckardt wirkt als Vertreter Deutschlands in UN-Arbeitsgruppe mit
Mustergesetz zu Lagerscheinsystemen soll internationalen Handel erleichtern
Um den internationalen Warenhandel zu erleichtern, greifen Erzeuger:innen und Händler:innen gern auf Lagerscheine zurück. Das ermöglicht den Verkauf von Rohstoffen, ohne dass diese transportiert werden müssen. Doch nicht jedes Land verfügt über Gesetze, die den Umgang mit Lagerscheinen regeln. Um diesen Staaten eine Orientierungshilfe bei der Entwicklung und Überarbeitung eigener Regelungen zu bieten, arbeiten in einer Arbeitsgruppe United Nations Commission On International Trade Law (UNCITRAL), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen (UN), Vertreter:innen aus rund 40 Ländern an einem Mustergesetz für elektronische Lagerscheine. Der Bremerhavener Hochschulprofessor Dr. jur. Tobias Eckardt wirkt als Vertreter Deutschlands in der Arbeitsgruppe mit. Voraussichtlich Anfang Februar fliegt er zum zweiten Arbeitstreffen nach New York.
Bereits im September haben Expert:innen der beteiligten Länder bei einem Treffen in Wien intensiv an einem Modellgesetz gearbeitet. Der entstandene Entwurf wird derzeit durch eine Kommission überprüft. Dass der Bremerhavener Professor Teil der Arbeitsgruppe ist, verdankt er seinem Engagement bei Nutzbarmachung elektronischer Traditionspapiere im deutschen Recht. „Ich habe an der Entwicklung eines Regelungsentwurfes für elektronische Lagerscheine und andere Wertpapiere in Deutschland mitgewirkt. Daraufhin wurde ich von Justizministerium gefragt, ob ich mir vorstellen könnte, auch an einem internationalen Mustergesetz mitzuarbeiten“, so Prof. Eckardt, der an der Hochschule Bremerhaven in den Studiengängen Transportwesen/Logistik (TWL) und Logistics Engineering and Management (LEM) lehrt. Eine große Herausforderung sei es, gemeinsame Regelungen zu finden, die zu den Gesetzen anderer Staaten passen. Da jedes Rechtssystem anders ist, unterscheiden sich auch die Regelungen zum Umgang mit Lagerscheinen. „Die Arbeitsgruppe möchte ein Modellgesetz entwickeln, das für alle Staaten sinnvoll ist. Es handelt sich dabei lediglich um einen Vorschlag, wie ein Lagerscheingesetz aussehen könnte. Die Staaten können es ganz oder in Teilen übernehmen, sind dazu aber nicht verpflichtet“, sagt Prof. Eckardt.
Lagerscheine sind keine neue Erfindung. Sie erleichtern bereits seit mehr als 200 Jahren den Warenhandel und sind in Deutschland im HGB kodifiziert. Das Prinzip: Statt die Rohstoffe direkt zu verkaufen, werden diese in Lagern untergebracht. Die Produzent:innen erhalten dafür einen sogenannten Lagerschein als Quittung. Dieser dokumentiert unter anderem Menge und Zustand der Waren und verkörpert den Herausgabeanspruch des Wareneigentümers gegen den Lagerhalter. Werden die Rohstoffe dann verkauft, so wird lediglich der Lagerschein übertragen. Die Käufer:innen können die Waren dann auf diese Weise ebenfalls weiterverkaufen. So ist der Handel auch länderübergreifend möglich, ohne dass die Rohstoffe selbst bewegt werden. Unnötige Transportkosten und -wege entfallen. „Dies erleichtert besonders auch Kleinbauern und kleinen Unternehmen, größere Absatzmärkte zu finden. Elektronische Lagerscheine haben zusätzliche Vorteile, unter anderem weil die Teilnehmenden auf Echtzeit-Bestandsdaten zugreifen, sofortige Transaktionen durchführen und Zugang zu einem größeren Markt erhalten können“, sagt Prof. Eckardt.
Zusätzlich zu den unterschiedlichen Gesetzgebungen gibt es noch eine weitere Schwierigkeit: In manchen Staaten ist der Handel mit Lagerscheinen derzeit gar nicht gesetzlich geregelt, in anderen ist kein elektronisches Lagerscheinsystem vorgesehen. „Eine Reihe von Ländern hat in letzter Zeit Gesetzesreformen eingeleitet, um ihre nationalen Rechtsrahmen zu modernisieren und den Einsatz neuer Technologien zu ermöglichen. Bisher hat jedoch noch keine zwischenstaatliche Organisation ein Mustergesetz für Lagerscheine verabschiedet, das die Staaten bei der Durchführung von Reformen unterstützen würde“, erklärt Prof. Eckardt. Ein solches Instrument solle nicht nur zur Stärkung des nationalen Rechtsrahmens beitragen, sondern auch die internationale Harmonisierung fördern und damit grenzüberschreitende Transaktionen erleichtern.
Wenn die Überprüfung des Gesetzentwurfs abgeschlossen ist, geht die Arbeit der Expert:innengruppe weiter. Bei der nächsten Sitzung Anfang Februar 2024 in New York wird das Modellgesetz weiterverhandelt. „Ziel ist es, die Arbeiten im kommenden Jahr abzuschließen und so den Staaten weltweit ein Instrument an die Hand zu geben mit welchem das bestehende Recht ergänzt und aktualisiert werden kann“, sagt Prof. Eckardt. Neben dem Gesetzestext wird auch ein ausführlicher Leitfaden für die Umsetzung erstellt. Dieser soll die nationalen Gesetzgebenden auf wichtige Stellschrauben und grundlegende Prinzipien hinweisen.
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