Neue Fälle von Manipulationen bei Softwareprodukten aufgedeckt / Immer mehr Kunden werden durch unvollständige oder gefälschte Softwarepakete hinters Licht geführt
München (ots)
Aufgrund der kontinuierlich verbesserten Sicherheitsmerkmale wird es immer schwieriger, Softwareprodukte komplett zu fälschen. Deshalb verlegen sich viele Fälscher und Händler jetzt darauf, Softwarepakete aufzusplitten und ihre Bestandteile einzeln zu verkaufen oder auch echte und gefälschte Komponenten zu kombinieren. Auf diese Weise können sie mit großem Gewinn aus einem Originalprodukt zahlreiche neue Produkte generieren. Diese Form von Softwarepiraterie kommt in den unterschiedlichsten Varianten vor und ist für die betroffenen Zwischenhändler und Konsumenten oft nur schwer zu durchschauen. Produktmanipulationen sind keineswegs selten. So erweisen sich z. B. 95 Prozent der bei Microsoft zur Überprüfung eingesandten Produkte als illegal, bei mehr als 30 Prozent handelt es sich um Manipulationen.
Formen der Produktmanipulation Microsoft Einzelhandels-Softwareprodukte setzen sich üblicherweise zusammen aus der Originalverpackung, den Datenträgern, einem Handbuch, einem aufgeklebten Echtheitszertifikat (COA, Certificate of Authenticity) und dem Endbenutzer-Lizenzvertrag, der jedoch je nach Produkt auch online enthalten sein kann (End User License Agreement, kurz: EULA). Dies ist vielen Kunden immer noch nicht bekannt und eröffnet Software-Händlern zahlreiche Manipulationsmöglichkeiten. Eine EDV-Firma beispielsweise, die mehr als 1.600 manipulierte Produkte auslieferte, verkaufte nicht nur vom restlichen Paketumfang getrennte einzelne Datenträger, sondern bot auch speziell verpackte Handbücher und EULA-Verträge einzeln als vollwertige Softwarelizenzen an. Und das Landgericht Hamburg verurteilte unlängst einen Düsseldorfer Computerhändler, der neben raubkopierten Microsoft Programmen auch gefälschte EULAs einzeln als Softwarelizenzen vertrieben hatte. Abgesehen davon, dass die EULAs selbst gefälscht waren , hätte auch ein Original EULA-Vertrag nicht alleine zur Nutzung der Software berechtigt. Wie das Urteil des Landgerichts bestätigt, werden Nutzungsrechte an Microsoft Software nur durch den Kauf eines Originalpaketes oder eines Mehrfachlizenzvertrags für Unternehmen (wie die OPEN License) erworben.
Ebenfalls weit verbreitet ist das so genannte Hard-Disk-Loading. Um den Preis für Hardwareprodukte attraktiver zu gestalten, werden dem Kunden einfach Programme auf die Festplatte des PCs kopiert, ohne dass hierfür eine Lizenzierung beseht. Manche Händler greifen auch zu noch extremeren Mitteln, um die Manipulation von Microsoft Produkten möglichst professionell zu betreiben. Dies verdeutlicht ein weiterer Fall: In einem derzeit anhängigen Zivilverfahren war der Beklagte sogar mit mehreren Maschinen und Geräten ausgerüstet, die dazu dienten, originale Microsoft Produkte zu öffnen, durch gefälschte Produkte zu ersetzen und wieder zu verpacken.
Konsequentes Vorgehen Microsoft geht konsequent gegen illegale Manipulationspraktiken im Handel vor. Schon bei ersten nachhaltigen Hinweisen werden gerichtliche Schritte eingeleitet, wenn möglich wird die gesamte Lieferantenkette nachverfolgt. Auch auf mangelndes Wissen können sich EDV-Händler bei der Manipulation von Softwareprodukten nicht berufen, selbst Branchenneulinge unterliegen einer strengen Sorgfaltspflicht. Dies hat das Landgericht Hamburg in seinem Urteil gegen das Düsseldorfer Unternehmen betont: "Wer mit Produkten handelt, in denen geistiges Eigentum wie Urheberrechte verkörpert sind und bei denen auch immer Nutzungsrechte mitgehandelt werden, den trifft eine besondere Sorgfaltspflicht."
