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PC-Händler leistet Schadensersatz wegen Hard-Disk-Loading / Vorinstallierung von Microsoft Software nur mit Vertrag oder mit komplettem Softwarepaket zulässig

München (ots)

Microsoft hat eine seit 1998 andauernde
gerichtliche Auseinandersetzung mit einem PC-Händler endgültig
beigelegt. Die Snogard Computer GmbH in Frechen hatte in der Zeit vom
September 1997 bis zum Februar 2000 eine unseriöse, in Fachkreisen
als Hard-Disk-Loading bezeichnete Verkaufspraxis angewendet. Einer
Klage von Microsoft wurde in erster Instanz vom Landgericht Köln
stattgegeben, das anschließende Berufungsverfahren endete jetzt mit
einem Vergleich. Darin erkannte Snogard den Unterlassungsanspruch von
Microsoft in vollem Umfang an und verpflichtete sich zu einer
Schadensersatzzahlung in sechsstelliger Höhe.
Die Softwareprogramme, die Snogard  in Kombination mit Computern
anbot, wurden illegal auf die Festplatten der PCs aufgespielt und
ohne Datenträger ausgeliefert. In den meisten Fällen handelte es sich
dabei um die Microsoft Betriebssysteme Windows 95 und Windows 98, die
Kunden erhielten lediglich ein Handbuch zu dem jeweiligen Programm.
Wenn sie das Fehlen einer original Microsoft Software CD-ROM
reklamierten, wurde ihnen gegen Zahlung von zehn Mark auf einer
selbstgebrannten CD-R eine so genannte "Sicherheitskopie" der
Software zugeschickt.
Nach Ansicht von Microsoft ist die Vervielfältigung von Microsoft
Software nur zulässig auf Basis eines OEM-Vertrages oder dann, wenn
dem PC ein originales und komplettes Softwarepaket für die
vorinstallierte Software beigefügt worden ist, aus dem der Kunde
Nutzungsrechte ableiten kann. Zu einem solchen kompletten
Softwarepaket gehört in der Regel der Datenträger, das
Echtheitszertifikat (COA - Certificate of Authenticity) und das
Handbuch. Ein Kunde sollte also alle Bestandteile eines
Softwarepakets zusammen mit dem erworbenen PC ausgehändigt bekommen,
ansonsten erwirbt er ein illegales Produkt. Behauptet ein Händler
fälschlich, einen OEM-Lizenzvertrag mit Microsoft abgeschlossen zu
haben und verspricht er dem Kunden statt des Original-Datenträgers
eine "CD Backup Version" nachzuliefern, so verdeckt er damit eine
bereits begangene Straftat, indem er eine neue begeht. "Dieser
Vergleich ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen den
illegalen Handel", kommentiert Wolfgang Ebermann, Mitglied der
Geschäftsleitung Microsoft GmbH. "Den Vertrieb von einzelnen
Produktbestandteilen als sogenannten Lizenzen können wir nicht
hinnehmen. Und wir werden auch weiterhin alle aufgedeckten Fälle von
Hard-Disk-Loading konsequent bis zum Ende verfolgen - nicht zuletzt,
um die große Mehrheit unserer ehrlichen Partner vor unlauterer
Konkurrenz zu schützen."
Betroffene Personen können sich direkt an Microsoft wenden,
Informationen zum Thema Raubkopien gibt dort die gebührenfreie
Hotline gegen Software-Piraterie unter der Telefonnummer
0800/181-4733.
Weitere Informationen über Software-Piraterie- und
Software-Managementaktivitäten der Microsoft GmbH erhalten Sie bei:
vibrio. Kommunikationsmanagement Dr. Kausch GmbH
Philipp Hanke
Telefon: 0 89 / 32 15 18 68
Fax:     0 89 / 32 15 16 79
E-Mail:  philipp.hanke@vibrio.de
Homepage: http://www.vibrio.de
Texte auch im Internet unter:
http://www.microsoft.com/germany/presseservice

Original content of: Microsoft Deutschland GmbH, transmitted by news aktuell

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