Überlebenshilfe darf nicht strafbar sein
Berlin (ots)
Deutsche AIDS-Hilfe und JES (Netzwerk Junkies-Ehemalige-Substituierte) kritisieren Ablehnung von Fixerstuben im Bundesrat
Die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH), Dachverband der 130 regionalen AIDS-Hilfen, und JES, das Netzwerk von Junkies, Ehemaligen und Substituierten, hat sich enttäuscht über die Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) durch den Bundesrat geäußert. "Die Länder haben sich damit ihrer Verantwortung für die Schaffung von Rechtssicherheit im Drogenbereich entzogen", kritisierte DAH-Bundesgeschäftsführer Dr. Etgeton. Eine Stimmenmehrheit für den vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf war an der Stimmenthaltung der Länder Bremen, Brandenburg und Hessen gescheitert; das CDU-regierte Saarland hatte hingegen zugestimmt.
Wesentlicher Teil des Gesetzentwurfes ist die Legalisierung von Drogenkonsumräumen ("Fixerstuben"), wie sie bereits in Frankfurt, Hamburg, Hannover und Saarbrücken erfolgreich betrieben werden. "Drogenkonsumräume dienen der Überlebenshilfe und der Gesundheitsförderung für Drogen gebrauchende Menschen, indem zum Beispiel HIV- und Hepatitis-Infektionen vermieden werden", sagte Etgeton. "Für diese Überlebenshilfe gibt es nun weiterhin keine Rechtssicherheit, ja, sie kann sogar strafbar sein!" Die Ablehnung des Gesetzentwurfes durch den Bundesrat sei umso unverständlicher, als er es den Bundesländern überlassen habe, Drogenkonsumräume zu genehmigen oder nicht zu genehmigen.
"Viele Kommunen haben bereits, unabhängig von parteipolitischen Mehrheiten, ihren Bedarf an solchen Angeboten signalisiert", erläuterte Etgeton. Schon 1998 habe der Deutsche Städtetag gefordert, den Betrieb von Drogenkonsumräumen in die kommunale Entscheidungskompetenz zu verlagern. Der Gesetzgeber sei daher nun gefordert, eine bundeseinheitliche Regelung ohne Genehmigung durch die Länder auf den Weg zu bringen.
Nachfragen und weitere Informationen: Dr. Stefan Etgeton, Bundesgeschäftsführer der Deutschen AIDS-Hilfe, Tel. 030/69 00 87 - 21 Fax: - 42, E-Mail: dah@aidshilfe.de, http://www.aidshilfe.de
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