Hohe Schadensersatzforderungen gegen Händler Kommt es zu einem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren, muss der Händler mit hohen Schadensersatzforderungen seitens Microsoft rechnen. Sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Oberlandesgericht Stuttgart haben in diesem Frühjahr in zwei Urteilen entschieden, dass sich der zu zahlende Schadensersatzbetrag bei dem Vertrieb von Fälschungen und bestimmten Produktmanipulationen nach dem Distributions-Verkaufspreis der einzelnen Produkte ergibt. In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart bedeutete dies für den Händler, der 120 Raubkopien von Microsoft Office 97 Professional und Microsoft Windows NT Server 4.0 vertrieben hatte, eine Schadensersatzzahlung von knapp 113.000 Mark. Im Vergleich zu anderen Ländern fallen die Schadensersatzansprüche in Deutschland aber immer noch relativ milde aus, in Österreich zum Beispiel können sie je nach Rechtsauffassung bis zum Zweifachen des Distributions-Verkaufspreises betragen. Doch die Gerichte haben inzwischen erkannt, dass Softwarepiraterie kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwerwiegende Form organisierter Kriminalität darstellt. Deswegen werden Herstellung und Verkauf manipulierter Microsoft Software-Produkte mittlerweile immer häufiger auch mit mehrjährigen Freiheitsstrafen geahndet. Das Landgericht Aachen und das Landgericht Wuppertal zum Beispiel verurteilten zwei Produktfälscher zu jeweils vier und fünfeinhalb Jahren Gefängnis. Die Revisionsanträge, die die Verurteilten eingereicht hatten, wurden in beiden Fällen vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgelehnt.
Der Kunde als Hauptleidtragender Laut einer Studie, die die International Planning and Research Corporation (IPR) im Auftrag des Verbands Business Software Alliance (BSA) durchgeführt hat, verursachte Softwarepiraterie im Jahr 2000 weltweit Schäden in Höhe von 11,8 Milliarden US-Dollar. Allein in Deutschland betrug der Schaden circa 1,27 Milliarden Mark. Doch nicht nur unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten stellt Softwarepiraterie ein schwerwiegendes Problem dar. Hauptleidtragende von Produktmanipulationen sind nämlich in erster Linie immer die Käufer. "Wir wollen mit unserer konsequenten Vorgehensweise gegen unseriöse Händler vor allem auch die Kunden schützen. Denn kauft ein Kunde ein illegales Produkt, das zum Beispiel manipuliert ist und unvollständig ausgehändigt wird, erwirbt er weder ein Recht zur Nutzung der Software noch den Anspruch auf Support. Der Kunde, der ein solches Produkt installiert und verwendet, arbeitet mit einer Raubkopie. Damit begibt er sich in die Gefahr, sich strafbar zu machen", so Birgit Strobel, Sprecherin Softwarepiraterie Microsoft. Zudem gewährleistet Microsoft keinerlei Garantie, da es sich bei der gekauften Software nicht um ein originales und zweifelsfrei funktionstüchtiges Produkt handelt. Der Händler, dem an einer schnellen Abwicklung des Verkaufsvorgangs gelegen ist, täuscht die Käufer über diese Punkte meist hinweg.
Experten überprüfen verdächtige Software Wer sich nicht sicher ist, ob er ein gefälschtes oder manipuliertes Produkt erworben hat, kann die Echtheitsmerkmale aller Microsoft-Produkte unter www.microsoft.com/germany/piraterie/produktmerkmale jederzeit nachrecherchieren. Weitere Informationen gibt auch die gebührenfreie Hotline gegen Softwarepiraterie (0800/181-4733).
Um Kunden trotzdem vor bösen Überraschungen zu bewahren, bietet Microsoft außerdem einen besonderen Service an: den 24-Stunden-Produkt-Identifikationsdienst (PID). Software-Käufer können verdächtige Produkte direkt an Microsoft senden, um die Echtheit überprüfen zu lassen. Innerhalb eines Tages wird der Einsender dann über das Ergebnis der Überprüfung informiert. Erweist sich das eingesandte Produkt als Fälschung, erhält er von Microsoft stattdessen ein Original-Produkt (dies gilt nicht für die Einsendung mehrerer gleicher Produkte). Besonders wichtig: Dem Käufer, der die verdächtige Microsoft Software einsendet, entstehen keinerlei Nachteile gegenüber seinem Händler. Der Händler, von dem die gefälschte Software erworben wird, kann gegenüber dem Kunden keine Zahlungs- bzw. Schadensersatzforderungen geltend machen. Das Landgericht Bochum hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass der Händler, der Raubkopien oder Produktmanipulationen vertreibt, keinen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gegen seine Kunden hat. Der Händler hatte sich auf das Kaufrecht berufen, das den Käufer vermeintlich zu einer sofortigen Rüge gegenüber dem Verkäufer verpflichtet. Für die Richter stand aber fest, dass ein fehlerhaftes Produkt geliefert worden sei, so dass die Ansprüche des Händlers verneint wurden.
Weitere Informationen über Software-Piraterie- und Software-Managementaktivitäten der Microsoft GmbH erhalten Sie bei:
vibrio. Kommunikationsmanagement Dr. Kausch GmbH Anuschka Meyer-Hamme Telefon: 0 89 / 32 15 18 82 Fax: 0 89 / 3 21 51-77 E-Mail: anuschka.meyer-hamme@vibrio.de Homepage: http://www.vibrio.de
Texte auch im Internet unter: http://www.microsoft.com/germany/presseservice Gesamtanschläge: 7.289 V07/01 - 24.09.2001
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