Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Ostern: Wenn die Blumen welk sind und die Schokolade schmilzt
Ostern ist eine gute Gelegenheit, Ihren Lieben eine Freude zu bereiten – sei es mit süßen Schokoladen-Spezialitäten aus Frankreich, bunten Blumen aus den Niederlanden oder einem batteriebetriebenem Plüschhasen aus Spanien. Doch was tun, wenn die bestellte Ware verdorben oder gar nicht ankommt, wenn Sie versehentlich die falschen Pralinen bestellt haben oder der Hase nicht hoppelt? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt.
Was tun, wenn die Schokoladen-Hennen nicht pünktlich ankommen?
Sie möchten Ihren Lieben zu Ostern eine Freude bereiten und haben bei einem französischen Lieferanten Schokoladen-Hennen bestellt. Der Versand wurde zu einen festen Termin zugesagt, doch die online bestellte Ware kommt und kommt nicht. Was tun?
„Wenn der Verkäufer einen konkreten, kalendermäßigen Liefertermin zugesagt hat und dieser nicht eingehalten wird, gerät er, sofern deutsches Recht anwendbar ist, automatisch in Verzug. In diesem Fall können Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen“, sagt André Schulze-Wethmar, Jurist am Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.
Doch auch wenn kein taggenaues Datum vereinbart wurde, müssen Online-Händler immer Angaben zur Lieferzeit machen. Erhalten Sie die Ware nicht innerhalb dieser Frist, müssen Sie den Händler mahnen und ihm eine angemessene Frist zur Lieferung setzen, die meist zwischen 8 und 10 Tagen liegt. Dazu genügt eine E-Mail mit Lesebestätigung. Die Lesebestätigung ist wichtig, um einen Nachweis zu haben. Erfolgt die Lieferung dann immer noch nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen.
Tipp:
Lesen Sie vor der Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Denn manche Online-Händler sagen nur die Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu, nicht aber das konkrete Lieferdatum. Und das kann vor allem bei verderblichen Waren, z. B. bei Blumen oder Pralinen, zu Problemen führen.
Was tun, wenn Sie versehentlich die falschen Pralinen bestellt haben?
Wenn Sie aus Versehen Pralinen mit Zutaten bestellen, auf die der Beschenkte allergisch ist (z. B. Nüsse), können Sie die Pralinen nicht einfach zurückgeben. Für solche verderblichen Lebensmittel gilt das 14-tägige Widerrufsrecht beim Online-Kauf nicht.
Gut zu wissen: Auch personalisierte Artikel wie beispielsweise Fotopralinen oder Schmuck mit persönlicher Wunsch-Gravur sind vom Widerrufsrecht ausgenommen.
Tipp:
Wenn die Pralinen noch nicht produziert wurden, könnten Sie versuchen, die Bestellung zu stornieren. Je früher Sie handeln, desto besser. Es liegt aber in der Kulanz des Händlers, ob er sich darauf einlässt.
Was tun, wenn die Blumen verwelkt ankommen, eine Schokoladen-Henne fehlt oder der Motor des Spielzeug-Hasen defekt ist?
Dann gilt die gesetzliche Gewährleistung europaweit. Sie können beim Verkäufer reklamieren und eine Ersatzlieferung verlangen. Machen Sie Fotos vom Zustand der Ware, reklamieren Sie sofort nachweislich beim Händler, zum Beispiel per E-Mail mit Lesebestätigung.
Tipp:
Einige Online-Händler empfehlen, die Ware vor den Augen des Zustellers auszupacken. Dies kann vor allem bei verderblichen Produkten hilfreich sein. Verpflichtet sind Sie dazu allerdings nicht. Äußerlich erkennbare Transportschäden sollten noch bei der Lieferung beim Paketboten angezeigt und auf dem Frachtbrief notiert werden.
Was tun, wenn anstelle der Oster-Hennen Schokoladen-Hasen geliefert wurden?
Dann können Sie die Falschlieferung beim Händler reklamieren und eine korrekte Lieferung verlangen – unabhängig davon, ob es sich um verderbliche oder nicht-verderbliche Ware handelt.
Was tun, wenn die Oster-Henne der Sonne zum Opfer fällt?
Hat das Transportunternehmen die Oster-Hennen unsachgemäß zugestellt – beispielsweise, weil das Paket einfach vor der Haustür abgelegt wurde und die Sonne die Hennen zum Schmelzen gebracht hat, können Sie beim Verkäufer reklamieren und eine ordnungsgemäße Lieferung verlangen. Denn: Der Verkäufer trägt das Transportrisiko so lange, bis Sie die Ware tatsächlich in Händen halten. Geht die Sendung also unterwegs verloren oder wird beschädigt, haftet der Händler – und Sie sind im Zweifel nicht zur Zahlung verpflichtet.
Anders sieht es aus, wenn Sie beim Bestellvorgang beziehungsweise mit den Transportunternehmen die Ablage „vor der Haustür“ vereinbart haben. Dann tragen Sie das Risiko, wenn die Ware durch äußere Einflüsse beschädigt oder gestohlen wird.
Kostenlose Hilfe bei Problemen mit Online-Bestellungen
Wenn Sie alleine nicht weiterkommen und das Unternehmen seinen Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich hat, können Sie sich gerne an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. Der Service ist kostenlos.
Für Interview-Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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