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Abgasskandal: Drei verbraucherfreundliche Urteile aus Stuttgart gegen Daimler

Berlin (ots)

Mit gleich drei verbraucherfreundlichen Urteilen im Daimler- Abgasskandal bestätigt das Landgericht Stuttgart die verbraucherfreundlichen Tendenzen gegen die Daimler AG. Zwischen dem 28. Juli und dem 7. August 2020 verurteilten gleich drei Richter am LG Stuttgart den Autobauer zu Schadensersatzzahlungen an die klagenden Mercedes-Fahrer, die von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertreten wurden.

Alle drei Kläger bekommen den Kaufpreis nach Abzug einer Nutzungsentschädigung von der Daimler AG erstattet. Zudem muss der Autobauer die drei Dieselfahrzeuge mit Abschalteinrichtung zurücknehmen. So urteilten drei unterschiedliche Zivilkammern am LG Stuttgart innerhalb von knapp zwei Wochen.

Im Urteil vom 28. Juli entschied die 23. Zivilkammer am LG Stuttgart, dass die Daimler AG den klagenden Verbraucher nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und daher zur Schadensersatzzahlung verpflichten werden könne. Der Kläger hatte einen Mercedes-Benz GLK 200 CDI mit dem Motor OM 651 der Schadstoffklasse Euro 5 als Neuwagen für 39.978,05 Euro gekauft. Nun erhält er 21.966,98 Euro zurück.

Der Richter der 24. Zivilkammer sprach dem Halter des Mercedes-Benz GLC 250d 4MATIC der Abgasnorm Euro 6 nun 58.240,50 Euro sowie Zinsen in Höhe von vier Prozent pro Jahr seit dem 26. Februar 2019 zu. Im Urteil wird festgestellt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes aufgrund der verbauten unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaft war.

Die 29. Zivilkammer spricht dem klagenden Verbraucher 15.021,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent seit 15.05.2020 zu. Er hatte einen gebrauchten Mercedes-Benz B 200 CDI für 20.500 Euro gekauft, der nach geltendem EU-Recht eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalte. Daher stünde auch diesem Mercedes-Fahrer ein Schadensersatz nach § 826 BGB zu, so der Richter.

Die Zivilkammern halten fest, dass die Fahrzeuge Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster und die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung enthielten. Diese führen dazu, dass die Fahrzeuge zwar auf dem Prüfstand die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte einhalten, im Normalbetrieb auf der Straße aber weit mehr schädliche Stickoxide ausstoßen als gesetzlich zulässig. Die Richter bewerten das als Betrug am Käufer.

"Die drei Urteile machen die verbraucherfreundlichen Tendenzen im Abgasskandal an den Gerichten deutlich. Den Dieselfahrern wird immer häufiger ihr Anspruch auf Schadensersatz bestätigt", erklärt Johannes von Rüden, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei VON RUEDEN, die die drei Kläger in Stuttgart vertreten hat. "Es lohnt sich für die Verbraucher mehr denn je, gerichtlich gegen den Autohersteller vorzugehen."

Die meisten Klagen gegen die Daimler AG werden in Stuttgart verhandelt, da dieses Landgericht für den in Stuttgart ansässigen Autobauer zuständig ist. Alternativ können Kläger auch in dem Ort klagen, in dem sie den Kaufvertrag über das Dieselfahrzeug geschlossen haben. Welche Zivilkammer am LG Stuttgart sich mit dem individuellen Fall befasst, lässt sich nicht voraussagen - das richtet sich nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN setzt sich bundesweit für die Rechte der Autofahrer im Abgasskandal ein. Die Kanzlei vertritt mehr als 12.000 Mandanten gegen die deutschen Autobauer - darunter rund 1.700 Fälle gegen die Daimler AG. In einer kostenlosen Erstberatung erfahren die Verbraucher, ob sich eine Klage in ihrem individuellen Fall lohnt und wie die nächsten Schritte bei einer Einzelklage aussehen.

Pressekontakt:

VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
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