Reizthema der Woche: Bürgschaften sind bei Überforderung des Bürgen nichtig
NRW-Lokalradio-Hörer stellen ihre Fragen in der Sendung "Infothek - Reizthema der Woche"
Oberhausen (ots)
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt erklärt Bürgschaften von Ehepartnern unter bestimmten Umständen für nichtig. So liege ganz klar eine finanzielle Überforderung des Bürgen vor, wenn er nicht einmal die Zinsen für ein Darlehen aufbringen kann.
In dem Fall einer Ehefrau, die bei einem eigenen Einkommen von rund 700 Euro monatlich die Bürgschaft für über 200.000 Euro übernommen hatte, erklärte das Gericht den Bürgschaftsvertrag für sittenwidrig und damit nichtig. Der Bank wurde von den Richtern vorgehalten, die emotionale Bindung zwischen der Bürgin und ihrem Ehemann ausgenutzt zu haben.
In der Sendung "Infothek - Das Reizthema der Woche" geht es morgen, Freitag, 24. Juni 2005, zwischen 12.00 und 13.00 Uhr, um die Frage "Wann ist eine Bürgschaft nichtig?" Über die Hotline unter der Nummer 0180/55 88 770 (12 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) können die NRW-Lokalradio-Hörer ihre Fragen zu diesem Thema stellen. Gemeinsam mit Infothek-Moderator Marc Weiß wird ein Experte die wichtigsten Sachverhalte erläutern.
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