Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Europatag: ECC-Net erstreitet 10 Millionen Euro für Verbraucher (Pressemitteilung)
Europatag: ECC-Net erstreitet 10 Millionen Euro für Verbraucher
Wie bekomme ich mein Geld zurück, wenn die französische Airline den Flug absagt? Wenn mir in Tschechien der Zugang zum Konzert verwehrt wird? Oder das dänische Ferienhaus teurer ist als vereinbart?
In genau solchen Fällen hilft das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net).
Im vergangenen Jahr konnte es durch seinen Einsatz fast 10 Millionen Euro für Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa zurückholen.
Ausgefallene Flüge und mehr: Fast 118.000 Verbraucheranfragen
Frau Weber wollte von Düsseldorf nach New York fliegen. Wegen einer Verspätung verpasste sie beim Zwischenstopp in Paris ihren Anschlussflug. Obwohl sie umgebucht wurde, hat sie ihr Ziel mit vier Stunden Verspätung erreicht. Nach der Fluggastrechte-Verordnung steht Frau Weber deshalb eine Ausgleichszahlung von 600 Euro zu. Der Haken an der Sache: Die Airline weigert sich zu zahlen und reagiert nicht auf Frau Webers E-Mails.
Fälle wie dieser gehören zum Alltag des ECC-Net. Im Jahr 2022 hat es rund 118.000 Verbraucheranfragen beantwortet. Neben Flugverspätungen ging es um überteuerte Ferienhäuser, gefälschte Konzertkarten, ausgefallene Züge und vieles mehr. Ziel der spezialisierten Juristinnen und Juristen aus 29 EU-Ländern ist dabei immer eine außergerichtliche Lösung zugunsten der Betroffenen.
Knapp zehn Millionen Euro konnte das von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten finanzierte Netzwerk im vergangenen Jahr zurückholen. Der tatsächliche wirtschaftliche Nutzen ist noch größer. In vielen Fällen konnte das ECC-Net Verbraucherinnen und Verbraucher davor bewahren, überhaupt erst zahlen zu müssen. Zum Beispiel dann, wenn es Betroffene aus einer Abofalle retten konnte.
Impulsgeber: digitale Gerechtigkeit & mehr
Das ECC-Net dient regelmäßig als Informationsquelle für EU-Abgeordnete, andere Verbraucherverbände und die Presse. Seine Struktur ermöglicht es dem Netzwerk, europaweite Rechtsvergleiche durchzuführen und Best Practices sowie Herausforderungen im Verbraucherschutz aufzuzeigen.
So hat das ECC-Net beispielsweise ein Positionspapier zur digitalen Gerechtigkeit als Input für den EU Fitness Check zum gleichen Thema veröffentlicht. Darin werden Phänomene wie Dark Patterns, automatische Vertragsverlängerungen und In-App-Käufe kritisch unter die Lupe genommen. Das englischsprachige Papier ist unter www.eccnet.eu abrufbar.
Auch ich habe ein Verbraucherproblem: An wen kann ich mich wenden?
In jedem EU-Land sowie in Island und Norwegen gibt es ein Europäisches Verbraucherzentrum. Zusammen bilden sie das ECC-Net. Das Netzwerk informiert Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa über ihre Rechte und hilft kostenlos bei grenzüberschreitenden Problemen.
Sie wohnen in Deutschland und haben ein Problem mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land? Kontaktieren Sie Ihren nationalen Ansprechpartner. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erreichen Sie einfach und kostenlos über ein Online-Formular.
Das EVZ wünscht: Alles Gute zum Europatag!
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl www.evz.de
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