Hauptversammlung: H&K-Eigentümer bestätigen Vorstandskurs
Oberndorf am Neckar (ots)
- Vorstand und Aufsichtsrat von den Aktionären mit deutlicher Mehrheit entlastet
- Umsatz und Ergebnis im ersten Halbjahr 2021 höher als im gleichen Vorjahreszeitraum
- Neue Produkte, Ausbau des Dienstleistungsbereichs und wertebasierte Absatzstrategie helfen, Erfolgskurs in den kommenden Jahren zu verstetigen
Die Aktionäre haben auf der heutigen Hauptversammlung (virtuell) Vorstand und Aufsichtsrat der H&K AG mit deutlicher Mehrheit (74,1 Prozent) für das Geschäftsjahr 2020 entlastet. Damit votierten die Eigentümer klar für den vom Vorstand eingeschlagenen Kurs, Heckler & Koch als unentbehrlichen Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in Deutschland sowie in den EU- und NATO-Staaten zukunftsfähig und nachhaltig aufzustellen. "Mit unseren Produkten sind wir schon heute unverzichtbar in der Sicherheitsarchitektur freiheitlich-demokratischer Staaten", sagte Dr.-Ing. Jens Bodo Koch, Vorstandsvorsitzender der H&K AG, nach der Hauptversammlung. "Durch neue Produkte, den Ausbau unseres Dienstleistungsbereichs sowie unsere Vertriebsstrategie, die sich strikt auf sogenannte grüne Länder fokussiert, werden wir diesen Kurs in den kommenden Jahren weiter verstetigen."
Die wertebasierte Absatzstrategie wird vom Aufsichtsrat der H&K AG vorbehaltlos mitgetragen. Nach der erneuten Wahl von Nicolaus Bocklandt auf der Hauptversammlung Ende August 2020 in das Gremium hatte das Amtsgericht Stuttgart am 23. September 2020 Frau Dr. Regina Engelstädter und Herrn Dr. Rainer Runte zu Nachfolgern der ausgeschiedenen Herren Harald Kujat und Dr. Heiner Sorg für den Aufsichtsrat bestellt. Im Anschluss daran hatte der Aufsichtsrat auf seiner ersten Sitzung am 29. September 2020 Rainer Runte zu seinem Vorsitzenden gewählt.
"Ich sehe das Unternehmen auf einem sehr guten Weg, seine globale Position als führender Waffenhersteller auszubauen und Heckler & Koch zu einem nachhaltig profitablen und nachhaltig wirtschaftenden Akteur zu machen", sagte Rainer Runte heute. Auch er sehe den von Vorstand und Aufsichtsrat eingeschlagenen Weg durch das deutliche Votum der Eigentümer eindrucksvoll bestätigt.
Heckler & Koch hat zuletzt seinen Erfolgskurs verstetigt. Im ersten Halbjahr 2021 konnte das Unternehmen seinen Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um vier Millionen Euro auf 143,5 Millionen Euro erhöhen und einen Gewinn nach Steuern in Höhe von 11,5 Millionen Euro erzielen. Im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum ist das eine Steigerung um 50 Prozent. Auch den positiven Ausblick für das Gesamtjahr 2021 konnten die Vorstände Jens Bodo Koch und Dr. Björn Krönert (CFO) bestätigen. Beide zeigten sich zuversichtlich, das bereits sehr gute Ergebnis des Vorjahres noch zu übertreffen.
Die Aktionäre bestätigten mit deutlichem Votum vier Beschlüsse aus der Hauptversammlung 2020. Erstens: Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2019 entlastet. Zweitens: Der Beschluss, die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder von drei auf vier zu erhöhen, wird aufgehoben. Drittens: Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung am 19. Dezember 2019, Herrn Andreas Heeschen zum Mitglied des Aufsichtsrats zu bestimmen, wird rückgängig gemacht. Viertens: Herr Nicolaus Bocklandt wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Diese Beschlüsse mussten aus Gründen äußerster rechtlicher Vorsicht noch einmal bestätigt werden, erklärte Aufsichtsratsvorsitzender Rainer Runte. Hintergrund ist eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eines Aktionärs vor dem Landgericht Stuttgart gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung 2020, die von einem weiteren Aktionär als Nebenintervenient unterstützt wird. Der wesentliche Kern dieses Verfahrens betrifft die Frage, ob die Gesellschaft die angemeldeten Aktien von maßgeblich an der H&K AG beteiligten Aktionären - insbesondere den von der CDE angemeldeten Mehrheitsanteil - im Rahmen der Hauptversammlung 2020 zutreffend berücksichtigt hat.
Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage im Mai 2021 vollständig abgewiesen und damit die Rechtsauffassung der H&K AG bestätigt. Aus dem Urteil ergibt sich, dass die Beschlüsse der letztjährigen Hauptversammlung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und mit den dafür erforderlichen Mehrheiten gefasst wurden und damit wirksam sind. Der Kläger und der Nebenintervenient haben Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt, über die das Oberlandesgericht Stuttgart zu gegebener Zeit befinden wird.
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