Lärmaktionsplan der Stadt Einbeck - Fortschreibung 2024
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Die Stadt Einbeck ist verpflichtet, alle 5 Jahre ihren Lärmaktionsplan zu evaluieren und fortzuschreiben. Demnach liegen aufgrund des Straßenverkehrs auf der Bundesstraße B 3 Lärmauswirkungen im Bereich der Ortschaften Salzderhelden und Vogelbeck (hier: Ortsteil Müllershausen) vor.
Die Stadt kann hier nur entsprechende Lärmschutzmaßnahmen empfehlen. Für die Durchführung der Maßnahmen ist der Straßenbaulastträger, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, zuständig.
Zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes findet am 07.05.2024, um 17.00 Uhr in der Multifunktionshalle am Kohnser Weg in Einbeck eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung statt.
Mit freundlichen Grüßen Die Bürgermeisterin Im Auftrag Erik von Petersson
Stadt Einbeck Stabsstelle Public and Business Relations – Kommunikation Büro Altes Rathaus Marktplatz 6/8 Tel.: 05561 - 916 545 37574 Einbeck Mail: evpetersson@einbeck.de Einbeck im Internet: www.einbeck.de
Weiteres Material zum Download Dokument: Lärmaktionsplan der ~chreibung 2024.docx