Patent skurril – abenteuerliche Markeneintragungen
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Zum Tag des geistigen Eigentums präsentiert Brand Protection-Anbieter Sentryc sowohl erfolgreiche als auch skurrile Patenteinträge.
Berlin, April 2022. Auf Schritt und Tritt Musik hören – mit dem Walkman revolutionierte Sony 1979 die Mediennutzung und schenkte der damaligen Jugend eine neue Form des freien Entertainments. Dabei geht dem Walkman ein deutsches Patent voraus: Ein Jahr vor Launch des Erfolgsmodells reichte Andreas Pavel seine Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein. Dies ist nur ein Fall, in dem das eingetragene Patent sowohl der Erfindung als auch dem Erfinder zugutekam. Zum Welttag des geistigen Eigentums am 26. April, der in diesem Jahr unter dem Motto "Geistiges Eigentum und Jugend - Innovationen für eine bessere Zukunft" steht, stellt Sentryc ein paar ganz besondere Anmeldungen vor.
Historisch relevant
Kaum eine Erfindung proklamierten mehr Tüftler für sich als die Glühbirne. Diverse Geschichten kursieren immer noch, wem die zündende Idee der glühenden Metallstäbe im Glas tatsächlich zuzuschreiben sei. Genauso viele Patentrechtsstreitigkeiten musste Edison über sich ergehen lassen. Zuletzt gesteht er ein, dass seine Glühbirne eine Weiterentwicklung eines zuvor von Joseph Swan in Großbritannien eingereichten Patents darstellt.
Auch ein Deutscher, Heinrich Göbel, buhlte um die Anerkennung, diese weltverändernde Entdeckung gemacht zu haben – leider ohne ein Patent angemeldet zu haben, weder in den USA, noch in Deutschland. Andere zahlreiche Beispiele wie das Periodensystem oder das Telefon zeigen, wie häufig Innovatoren an derselben Idee feilen. Umso wichtiger, rechtzeitig ein Patent oder eine Marke anzumelden.
Aberwitzig registriert
Abseits des süddeutschen Raums zählt die Weißwurst zu den eher seltenen Speisen. Wie Hungrige diese besondere Wurstware zu sich nehmen sollten, wirft bei Ungeübten daher häufig Fragen auf. Linke Hände lassen die Speise erkalten, bevor sie den Gaumen erreicht. Dazu kommt der Senf: Wann und wie gehört die traditionelle Tunke auf das Gericht? All diese Unwägbarkeiten sollte eine Erfindung aus dem Weg räumen – die Weißwurst mit Reißverschluss und Senffüllung. Das in München sitzende Amt erteilte dieser Kreation leider kein Patent. An der Weißwurst gibt es scheinbar nichts zu verbessern.
Eine weitere kuriose Patenteinreichung war dazu gedacht, das Leben vieler Frauen zu vereinfachen: eine Strumpfhose mit drei Beinen. Nebeneinander aufgereiht sollte im Falle einer Laufmasche immer ein Ersatzbein zur Verfügung stehen. Den gerade nicht verwendeten Strumpf hält eine Befestigung in Schlaufen- oder Taschenform. Die Anmeldung dieser Idee wurde beim Patentamt zurückgezogen.
Ausgefallen unterwegs
Eine Idee, an der wir möglicherweise bald auf der Straße kleben bleiben, hat sich Google patentieren lassen. Kollidiert ein Auto mit einem Fußgänger, soll dieser dank einer speziellen Beschichtung an der Autofront haften bleiben. Dies soll das Zurückschleudern des Erfassten und somit schlimmere Verletzungen verhindern.
Entspannendere Momente im Straßenverkehr verheißt ein Patent für eine pneumatische Fußmassage im Auto. In eine spezielle Fußmatte integriert, kneten unterschiedliche Elemente durch Heben und Senken die Fußsohlen der Beifahrenden durch. Wie bei herkömmlichen Massagegeräten soll diese fahrtaugliche Variante ebenfalls über ein Steuermodul zur individualisierten Aussteuerung verfügen.
Zukunftsweisende Einreichungen
Auch digitalen Produkten gewährt eine Anmeldung im Patentamt Schutz. Beispielsweise bieten Kryptowährungen eine interessante neue Möglichkeit für Betrüger. Auf Fake-Börsen kaufen arglose Anleger Coins, die im Anlagesegment gar nicht existieren. Wollen die Getäuschten sich ihr Geld auszahlen lassen, erreichen sie niemanden mehr.
Ein neuer Teilnehmer des Krypto-Games, der trotz außergewöhnlichem Namen von vorn herein für klare Verhältnisse sorgt, ist Erzcoin. Kryptowährungen aus dem Erzgebirge schürfen klingt nach einer witzigen Idee. Die angemeldete und eingetragene Marke verfügt aber noch nicht über einen eigenen Onlineauftritt. Umso spannender, ob und was uns künftig aus der Coin-Mine erwartet.
Online abgesichert
Alle eingetragenen Patent- und Markeneintragenden sind dazu ermächtigt, gegen Betrüger und Fälscher vorzugehen. Die meisten Methoden greifen jedoch erst, nachdem Geschädigte viele Anträge ausgefüllt und diverse Einreichungen vorgenommen haben. Bis das Plagiat verschwindet, profitieren die Hochstapler und die Marke verliert Geld und Kunden. Softwarelösungen geben Betroffenen ein Werkzeug in die Hand, um selbst aktiv und effizient gegen Abzocker vorzugehen. Sentryc ermöglicht das Entfernen von Fake-Angeboten auf Online- und Social Media-Plattformen mit einem Klick und innerhalb von bis zu 48 Stunden. So zeigt der Patentschutz schnell Wirkung.
Über Sentryc
Die Sentryc GmbH ist ein 2019 gegründetes Technologieunternehmen mit Hauptsitz in Berlin. Das aktuell 45-köpfige Team um Geschäftsführerin Nicole Jasmin Hofmann bietet Unternehmen mit seiner eigenentwickelten Markenschutz-Software eine digitale Lösung, mit der sich Produktpiraterie und Markenmissbrauch auf Online-Marktplätzen aufdecken und stoppen lässt. Dafür stellen die Online-Experten ihren Kunden eine Cloud-Lösung zur Seite, das Internetseiten nach Produkten durchsucht, potentielle Fälschungen identifiziert, dokumentiert und sie dann automatisiert zur Löschung melden kann. Viele namhafte Unternehmen aus B2B und B2C vertrauen auf Sentrycs Produktschutz Made in Germany. Den Datenschutz priorisierend hostet das Unternehmen in Deutschland und arbeitet DSGVO-konform. Weitere Informationen unter sentryc.com. Folgen Sie Sentryc auf LinkedIn.
Borgmeier Public Relations Rebecca Hollmann Rothenbaumchaussee 5 D-20148 Hamburg fon: +49 40 413096-23 e-mail: hollmann@borgmeier.de www.borgmeier.de