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Augen auf bei der Wahl einer Schönheitsklinik im Ausland

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Wer eine ästhetische Behandlung plant, sei es zum Beispiel eine Haartransplantation oder eine Nasenkorrektur, kommt im Ausland oft günstiger weg als in Deutschland. Lange Anfahrtswege, Sprachbarrieren und undurchsichtige Internetseiten der Anbieter erschweren jedoch die Suche nach einer seriösen Klinik.

Mit neuen Internetseiten hilft das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland bei der Vorbereitung einer Schönheitsoperation und warnt vor den Risiken.

Informationsangebote meist nur über das Internet. Gute Recherche das A und O

Auf der Suche nach einer Schönheitsklinik im europäischen Ausland bleibt oft nur das Internet als Recherchequelle. Hier finden sich unzählige Angebote, meist auch in deutscher Sprache.

Angebote, die in den Suchmaschinen weit oben platziert sind und die mit Rabattaktionen und Top-Bewertungen werben, sollten mit Vorsicht betrachtet werden. Gleiches gilt für Werbung über Social Media und Influencer.

Der Blick sollte geschärft werden für wichtige Informationen wie Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Qualität und Erfahrung der Ärzte, genaue Aufschlüsselung der Kosten, Rücktrittsrecht und Nachsorge.

Oft ist auch schwer zu erkennen, ob es sich bei der Internetpräsenz um eine Schönheitsklinik handelt oder um einen Vermittler, der nur den Aufenthalt in der ausländischen Klinik organisiert und bei der Auswahl der Chirurgen behilflich ist.

Worauf es bei der Recherche ankommt, hat das EVZ in einer Checkliste zusammengestellt.

Haartransplantation, Fettabsaugung oder Zahnersatz – Verträge genau prüfen

Zu den am häufigsten nachgefragten Schönheitsoperationen im Ausland gehören die Haartransplantation, die Fettabsaugung und die kosmetische Zahnbehandlung. Diese sind in einigen europäischen Ländern deutlich günstiger als in Deutschland.

Ein Behandlungsvertrag sollte jedoch nicht übereilt unterschrieben werden. Auch sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen. Es ist wichtig, auf Vorgespräche zu bestehen und Details zu klären.

Gerade bei Zahnbehandlungen besteht die Gefahr, dass man im Ausland auf andere Standards stößt oder unnötige Eingriffe vorgenommen werden. Umso wichtiger ist es, Sprachprobleme auszuschließen und sich im Vorfeld genau zu informieren, welche Eingriffe wie durchgeführt werden.

Nachsorge vorab klären

Bleibt der versprochene Behandlungserfolg aus, haben Patienten in der Regel Anspruch auf eine Nachbehandlung. Auch hier ist entscheidend, was im Vertrag steht. Meist muss man für die Nachsorge erneut ins Ausland reisen. Manchmal hat die ausländische Klinik aber auch eine Partnerklinik oder Partnerchirurgen in Deutschland. Auch dies sollte im Vorfeld geklärt und schriftlich festgehalten werden.

Mögliche Schmerzensgeldansprüche sollten von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Außergerichtlich können Schmerzensgeldansprüche in der Regel nicht durchgesetzt werden.

Das EVZ beantwortet häufig gestellte Fragen zu den Rechten bei Behandlungsfehlern.

Ansprechpartner für die Presse: Peter J. Koop |  07851 991 48 30 |  koop@cec-zev.eu

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Bahnhofsplatz 3 | 77694 Kehl

www.evz.de

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