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Umfrage zeigt: Deutsche shoppen immer mehr im EU-Ausland

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Mehr als jeder Dritte in Deutschland hat im Jahr 2023 online in einem anderen EU-Land eingekauft. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ). Bei den unter 49-Jährigen ist es bereits jeder Zweite. Der europäische Einkauf verlief für fast zwei Drittel der Online-Shopper problemlos.

Kehl, 12.01.2024 – Mehr als jeder Dritte in Deutschland hat im Jahr 2023 online in einem anderen EU-Land eingekauft. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ). Bei den unter 49-Jährigen ist es bereits jeder Zweite. Der europäische Einkauf verlief für fast zwei Drittel der Online-Shopper problemlos.

Deutsche nutzen EU-Binnenmarkt intensiver

Im Jahr 2023 feierte der EU-Binnenmarkt sein 30-jähriges Bestehen. Seit 1993 können fast alle Waren und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union ohne Einschränkungen grenzüberschreitend gehandelt werden. Doch bislang kaufen die EU-Bürgerinnen und -Bürger online vor allem im eigenen Land ein – so auch 2023.

Doch die EVZ-Umfrage zeigt: „In seinem Jubiläumsjahr wurde der EU-Binnenmarkt von rekordverdächtig vielen Menschen in Deutschland genutzt“, sagt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

Im Vergleich zu Erhebungen der EU-Kommission aus den Jahren 2018 und 2022 würden deutlich mehr Menschen online aus Deutschland im EU-Ausland einkaufen. „Bei der jüngeren Hälfte der Bevölkerung ist es bereits jeder Zweite. Und als Verbraucherschützer freuen wir uns, dass fast zwei Drittel keinerlei Schwierigkeiten hatten.“

Die Hürden des Binnenmarktes

Trotz dieser Entwicklung ist es für deutsche Online-Shopper noch nicht so selbstverständlich, im EU-Ausland einzukaufen wie im Heimatland. Die Gründe dafür sind vielfältig. Von denjenigen, die den Binnenmarkt online nicht nutzen, gab die Hälfte in der EVZ-Umfrage an, keinen Bedarf dafür zu sehen. „Das überrascht uns nicht“, sagt Karolina Wojtal, „denn deutsche Online-Shops sind europaweit für ihre niedrigen Preise und große Auswahl bekannt. Oft findet man in Deutschland tatsächlich das beste Angebot.“

Ein Problem sei jedoch, dass viele Befragte von einem Einkauf im EU-Ausland absehen, weil sie Nachteile befürchten. Als Hauptgründe nannten sie: mögliche Schwierigkeiten z. B. bei der Rückgabe, hohe Versandkosten und eine geringere Produktqualität. „Viele wissen nicht, dass ihre Verbraucherrechte EU-weit gelten und in manchen Ländern sogar noch weitergehend sind als in Deutschland“, bedauert die Verbraucherschützerin des EVZ.

Ist zum Beispiel ein Gerät kaputt, kann man zwei Jahre nach dem Kauf EU-weit Ersatz oder Reparatur verlangen – ohne die Rücksendekosten tragen zu müssen. „Wenn es aber doch einmal Schwierigkeiten mit dem Verkäufer gibt, können Sie sich kostenlos an die Europäischen Verbraucherzentren wenden. In drei von vier Fällen können wir ein Problem lösen.“

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren setzt sich grenzüberschreitend für die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher ein und führt die größte Datenbank zu grenzüberschreitenden Verbraucherbeschwerden in Europa.

Im Jahr 2023 wendeten sich fast 10.000 Verbraucherinnen und Verbraucher aus Deutschland an das EVZ. Die meisten Beschwerden betrafen Reiserecht und Online-Einkauf.

Hinweise zur Umfrage-Methodik:

Datenerhebung im Auftrag des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland:

Civey hat für das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland vom 15.12. bis 23.12.2023 online 1.000 und 2.500 Personen, die im Internet einkaufen, Personen, die in den letzten 12 Monaten aus dem EU-Ausland im Internet eingekauft haben und Personen, die in den letzten 12 Monaten nicht aus dem EU-Ausland im Internet eingekauft haben befragt. Die Ergebnisse sind aufgrund von Quotierungen und Gewichtungen repräsentativ unter Berücksichtigung des statistischen Fehlers beim jeweiligen Gesamtergebnis. Weitere Informationen zur Methodik finden Sie hier.

Datenerhebung im Auftrag der Europäischen Kommission:

Ipsos hat für die "Consumer Condition Survey 2023" der EU-Kommission vom 24. Oktober bis 4. Dezember 2022 telefonisch in Deutschland 1.000 Menschen ab 18 Jahren befragt. Die Erhebung wurde mittels CATI (Computer Assisted Telephone Interviewing) durchgeführt, also mit einer anderen Methodik als dem Civey-Online-Panel des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Es könnte dadurch zu einer Stichprobenverzerrungen gekommen sein.

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Ansprechperson: Vincent Venus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, T +49 (0) 78 51.991 48 24, venus@evz.de

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland kostenlos bei grenzüberschreitenden Fragen wie beispielsweise Flugreisen oder Onlineshopping. Das juristische Team wendet sich in Streitfällen direkt an Unternehmen und bemüht sich um eine außergerichtliche Lösung. Außerdem berät es zu Verbraucherrechten im Allgemeinen. Das EVZ ist Teil des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren in der EU, Norwegen, Island. Finanziell unterstützt wird EVZ durch die Europäische Kommission und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Träger des EVZ ist der deutsch-französische Verein Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. mit Sitz in Kehl.

Download der Umfrage-Ergebnisse

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Die Umfrageergebnisse werden grafisch jeweils in ihrer Gesamtheit (A) und aufgeschlüsselt nach Alter (B) zum Download angeboten. Weitere Aufschlüsselungen, z. B. nach Ost/West oder Bildungsabschluss, können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl 
 www.evz.de

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

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