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Steuerfahnder im Raum Düsseldorf entdeckten Raubkopien im Wert von über 3,7 Millionen Mark
Landgericht Wuppertal verurteilt illegalen Software-Händler zu fünfeinhalb Jahren Haft

München (ots)

Nach drei Verhandlungstagen hat die 6. Strafkammer
des Landgerichts Wuppertal am 24. März den Geschäftsmann Lothar K.
aus Langenfeld bei Düsseldorf der Steuerhinterziehung sowie
Urheberrechts- und Markenverletzung schuldig gesprochen. Der
Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Die
Einzelstrafe wegen illegalen Handels mit mehreren tausend gefälschten
Microsoft Produkten betrug zwei Jahre und wurde in die Gesamtstrafe
integriert. Mit dem Urteil wollte das Gericht ein Signal setzen, dass
Software-Piraterie kein Kavaliersdelikt sei, äußerte der Richter
ausdrücklich.
Die Geschäftsräume des 50jährigen Angeklagten wurden im April
letzten Jahres aufgrund schwerwiegender Verdachtsmomente von
Steuerfahndern durchsucht. Dabei stießen die Beamten auf den
Mietvertrag einer Garage, in der sie kurze Zeit später eine große
Menge gefälschter Microsoft Produkte sicherstellten: 4.589 Raubkopien
von Microsoft Office 97, 73 gefälschte Windows NT Server CD-ROMs und
958 nachgemachte Handbücher war die unerwartete Bilanz dieser Razzia.
Vor Gericht sagte K. zunächst aus, er fühle sich weder für die ihm
vorgeworfenen steuerrechtlichen Vergehen, noch für die
urheberrechtlichen Straftaten verantwortlich, gestand jedoch am
zweiten Verhandlungstag seine Schuld in Teilbereichen ein. In den
übrigen Bereichen wies das Gericht die Darstellung des Angeklagten
wegen der eindeutigen Beweislast als unsachlich zurück. Dem Antrag
der Verteidigung auf Haftprüfung wurde nicht stattgegeben und K. nach
Abschluss der Beweisaufnahme und Zeugenaussagen in allen
Anklagepunkten schuldig gesprochen. Mit der zweijährigen
Freiheitsstrafe für die Urheberrechtsverletzung kam das Gericht der
Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin Microsoft entgegen, die hier
drei Jahre Haft gefordert hatten. Bei der Urteilsbegründung nannte
der vorsitzende Richter im Bereich der Urheberrechtsverletzung auch
generalpräventive Gründe. Es sei notwendig, geistiges Eigentum sehr
viel besser vor Urheberrechtsverletzungen zu schützen. Die zunehmende
Welle von Computer-Piraterie müsse unbedingt gestoppt werden, das
hohe Strafmaß im aktuellen Fall solle sehr wohl als abschreckendes
Beispiel verstanden werden.
"Wir begrüßen dieses Urteil und vor allem die Urteilsbegründung
sehr", so Martina Wimmer, Sprecherin Software-Piraterie Microsoft
GmbH. "Bemerkenswert hoch ist das Strafmaß vor allem vor dem
Hintergrund ausgefallen, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war.
Das zeigt deutlich, dass dem Schutz von Software als geistigem
Eigentum ein höherer Stellenwert beigemessen wird als in der
Vergangenheit."
Zusätzlich zu der Haftstrafe steht dem Beschuldigten noch eine
Schadensersatzforderung seitens Microsoft in Höhe von über 3,7
Millionen Mark bevor. Die erforderlichen zivilrechtlichen Schritte
werden in den nächsten Tagen von dem Software-Hersteller eingeleitet.
Weitere Informationen über Software-Piraterie- und
Software-Managementaktivitäten der Microsoft GmbH erhalten Sie bei:
vibrio. Kommunikationsmanagement Dr. Kausch GmbH
Antje Zientek
Telefon: 0 89 / 32 15 18 67
Fax: 0 89 / 3 21 51-77
E-Mail:  antje.zientek@vibrio.de
Homepage: http://www.vibrio.de

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