Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf - So stellen Sie es richtig an...
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Düsseldorf (ots)
Anmoderationsvorschlag:
Die Badehose schon im Herbst oder Winter shoppen, die Skiausrüstung im Sommer und auch die Weihnachtsgeschenke am besten schon im Juni - außerhalb der Saison einzukaufen schont nicht nur die Nerven, sondern oft auch den Geldbeutel. Das gilt auch für Gebrauchtwagen. Eine Faustregel besagt, dass Käufer im Frühjahr und Sommer meist das bessere Geschäft machen, in der kalten Jahreszeit eher die Verkäufer. Sprich: Wer über einen neuen Gebrauchten nachdenkt, sollte sich jetzt umschauen. Und da sollte man natürlich genau hinsehen! Mehr von Oliver Heinze.
Sprecher: Wer sein Auto beim Händler kauft, zahlt zwar meistens mehr als beim Privatverkäufer, hat dadurch allerdings auch einen riesen Vorteil, erklärt die Juristin Michaela Rassat vom D.A.S. Leistungsservice.
O-Ton 1 (Michaela Rassat, 23 Sek.): "Sie haben eine gesetzliche Gewährleistung. Das heißt, ein Jahr lang muss der Verkäufer - egal ob Markenhändler oder freier Händler - Mängel am Fahrzeug ausbessern. Davor wollen sich manchmal einige drücken und versuchen, mit Haftungsausschlüssen um die Gewährleistung herumzukommen. Also immer wichtig - den Vertrag genau durchlesen und keine Vereinbarung unterschreiben, nach denen der Händler für Mängel an bestimmten Teilen nicht einstehen will."
Sprecher: Online zu schauen ist eine zeitgünstige Alternative, die echte Schnäppchen verspricht.
O-Ton 2 (Michaela Rassat, 16 Sek.): "Lassen Sie sich aber nicht dazu verleiten, ungesehen ein Angebot abzugeben und sozusagen die Katze im Sack zu kaufen. Haben Sie nämlich einmal per Mausklick den Vertrag abgeschlossen, kommen Sie da so schnell nicht mehr raus. Ist der Verkäufer dann auch noch eine Privatperson, kann er die Haftung für eventuelle Mängel wirksam ausschließen."
Sprecher: Nehmen Sie Wagen und Papiere also genau unter die Lupe, beim Kauf von Privat empfiehlt sich hier der Besuch einer Prüfstelle. Außerdem darf die Probefahrt natürlich nicht fehlen - aber Vorsicht - denn da kann ja auch immer mal was passieren.
O-Ton 3 (Michaela Rassat, 20 Sek.): "Ob Sie im Ernstfall etwas zahlen müssen, hängt dann davon ab, was in der sogenannten Probefahrtvereinbarung steht, die viele Händler vorab vom Fahrer unterschreiben lassen. Wird nichts vereinbart - also weder schriftlich noch mündlich - dann gilt die sogenannte stillschweigende Haftungsfreistellung. Das heißt, der Fahrer haftet nicht, natürlich vorausgesetzt, dass er den Schaden nicht grob fahrlässig verursacht hat."
Sprecher: Bei privaten Anbietern greift diese stillschweigende Haftungsfreistellung nicht.
O-Ton 4 (Michaela Rassat, 17 Sek.): "Hier ist die Versicherung des Verkäufers ausschlaggebend. Hat er keine Kaskoversicherung, sind Schäden am eigenen Fahrzeug nicht versichert. Sind darin zum Beispiel nur bestimmte Personen versichert, oder Menschen unter 21 oder 24 Jahren vom Versicherungsschutz auch ganz ausgeschlossen, könnte es im Schadensfall für den Kaufinteressenten teuer werden."
Sprecher: Erkundigen Sie sich deshalb vorher genau über Ihren Versicherungsschutz. In einer Probefahrtvereinbarung können Sie alle Haftungsfragen klären, entsprechende Musterverträge für Privatpersonen gibt's im Internet.
Abmoderationsvorschlag:
Wir halten fest: Bei Händlern greift die gesetzliche Gewährleistung, kauft man von Privat, kann der Verkäufer seine Haftung für eventuelle Mängel ausschließen. Bevor man kauft, sollte man das neue Schmuckstück mal aus der Nähe betrachtet und vor allem auch Probe gefahren haben. Alles dazu und noch mehr Tipps, wie Sie sicher einen neuen Gebrauchten finden, können Sie auch noch mal im Netz im Rechtsportal der D.A.S. auf das.de nachlesen.
Pressekontakt:
Sabine Bosler
Mail: sabine.bosler@ergo.de
Tel.: 0211/477-8403
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