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Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet über Unbundling Fall
Gesonderter Vertrieb für DSP-Produkte urheberrechtlich nicht durchsetzbar

Unterschleißheim / Karlsruhe (ots)

Der Erste Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entschied gestern nach mündlicher
Verhandlung über die Frage, ob das Trennen von DSP (Delivery Service
Pack)-Software von der zugehörigen Hardware und der ungekoppelte
Weiterverkauf der Software zulässig sei oder nicht (sogenanntes
Unbundling). Das Gericht erklärte in seinem Urteil, dass
Software-Unternehmen das Unbundling nicht durch Beschränkung des
urheberrechtlichen Vertriebsrechts einschränken können.
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die
Software-Industrie in Deutschland. Microsoft arbeitet, wie auch viele
andere Software-Hersteller, vor allem im Bereich der Betriebssysteme
mit mehreren Vertriebskanälen. So werden unter anderem Programme zum
isolierten Erwerb für Verbraucher verkauft (Paketprodukte). Ein
weiterer Weg ist das Angebot von Programmen als DSP-Versionen zur
Erstausstattung mit neuen PCs. Diese DSP-Versionen dürfen nach den
Lizenzbestimmungen von Microsoft nur zusammen mit der neuen Hardware
an den Kunden verkauft werden. Hier entschied nun der BGH, dass diese
Regelung wegen der sogenannten Erschöpfung des urheberrechtlichen
Verbreitungsrechts in dieser Form nicht durchsetzbar sei. Für die
Software-Industrie bedeutet das, dass dieses weit verbreitete und
akzeptierte Vertriebsmodell überdacht und entsprechend angepasst
werden muss.
Das DSP-Vertriebsmodell ist prinzipiell sehr
verbraucherfreundlich: Die Software ist besonders preisgünstig, und
der Kunde hat keinen Aufwand mit der Installation, da das Programm
bereits komplett auf dem Rechner aufgespielt ist. Microsoft will
daher ihren Kunden weiterhin ein derartiges Modell anbieten. Wie das
im Detail aussieht, wird der Software-Hersteller ausarbeiten, sobald
die Urteilsbegründung vorliegt. "Auch und vor allem im Interesse des
System Builder Kanals - also der Fachhändler, die vorinstallierte
Systeme verkaufen - werden wir alles versuchen, um das DSP-Modell
weiterhin in einer sinnvollen Form anzubieten", erklärt Kurt Sibold,
Geschäftsführer der Microsoft GmbH.
Microsoft will bei der Entwicklung des neuen Modells sehr eng mit
dem Vertriebskanal kooperieren. Gerade von Seiten der
Vertriebspartner werden die Hersteller immer wieder aufgefordert,
ihre Software vor illegalem Kopieren und unberechtigter Nutzung zu
schützen. Sibold: "Es gibt verschiedene denkbare Szenarien. Die
Ausarbeitung kann jedoch erst nach Prüfung der Urteilsbegründung
erfolgen."
Rückfragen
Anuschka Meyer-Hamme
PR-Beraterin/PR Consultant vibrio. 
Kommunikationsmanagement Dr. Kausch GmbH
Phone    +49-(0)89 32 15 18 82
Fax      +49-(0)89 32 15 17 7 
E-Mail     anuschka.meyer@vibrio.de
Internet  www.vibrio.de

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