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Grundkurs Software-Lizenzen - die wichtigsten Regeln für private Computernutzer

München (ots)

Häufig begehen Anwender unbewusst Verstöße gegen das Lizenzrecht -
Software-Piraten nutzen diese Unkenntnis aus
Die Freude über die soeben erstandene neue Software ist groß:
Schnell die Packung aufreißen, CD entnehmen, an den Computer setzen
und los geht's. Das Handbuch, der Lizenzvertrag und andere wichtige
Informationen in der Packung bleiben unbeachtet, oft landen sie sogar
direkt im Papierkorb. Und weil der beste Freund das neue Spiel auch
haben will, wird gleich noch eine Kopie auf CD gebrannt. Doch
Vorsicht ist geboten, denn die Grenze der Legalität ist schnell
überschritten. Gerade private Computernutzer verstoßen häufig aus
Unkenntnis gegen lizenzrechtliche Bestimmungen. Deshalb weist
Microsoft im Folgenden auf die wichtigsten Grundlagen des
Software-Lizenzrechts hin, die jeder Computernutzer wenigstens im
Ansatz wissen sollte, vor allem zu seinem eigenen Schutz vor
illegalen Produkten.
Seit 1993 ist auch Software urheberrechtlich geschützt.  So wie
ein Fotograf bei seinen Bildern oder ein Schriftsteller bei seinen
Texten das Copyright (wörtlich: "Recht, zu kopieren") besitzt, hat
Microsoft als Hersteller der Software zunächst einmal das alleinige
Recht zu deren Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder
Vermietung etc. Wenn nun ein Kunde Software erwirbt, erhält er
niemals die Urheberrechte an der Software, sondern grundsätzlich nur
ein  Nutzungsrecht. Der Umfang dieses Rechts wird durch den
Lizenzvertrag oder gesetzliche Bestimmungen definiert. Der Microsoft
Endbenutzer-Lizenzvertrag, kurz: EULA (End User License Agreement)
genannt, gibt diese gesetzlichen Bestimmungen wieder bzw. gewährt dem
Anwender darüber hinausgehende Rechte. Die EULA gehört zu jeder
Microsoft Software und liegt entweder in gedruckter Form (wie bei den
meisten Microsoft Paketprodukten) oder online (meistens bei
OEM-Versionen) vor. Nach Auffassung von Microsoft akzeptiert der
Nutzer die Regelungen der EULA mit der Installation der Software;
unabhängig hiervon gelten die allgemeinen, in der EULA festgehaltenen
oder konkretisierten  gesetzlichen Bestimmungen.
Wichtigster Bestandteil der EULA ist die Grundregel Nummer eins
des Lizenzrechts, die vereinfacht lautet: Jede Nutzung erfordert in
der Regel eine Lizenz. Dabei ist die Lizenz grundsätzlich mit der
Vervielfältigung der Software auf einem Computer ausgeschöpft. Das
bedeutet, dass eine bereits auf der Festplatte eines PC installierte
Software nicht ohne Weiteres auf einem zusätzlichen Gerät installiert
werden darf, auch wenn dieses vom gleichen Nutzer verwendet wird. In
der EULA für viele Microsoft Anwendungsprodukte gibt es hierfür eine
einzige Ausnahme: Ein Computernutzer darf die Software (zum Beispiel
Office) nicht nur auf seinem normalen PC, sondern auch auf einem
Notebook installieren - wenn er dieses Notebook ausschließlich selbst
nutzt.
Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Betriebssysteme, da Regel
Nummer zwei lautet: Jeder PC braucht seine eigene
Betriebssystem-Lizenz. Dabei umfasst eine Lizenz grundsätzlich die
Vollversion und die dazugehörigen Updates. Mit jedem Update erhält
der Kunde eine neue EULA, die die Lizenz für das Originalprodukt
aktualisiert. Die ursprüngliche Vollversion und ein oder mehrere
Update(s) bilden nach Auffassung von Microsoft lizenzrechtlich eine
Einheit, das heißt, ein Nutzer darf die Vollversion (zum Beispiel
Windows 95) nach einem Update (zum Beispiel auf Windows Millennium
Edition) weder einzeln verkaufen oder verschenken, noch auf einem
weiteren eigenen Computer installieren. Desweiteren sehen die
Microsoft Update Regelungen vor, dass ein Update nur mit einer
legalen Vorversion durchgeführt werden darf, eine Update-Lizenz gilt
also nicht als nachträgliche Lizensierung einer Raubkopie.
Regel Nummer drei gilt unter anderem für Microsoft Office und
lautet: Die Lizenz für ein Paket berechtigt nicht zum Installieren
der Einzelkomponenten auf verschiedenen Computern. Im Fall von Office
erhält der Kunde eine Lizenz für das gesamte Paket und keine
gesonderten Lizenzen für jede einzelne Anwendung. Er darf das gesamte
Paket auf einem Gerät, jedoch die einzelnen Komponenten, wie zum
Beispiel Word oder Excel, nicht auf verschiedenen Computern
installieren.
Anbieter illegaler Software nutzen häufig die Unkenntnis vor allem
privater Anwender, um sich auf deren Kosten zu bereichern. Um hierauf
nicht hereinzufallen, sollten Computernutzer grundsätzlich folgende
Punkte beachten:
  • CD-ROMs, EULAs oder Handbücher werden in der Regel von Microsoft nicht einzeln und ohne Umverpackung verkauft
  • Ein Handbuch alleine ist noch keine Lizenz. Gleiches gilt für EULAs und Echtheitszertifikate.
Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die Vollständigkeit des
Produktes zu überprüfen. In der Regel enthalten Microsoft Produkte im
Einzelhandel folgende Bestandteile und Merkmale:
  • Bunte Umverpackung mit Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity, COA) an der Seite oder auf der Oberkante
  • Brauner Innenkarton
  • Buntes Handbuch
  • CD-ROM mit Hologramm
  • Lizenzvertrag (EULA)
Ausnahmen und Details zu den Bestandteilen der Microsoft Produkte
finden Sie unter
http://www.microsoft.com/germany/piraterie/echtheitsmerkmale/
merkmale.htm.
Weitere Informationen über Software-Piraterie- und
Software-Managementaktivitäten der Microsoft GmbH erhalten Sie bei:
vibrio. Kommunikationsmanagement Dr. Kausch GmbH
Anuschka Meyer-Hamme
Telefon: 0 89 / 32 15 18 82
Fax:     0 89 / 3 21 51-77
E-Mail:   anuschka.meyer@vibrio.de
Homepage: http://www.vibrio.de
Texte auch im Internet unter:
http://www.microsoft.com/germany/presseservice

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