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Pressemeldung ConvaTec (Germany) - Convatec begrüßt den Beschluss des Bundestages zur gesetzlichen Verlängerung der Übergangsfrist für Erstattungsfähigkeit „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“ für die Behandlung chronischer Wunden um 12 Monate.

Convatec begrüßt den Beschluss des Bundestages zur gesetzlichen Verlängerung der Übergangsfrist für Erstattungsfähigkeit „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“ für die Behandlung chronischer Wunden um 12 Monate.

München, 31.01.2025 – Der Bundestag hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. Januar 2025, eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“ bis zum 2. Dezember 2025 durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im Rahmen des GVSG (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz) beschlossen. In den nächsten Wochen geht das Gesetz final durch den Bundesrat.

Die Erstattungsfähigkeit silberhaltiger, antimikrobiell wirkender Wundauflagen wird rückwirkend um 12 Monate bis zum 2.12.2025 gesichert. Grundlage ist eine Änderung im Sozialgesetzbuch § 31 Abs. 1a S. 5. Das Aus der Ampel-Regierung und der Stillstand im Gesetzgebungsverfahren verzögerten Ende 2024 vorerst die ohnehin geplante Verlängerung der Übergangsfrist.

Convatec begrüßt die klare Rechtslage und die damit verbundene Sicherheit für Verordner, Apotheken, Leistungserbringer, Anwender und Patienten in der Wundversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bundestags zum GVSG.

Convatec-Produkte können weiterhin verschrieben und erstattet werden

Mit den neuen gesetzlichen Regelungen können Ärzt:innen nun wieder alle silberhaltigen Wundauflagen von Convatec (mit dem Zusatz Ag: Aquacel® Ag+ Extra, Aquacel® Ag+ Tamponade, Aquacel® Ag Foam, Aquacel® Ag Surgical, Aquacel® Ag Burn) und unser Hydrogel (Varihesive® Hydrogel) gesetzlich versicherten Patient:innen verordnen und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Dies gilt ausnahmslos für alle gesetzlichen Krankenkassen und alle Wundverbände von Convatec.

Zu beachten ist, dass es gegebenenfalls zu Verzögerungen bei der Anzeige der Rezeptierbarkeit der Ag-haltigen Originalprodukte über die GKV in den Praxissoftwaresystemen kommen kann. Die Daten werden erst mit dem nächsten Publikationsupdate am 15. Februar 2025 durch das Institut für Arzneispezialitäten (IFA) in den Apothekensystemen angezeigt. Convatec empfiehlt den Praxen ein Online-Update des Praxisverwaltungssystems durchzuführen, da Updates über DVDs die Verordnungsfähigkeit möglicherweise zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt (Q2/01.04.2025) anzeigen könnten.

In unserer Übersicht finden Sie alle ab heute verordnungsfähigen Wundversorgungsprodukte von Convatec. Im Rahmen der Verordnungssicherheit empfehlen wir Ärzt:innen, stets die original PZN zu rezeptieren.

Ein Blick in die Zukunft: Chancen gemeinsam nutzen

Die Verlängerung der Frist zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“ in der GKV ermöglicht Herstellern, Verbänden, Fachgesellschaften und Leistungserbringern mit der neuen Bundesregierung und den Selbstverwaltungsorganen in den Dialog darüber zu treten, wie die Versorgung betroffener Patient:innen mit bereits bestehenden, insbesondere aber auch innovativen Produkten in Zukunft gesichert erfolgen kann. Mit dem Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), eine wissenschaftliche Ausarbeitung zu Studien im Therapiegebiet Wundversorgung zu erstellen und dem dazu im Januar publizierten vorläufigen Rapid Report des IQWiG, ist festzuhalten, dass sich bei der noch relativ neuen Bewertung des Nutzens von Medizinprodukten hohe Standards, ähnlich pharmazeutischer Verfahren, etablieren sollen. Aus Herstellerperspektive gilt es insbesondere für die Nutzenbewertung neuer, innovativer Produkte, Transparenz in die Verfahren zu bringen, Klarheit über essenzielle Endpunkte zu haben und realistische Chancen im Rahmen der Erstattungsfähigkeit zu bekommen. Dazu muss das Investitionsrisiko mit Transparenz und Sicherheit in den Verfahren zusammenpassen. Unser Unternehmen setzt alles daran, diese hohen Standards zu erfüllen und den therapeutischen Nutzen der Produkte nachzuweisen.

Pressekontakt:

Anna Fischer
Marketing Manager DACH
Advanced Wound Care ConvaTec (Germany) GmbH
Mühldorfstraße 8
81671 München
Tel.: +49 (0) 162 4381 740
E-Mail:  anna.fischer@convatec.com

Über die ConvaTec (Germany) GmbH

Convatec ist ein weltweit tätiges Unternehmen für medizinische Produkte und Technologien, das sich auf Therapien für die Behandlung chronischer Erkrankungen spezialisiert hat. Hier sind wir führend in den Bereichen der Wund-, Stoma-, Kontinenzversorgung sowie Infusionsgeräte. Unsere Produkte bieten eine Reihe klinischer und ökonomischer Vorteile, darunter beispielsweise Infektionsprävention oder den Schutz vor Hautirritationen, die den Patienten einen Mehrwert bieten und die Wirtschaftlichkeit durch niedrigere Pflegekosten verbessern. Mit rund 10.000 Kolleg:innen bieten wir unsere Produkte und Dienstleistungen in fast rund 100 Ländern an, vereint durch unser Versprechen „Forever caring“. Der Umsatz von Convatec betrug im Jahr 2023 über 2 Milliarden US-Dollar. Das Unternehmen ist Bestandteil des FTSE 100 Index (LSE:CTEC).

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