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Fiat-Abgasskandal: Wie sollen Betroffene sich verhalten?

Der „Abgasskandal“ zieht immer weitere Kreise: Nach Herstellern wie VW und Mercedes steht jetzt auch Fiat unter dem Verdacht der Abgasmanipulation mithilfe unzulässiger Abschalteinrichtungen. Die Kanzlei Steinbock & Partner bewertet die aktuelle Situation – und rät Betroffenen zu schneller Reaktion, denn die Verjährungsfrist droht.

Mit Fiat hat der Abgasskandal rund um manipulierte Dieselfahrzeuge einen weiteren möglichen Verursacher hinzugewonnen: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Ermittlungen gegen den Fiat-Chrysler-Konzern (FCA) wegen des Verdachts der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen zur Umgehung der gesetzlichen Abgasgrenzwerte aufgenommen. Viele Halter und Camper hierzulande machen sich Sorgen, da der vom Abgasskandal betroffene Fiat Ducato als Basisfahrzeug für eine Vielzahl von Wohnmobilen genutzt wird.

Hintergrund der Ermittlungen im Fiat-Abgasskandal ist unter anderem ein Wohnmobil-Test beim Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH): Die beiden im Oktober und November des Jahres 2020 getesteten Reisemobile überschritten die Grenzwerte im normalen Straßenbetrieb um ein Vielfaches. Nunmehr erhärtet sich der Verdacht, dass in zahlreichen Motorenmodellen von Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden sind.

Es bestehen Schadenersatzansprüche – erstes Urteil zugunsten Geschädigter

Besitzer manipulierter Pkw oder Wohnmobile können rechtliche Ansprüche gegen Händler und Hersteller geltend machen. Hier kommen neben einem Anspruch auf Mängelgewährleistung gegen den Fahrzeughändler insbesondere auch Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller infrage. Am Landgericht Koblenz (Az.: 12 O 316/20) wurde am 1. März 2021 bereits ein erster Fall zugunsten geschädigter Besitzer entschieden.

Vom Fiat-Abgasskandal betroffene Modelle

Vom aktuellen Dieselskandal sind neben Fiat-Motoren auch Motoren der Marken Jeep, Alfa Romeo und Iveco mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 betroffen. Gegenstand der aktuellen Untersuchungen sind folgende Motoren:

  • 1,3 Liter Multijet, 1,3 Liter 16V Multijet,
  • 1,6 Liter Multijet, 1,6 Liter,
  • 2,0 Liter Multijet, 2,0 Liter,
  • 2,2 Liter Multijet II,
  • 2,3 Liter; 2,3 Liter Multijet;
  • 3,0 Liter

Verbaut wurden diese Motoren in Tausenden von Kleinwagen und Transportern sowie in Wohnmobilen der Marken Bürstner, Dethleffs, Knaus, Malibu-Carthago, Niesmann + Bischoff, Pössl und Sunlight.

Besitzer sollten zeitnah reagieren – Verjährung droht

Zwar sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt im Fiat-Abgasskandal noch nicht abschlossen, doch für betroffene Pkw- oder Wohnmobil-Besitzer kann es durchaus sinnvoll sein, bereits jetzt eine rechtliche Beratung wahrzunehmen. Denn um die eigenen Rechte erfolgreich geltend zu machen, gilt es unter anderem auch, Verjährungsfristen zu beachten. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Steinbock & Partner beraten Geschädigte persönlich zu ihren möglichen Ansprüchen und unterstützen sie dabei, ihre Rechte durchzusetzen. Das Rechtsanwälte-Team hat bereits zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle gegen VW und Audi zum Erfolg geführt und kann die dort gesammelte Erfahrung zugunsten der Mandanten im Fiat-Abgasskandal einsetzen.

Weitere Informationen für Betroffene: https://www.steinbock-partner.de/news/recht/fiat-motor-abgasskandal/

Steinbock & Partner

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Dr. Alexander Lang

Domstraße 3

97070 Würzburg

Telefon: 0931-22222

Fax: 0931-99128-22

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E-Mail: info@steinbock-partner.de

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