Compusoft-Vorwürfe unberechtigt
Microsoft gibt Aktenzeichen von
Gerichtsentscheidungen gegen Compusoft bekannt
München (ots)
Microsoft nimmt Stellung zum Händler-Rundschreiben von Compusoft, in dem Microsoft zu Unrecht der Lüge und des Rufmords bezichtigt wird. Die Firma Compusoft hat in einer Anzeige, die über mehrere Wochen hinweg in der Fachpresse erschienen ist, behauptet, ihren Kunden "mehr Sicherheit" zu bieten als andere Software-Distributoren. Compusoft verkaufe nur "auf Herz und Nieren" geprüfte Ware, die der Handel "mit ruhigem Gewissen" an seine Kunden weitergeben könne. Microsoft hat Compusoft daraufhin in einer Anzeige ein "schwarzes Schaf" verliehen. Dabei hat Microsoft u. a. auf zwei in diesem Jahr gegen Compusoft ergangene Oberlandesgerichts-Entscheidungen wegen Vertriebes von Fälschungen verwiesen.
Compusoft wirft Microsoft als Antwort in seinem Händler-Rundschreiben vom 17. und 18.12.2001 eine "Rufmordkampagne" vor. Darin behauptet Compusoft zudem, dass keinerlei OLG-Entscheidungen wegen Vertriebs von Fälschungen gegen Compusoft existierten. Gleichzeitig lobt Compusoft eine Prämie in Höhe von 1.000.000 DM für die Person aus, die die Aktenzeichen der beiden Gerichtsentscheidungen herausfindet.
Tatsächlich hat das OLG Frankfurt am Main der Firma Compusoft mit zwei Beschlüssen (Aktenzeichen 6 W 35/01 und Aktenzeichen 6 W 36/01 vom 27.04.2001) untersagt, Raubkopien von Microsoft Windows 98 2nd Edition bzw. Microsoft Office 2000 Professional anzubieten oder in Verkehr zu bringen. Das OLG Frankfurt hat die Beschlüsse erlassen, weil Compusoft Raubkopien von diesen Produkten angeboten und vertrieben hatte.
Microsoft will durch die Anzeige eine Irreführung des Handels vermeiden und stellt die Tatsachen richtig. Von einer "Rufmordkampagne" kann daher nicht die Rede sein. Microsoft hat bewusst auf weitere juristische Mittel verzichtet und sich aufklärend an die Fachpresse gewandt wie Compusoft auch.
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