PC-Händler leistet Schadensersatz wegen Hard-Disk-Loading / Vorinstallierung von Microsoft Software nur mit Vertrag oder mit komplettem Softwarepaket zulässig
München (ots)
Microsoft hat eine seit 1998 andauernde gerichtliche Auseinandersetzung mit einem PC-Händler endgültig beigelegt. Die Snogard Computer GmbH in Frechen hatte in der Zeit vom September 1997 bis zum Februar 2000 eine unseriöse, in Fachkreisen als Hard-Disk-Loading bezeichnete Verkaufspraxis angewendet. Einer Klage von Microsoft wurde in erster Instanz vom Landgericht Köln stattgegeben, das anschließende Berufungsverfahren endete jetzt mit einem Vergleich. Darin erkannte Snogard den Unterlassungsanspruch von Microsoft in vollem Umfang an und verpflichtete sich zu einer Schadensersatzzahlung in sechsstelliger Höhe.
Die Softwareprogramme, die Snogard in Kombination mit Computern anbot, wurden illegal auf die Festplatten der PCs aufgespielt und ohne Datenträger ausgeliefert. In den meisten Fällen handelte es sich dabei um die Microsoft Betriebssysteme Windows 95 und Windows 98, die Kunden erhielten lediglich ein Handbuch zu dem jeweiligen Programm. Wenn sie das Fehlen einer original Microsoft Software CD-ROM reklamierten, wurde ihnen gegen Zahlung von zehn Mark auf einer selbstgebrannten CD-R eine so genannte "Sicherheitskopie" der Software zugeschickt.
Nach Ansicht von Microsoft ist die Vervielfältigung von Microsoft Software nur zulässig auf Basis eines OEM-Vertrages oder dann, wenn dem PC ein originales und komplettes Softwarepaket für die vorinstallierte Software beigefügt worden ist, aus dem der Kunde Nutzungsrechte ableiten kann. Zu einem solchen kompletten Softwarepaket gehört in der Regel der Datenträger, das Echtheitszertifikat (COA - Certificate of Authenticity) und das Handbuch. Ein Kunde sollte also alle Bestandteile eines Softwarepakets zusammen mit dem erworbenen PC ausgehändigt bekommen, ansonsten erwirbt er ein illegales Produkt. Behauptet ein Händler fälschlich, einen OEM-Lizenzvertrag mit Microsoft abgeschlossen zu haben und verspricht er dem Kunden statt des Original-Datenträgers eine "CD Backup Version" nachzuliefern, so verdeckt er damit eine bereits begangene Straftat, indem er eine neue begeht. "Dieser Vergleich ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen den illegalen Handel", kommentiert Wolfgang Ebermann, Mitglied der Geschäftsleitung Microsoft GmbH. "Den Vertrieb von einzelnen Produktbestandteilen als sogenannten Lizenzen können wir nicht hinnehmen. Und wir werden auch weiterhin alle aufgedeckten Fälle von Hard-Disk-Loading konsequent bis zum Ende verfolgen - nicht zuletzt, um die große Mehrheit unserer ehrlichen Partner vor unlauterer Konkurrenz zu schützen."
Betroffene Personen können sich direkt an Microsoft wenden, Informationen zum Thema Raubkopien gibt dort die gebührenfreie Hotline gegen Software-Piraterie unter der Telefonnummer 0800/181-4733.
Weitere Informationen über Software-Piraterie- und Software-Managementaktivitäten der Microsoft GmbH erhalten Sie bei: vibrio. Kommunikationsmanagement Dr. Kausch GmbH
Philipp Hanke Telefon: 0 89 / 32 15 18 68 Fax: 0 89 / 32 15 16 79 E-Mail: philipp.hanke@vibrio.de Homepage: http://www.vibrio.de
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