DTV Deutscher Textilreinigungsverband e.V.
Trotz massiver Umsatzeinbußen: Textilreinigungen bei Novemberhilfe nicht berücksichtigt
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Berlin, 24.11.2020 - Weil viele Menschen coronabedingt im Homeoffice sind und viele Hochzeiten, runde Jubiläen sowie andere private Feiern und geschäftliche Veranstaltungen nicht stattfinden können, brechen die Umsätze von Textilreinigungen fast komplett weg. Viele Betriebe werden die Novemberhilfe dennoch nicht in Anspruch nehmen können. Denn sie dürfen weiterhin geöffnet bleiben und arbeiten nicht unmittelbar mit den vom Lockdown betroffenen Branchen zusammen. Durch die Coronamaßnahmen haben Privatkunden jedoch kaum Bedarf, Kleidung reinigen zu lassen.
"Die Textilreinigungsbranche befindet sich in einem faktischen Lockdown - auch wenn die Betriebe geöffnet bleiben dürfen", so Andreas Schumacher, Geschäftsführer des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes (DTV). Die Kunden blieben wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie oft aus.
Der Verband fordert, Ausgleichsmaßnahmen auch für Betriebe der Branche mit starkem Privatkundengeschäft, beziehungsweise auch für solche Unternehmen, die "nur" mittelbar betroffen sind. Nötig ist eine Ausweitung der Novemberhilfe.
Die Gründe für die massiven Umsatzeinbrüche auch bei Betrieben mit starkem Privatkunden-Anteil sind offenkundig: Im Home-Office trägt niemand Businessbekleidung. Zum Tragen von Abend-, Hochzeits- und Festbekleidung fehlen aufgrund des Veranstaltungsverbots die Anlässe. Bei Privatpersonen reduziert sich durch die Maßnahmen schlichtweg der Bedarf nach professioneller Reinigung. Auslöser dieses Nachfrageeinbruches sind die Forderungen der Bundesregierung, auf Treffen mit Familie oder Freunden zu verzichten und, wenn immer möglich, im Homeoffice zu arbeiten.
Keine Novemberhilfe für Privatkundengeschäft
Ganze Wirtschaftszweige wie die Hotel- und Veranstaltungsbranche sowie die Gastronomie werden in den Lockdown geschickt.
Die Regierung stellt diesen Branchen und auch Teilen Ihrer Zulieferer Unterstützung zur Verfügung. Textilreinigungen mit vorrangig Privatkundengeschäft werden sie jedoch nicht in Anspruch nehmen können.
Denn Reinigungen dürfen ihre Geschäfte weiterführen und haben keine Verträge mit Firmenkunden, die zu den unmittelbar vom Lockdown betroffenen Branchen zählen. Umsatzgenerierende Privatkunden haben die Textilreinigungen allerdings auch nicht, weil Businessbekleidung und festliche Garderobe aktuell kaum getragen werden. Mögliche zusätzliche Einnahmefelder, wie die Aufbereitung von Tischwäsche aus Restaurants, fallen durch den Lockdown ebenfalls aus. Bis zu 90 Prozent betragen die Umsatzeinbußen im November. Beispielsweise auch deshalb, weil Business-Hemden im Schnitt 40 Prozent des Umsatzes des Textilreinigungsgeschäftes mit Privatkunden ausmachen. Ähnlich wichtig sind Anzüge, Kostüme und Kleider.
Hygienedienstleister sollten gestärkt werden
Die professionelle Textilreinigung hilft, einen adäquaten Hygienestandard aufrecht zu erhalten, der angesichts der Krise wichtiger ist denn je.
Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr durften Textilreinigungsbetriebe deshalb als Hygienedienstleister geöffnet bleiben. "Leider brechen aufgrund der Kontaktbeschränkungen die Umsätze massiv ein und der Fortbestand vieler Betriebe ist stark gefährdet. Die Politik ist gefordert, diese durch die Maßnahmen des Teil-Lockdown ausgelösten Umsatzausfälle abzufedern, damit die Branche ihre Rolle als Hygienedienstleister aufrechterhalten kann", sagt Daniel Dalkowski, Geschäftsführer der Europäischen Forschungsvereinigung Innovative Textilpflege (EFIT).
Deutscher Textilreinigungs-Verband e.V.
Otto-Suhr-Allee 97/99 10585 Berlin Telefon 030 50 57 200 30