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Musterfeststellungklage: Die Optionen der Verbraucher im VW-Abgasskandal

Berlin (ots)

Nach dem Abbruch der Vergleichsverhandlungen im VW-Abgasskandal am 14. Februar 2020 sind sich die über 400.000 Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage ihrer rechtlichen Situation nicht mehr sicher. Die VW-Kunden stehen vor drei Möglichkeiten: Der Annahme des von VW unterbreiteten außergerichtlichen Angebots, das Abwarten auf die weitere Verhandlung der Musterfeststellungsklage und die Einzelklage gegen VW.

Option 1: VW-Angebot annehmen

Der Volkswagen-Konzern bietet nun einen außergerichtlichen Vergleich an. Die mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits ausgehandelte Entschädigungssumme von insgesamt 830 Millionen Euro will VW auf die betroffenen Kunden verteilen. Je nach Fahrzeugmodell und -alter erhalte der Autobesitzer zwischen 1.350 und 6.257 Euro. Für die Verbraucher wird es jedoch schwer nachvollziehbar sein, ob die angebotene Summe tatsächlich angemessen ist. Wer auf den VW-Deal eingeht, verzichtet zudem automatisch auf weitere juristische Schritte gegen den Autohersteller. "Verbraucher sollten auf keinen Fall generell auf weitere Ansprüche verzichten. Möglich ist, dass Volkswagen Verzichtserklärungen auch für zukünftige Probleme mit dem Fahrzeug verlangen wird. Ich rate VW-Kunden dringend davon ab, diese Erklärungen zu unterschreiben", erklärt Johannes von Rüden, Rechtsanwalt und Partner der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN. Selbst wenn auf einem anderen Weg eine höhere Entschädigungssumme erreicht werden könnte, kann der VW-Kunde nicht länger gegen Volkswagen vorgehen.

Option 2: Verhandlung der Musterfeststellungsklage abwarten

Trotz Abbruch der Vergleichsverhandlungen wird das zuständige Oberlandesgericht Braunschweig das Verfahren fortführen und demnächst einen neuen Termin festsetzen. VW-Kunden, die im Klageregister eingetragen sind, können also weiter auf ein Urteil warten. Allerdings ist davon auszugehen, dass es um die drei Jahre dauern wird, bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist. Bis dahin verlieren die betroffenen Autos weiterhin an Wert. "Die meisten Dieselfahrer wollen ihr Fahrzeug loswerden und dafür möglichst viel Geld zurückerstattet bekommen - zu Recht. Die durchschnittlich 2.000 Euro, die den Verbrauchern im Rahmen der Musterfeststellungsklage voraussichtlich zugesprochen werden, stellen jedoch in der Regel nur einen Bruchteil des tatsächlichen Kaufpreises dar", so Rechtsanwalt Johannes von Rüden. Selbst wenn nach rund drei Jahren eine Entscheidung in der Musterfeststellungsklage gefallen ist, wird noch keine Entschädigung ausgezahlt. Denn dann müssen die Verbraucher einzeln vor Gericht ziehen, um die Summe einzufordern. Die anstehende Klagewelle wird die Gerichte stark belasten und den Prozess weiter in die Länge ziehen.

Option 3: Einzelklage erheben

Verbraucher haben die Möglichkeit, unabhängig von der Musterfeststellungsklage und dem VW-Vergleich eine Einzelklage gegen den Volkswagen-Konzern zu erheben. Mit der Hilfe eines Anwalts können Sie eine rechtliche Betrachtung ihres Falls vor Gericht fordern und ein individuelles Urteil erzielen. Mit dieser Option stehen die Chancen auf hohe Entschädigungssummen am besten. "Unserer Erfahrung nach entscheiden Gerichte bei Einzelklagen zunehmend verbraucherfreundlich. Möglich sind die Rücknahme des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises durch den Hersteller oder Schadensersatzzahlungen. Damit ist die Einzelklage bisher die lukrativste Lösung für VW-Kunden im Abgasskandal", weiß Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, die eine kostenlose Erstberatung für betroffene Fahrzeughalter anbietet. Diese Einzelklagen können Fahrzeugbesitzer auch gegen andere deutsche Autobauer erheben. In Modellen von BMW, Opel und Mercedes wurden ebenfalls Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation entdeckt, wie sie im VW-Abgasskandal üblich sind. Betroffene können vor Gericht gegen diese Hersteller ähnliche Entschädigungsansprüche geltend machen.

Pressekontakt:

VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
030 / 200 590 770
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